Umzug nach Norwegen

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Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Mi, 12. Sep 2012, 14:45

Hallo Norwegen Freunde,

noch in diesem Jahr werde ich in Norwegen einen Wohnsitz begründen. Ob ich direkt von "auswandern" sprechen möchte, ist mir derzeit unklar. Ich bin 35 Jahre alt, ledig, kinderlos. Höchster Schulabschluss: 2. Staatsexamen mit Prädikat.

Dieses Jahr habe ich Norwegen bereits 3 Mal besucht. Im März 2 Wochen, im Mai knapp eine Woche und jetzt gerade noch einmal für 10 Tage. Ich habe in Norwegen eine nette Familie kennengelernt und möglicherweise die große Liebe getroffen. Nach einem 3/4 Jahr nahezu täglichen Skypekontakt und 3 Besuchen möchte ich auch nicht mehr nur von einer Affäre sprechen.

Das Zielgebiet ist Aalesund bzw. Skodje, Molde, irgendwas in der Richtung. Habe mir auf Finn.no auch schon einige Immobilien angeschaut und ein durchaus interessantes Objekt für knapp 1,8 Mio Kronen gesehen. In Deutschland verdiene ich mein Geld als zugelassener Rechtsanwalt, diese Zulassung möchte ich vorläufig auch nicht zurückgeben. Daneben baue ich gerade einen Boot- und Yachtservice auf. In Norwegen selbst könnte ich sofort bei einem Zimmermann mitarbeiten, ein Großauftrag über 10.800 Dragen skinn Schindeln liegt wohl Ende September vor.

Dennoch möchte ich mich vorab möglichst umfassend informieren. Ich habe einen Hund, ein KfZ und nach Verkauf meiner Eigentumswohnung und Teilauflösung der Kanzlei auch sehr viel Bargeld. Deshalb werde ich die nächsten Tage/Wochen genau informieren, wie ich alles richtig machen kann.

1. Mein Umzugsgut ist bereits in Norwegen, das habe ich am 17. Mai 2012 hochgefahren, wurde am Zoll angehalten, wir sind alles durchgegangen und ich durfte ohne Beanstandung die Waren einführen. Diese Gegenstände befinden sich bereits bei der Familie (bzw. genauer in meinem Zimmer dort).
2. Beim nächsten Mal werde ich noch ein bißchen Hausrat
3. mein Auto und
4. meinen Hund.

mitnehmen. Sprachkenntnisse sind Deutsch und Englisch perfekt und Norwegisch in Grundzügen, aber ich finde die Sprache relativ leicht zu erlernen (Schriftsprache) ich habe es aber überhaupt nicht mit der Aussprache, aber das wird noch.

Mein bisheriger Informationsstand, der keinen Anspruch auf Richtigkeit erhebt.
1. Umzugsgut darf, soweit es sich um eigene, gebrachte Sachen handelt, die in Norwegen weiterhin selbst verwendet werden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden.
2. Hier werde ich das Formular ausfüllen, um genaue Angaben zum resthlichen Hausrat zu machen, die Nummer des Papiers muss ich nochmal suchen.
3. Das selbstgenutzte Auto ist Zollfrei, jedoch umsatzsteuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Fahrzeugs. Es heißt, es genüge ein deutsches Sachverständigengutachten um den Wert festzustellen. Das wären dann so ca. 8.500 €. Hingegen ist das Fahrzeug in Norwegen 170.000 Kronen wert. Auf diesen Wert käme ich auch, würde ich mein Fahrzeug dem Zolltarif unterwerfen - also Motorgröße, Verbrauch, Emmission usw.
4. Ich habe einen Labrador. Die Einfuhr ist zulässig, sofern der Hund gechipt ist, der Hundehalterausweis (blaues Heftchen) vorhanden ist und der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Zusätzlich ist ein Blutbild, das 120 - 365 nach IMpfung erstellt wurde bei der Einfuhr mitzubringen. Diese Voraussetzungen sind alle bereits erfüllt.

noch genauer beschäftigen muss ich mich mit
5. Krankenkasse: kann ich meine eigene private Krankenversicherung behalten
6. Steuerrecht
7. Sozialversicherungsrecht, insbesondere ob ich im Vermögenswerk der Rechtsanwälte bleiben kann (wohl ja).

Zum Lernen verwende ich parallel:
Assimil - Norwegisch leicht gemacht und
Norwegisch Aktiv (am Computer).

Das Visuell Ordbok von Jean-Claude Corbell und Ariane Archambault finde ich auch hilfreich, ebenso wie die Ipad-App: SayHi.

Bisherige Erfahrungen:
Die Landschaft ist wundervoll, die Menschen nett. Es gab noch zu keinem Zeitpunkt Konflikte zwischen mir und Norwegern. Die schulische Betreuung der Kinder ist vorbildlich. Das Sport- und Freizeitangebot groß, die Luft rein und das Wasser frisch (und gratis !). Zumindest nach außen muss ich mich nicht wie ein Tourist verhalten, da ich oft direkt auf norwegisch angesprochen werde. Mit den Kindern war ich auch schon alleine im Schwimmbad - wobei das die 11-jährige mit "Tu Barne En Voxen" für mich geklärt hat :).

Vielleicht könnte ihr mir bei meinen Vorbereitungen ein bißchen helfen, ansonsten teile ich meinen Fortschritt in den einzelnen Bereichen gerne mit, vielleicht enthalten Sie auch für andere Nutzer hilfreiche Informationen.
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon muheijo » Mi, 12. Sep 2012, 15:54

Eolair hat geschrieben:3. Das selbstgenutzte Auto ist Zollfrei, jedoch umsatzsteuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Fahrzeugs. Es heißt, es genüge ein deutsches Sachverständigengutachten um den Wert festzustellen. Das wären dann so ca. 8.500 €. Hingegen ist das Fahrzeug in Norwegen 170.000 Kronen wert. Auf diesen Wert käme ich auch, würde ich mein Fahrzeug dem Zolltarif unterwerfen - also Motorgröße, Verbrauch, Emmission usw.


Achtung, falsch:
Die sogenannte "engangsavgift", umgangssprachlich "Zoll" genannt ,kommt zur Mehrwertsteuer noch hinzu! Also leider nichts mit "zollfrei".
Es gibt aber verschiedene Berechnungsmethoden, die hier im Forum auch schon behandelt wurden. Zunæchst musst du allerdings nach Standard bezahlen.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon greeneye » Mi, 12. Sep 2012, 17:07

Hallo und willkommen im Forum!

1. Umzugsgut darf, soweit es sich um eigene, gebrachte Sachen handelt, die in Norwegen weiterhin selbst verwendet werden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden.
2. Hier werde ich das Formular ausfüllen, um genaue Angaben zum resthlichen Hausrat zu machen, die Nummer des Papiers muss ich nochmal suchen.


Hier hast du Infos auf Englisch:
http://toll.no/templates_TAD/Newsitem.a ... anguage=en
...und hier das Formular:
http://www.toll.no/upload/skjema_blanke ... tegods.pdf

Was dein Auto kosten wird, kannst du hier ausrechnen:
http://toll.no/templates_TAD/Registrati ... anguage=en

5. Krankenkasse: kann ich meine eigene private Krankenversicherung behalten

Fragt sich, ob es sich lohnt / funktioniert! Ich glaube aber nicht, dass die dich weiter versichern, wenn du den Wohnsitz aus Deutschland heraus verlegst. Hier gibt es im Grunde keine Krankenkassen, alle sind automatisch über den Staat versichert, sofern sie denn eine Aufenthaltsgenehmigung (!) haben. Dazu muss man nun wieder Einkommen nachweisen.

Das gleiche gilt für dein Vermögenswerk. Allerdings könntest du möglicherweise dort (sofern ich das vom Versorgungswerk der Zahnärzte übertragen kann) eine freiwillige Mitgliedschaft fortsetzen. Fragen!
Mach dich bezüglich der Krankenversicherung genauestens schlau, wie es ist, wenn du nach Dtl. zurückkehren solltest (man weiss ja nie!) - Stichwort Anwartschaftsversicherung.
Ansonsten ist eigentlich alles, was zum Procedere des Auswanderns gehört, hier ausführlichst vorwärts und rückwärts diskutiert worden. Musst nur suchen ;) .

Noch 'was zum Thema Hund, ich glaube, da sind bestimmte Fristen mit Wurmkur usw. einzuhalten... ist hier auch irgendwo dokumentiert / diskutiert.
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Andre311 » Mi, 12. Sep 2012, 18:54

Da haste dir ja was vorgenommen,das wird bestimmt nicht alles einfach,aber wenn du hier schon mal einen Anfang mit Anhang hast, gehts einfacher,nur du warst in D ne Hausnummer,hier bist denn ein kleines Licht,du gibts ziemlich viel auf,das wuerde gut ueberlegt sein.Aber drueck dir den Daumen,das du das alles zum besten hinbekommst.


PS:Dein Schreiben hier liesst sich wie ein Brief von einen Anwalt,irgendwie ein bissel Anklage mit Urteilsbegruendung. :lol:
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Mi, 12. Sep 2012, 19:26

@muheijo: Danke für den Hinweis, dem bin ich natürlich als erstes nachgegangen (siehe unten).
@greeneye: Ebenfalls danke für die Links, das hilft sehr
@Andre 311: Gerade weil das Klassendenken in Norwegen nichts zählt, gefällt mir das Land. Ich will wieder "Mein Name" sein und nicht "Der Anwalt".

Wie bereits mitgeteilt, möchte ich meine Erkenntnisee gerne mit allen Usern teilen. Ich selbst habe die Informationen verteilt im Forum auch gefunden, habe mich letzlich als Referenz für öffentliche Seiten entschieden.

Thema heute:
ad 3) Das Auto als Umzugsgut

Seit 1.1.2002 können Kraftfahrzeuge nicht mehr zollfrei nach Norwegen eingeführt werden. (Quelle: http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=no).

Die Verzollung erfolgt in 7 Schritten (Quelle: http://www.oslo.diplo.de/Vertretung/osl ... Seite.html).

1. Einreise: Das Auto muss mit einer D-Nummer angemeldet werden. Drei Tage nach Einreise muss ein Antrag auf eine midlertidig kjøretillatelse i forbindelse med flytting til Norge stellen. Damit darf das Fahrzeug 2 Wochen verwendet werden.

- Exkurs: D-Nummer -
Die D-Nummer ist eine elfstellige, vorläufige Personennummer, die so lange benutzt werden kann, bis die eigene definitive Personennummer erteilt wurde. Mit ihr kann man eine Steuerkarte (skattekort) beantragen, ein Bankkonto eröffnen (str.), ein Haus oder ein Auto kaufen bzw. versichern. Die D-Nummer kann man, über die Bank, das Finanzamt (ligningskontor/likningkontor) oder der norwegischen Einzahlhandelskammer (Brønnøysundregister) beantragen. Erteilt wird Sie vom Finanzamt in Oslo.. Für den Antrag ist der Reisepass/Personalausweis notwendig.
- Exkurs Ende –

2. Technische Untersuchung: Die technische Untersuchung wird bei einer trafikkstasjon durchgeführt, dauert 45 bis 60 Minuten und kostet 460 NOK.

3. Zoll (engangsavgift). Diese Gebühr ist mit einem Zoll vergleichbar und sehr hoch.

4. Mehrwertsteuer: Zusätzlich zum Zoll bezahlt man die 25%ige Mehrwertsteuer und bei den meisten Autos eine vrakpant-avgift in Höhe von 1300 NOK. Diese ist eine Gebühr, die die spätere Verschrottung sichert.

5. Jahresabgabe: Neben der engangsavgift muss noch die årsavgift in Höhe von 2840 NOK (Auto unter 7500 kg) bzw. 3305 NOK (Auto unter 7500 kg mit Diesel ohne "Partikkelfilter") bezahlt werden. Nach dem 30. Juni wird nur noch eine Halbjahresgebühr fällig. (Stand: 2011).

6. "Prøvekjennmerke": Da der Zoll die deutschen Kennzeichen in der Regel vernichtet, benötigt man eine prøvekjennmerke, die man in der trafikkstasjon erhält. Diese Aufkleber kosten pro Tag 240 NOK.

7. Versicherung: Zum Beantragen einer Versicherung benötigt man neben der D-Nummer auch die Fahrgestellnummer. Die Schadensfreiheitsklasse sollte von der deutschen Versicherung möglichst in englischer Sprache bescheinigt werden.

Danach kann die Anmeldung beim Statnes vegvesen erfolgen. Dazu werden die Fahrzeugpapiere, Quittung vom Zoll (Nachweis des Zolls und der Mehrwertsteuer), Quittung über die årsavgift, Versicherungsnachweis, Nachweis der technischen Untersuchung

Sie erhalten dann die norwegischen Kennzeichen, die 250 NOK kosten.
Danach kann das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet werden.

Wenn man dann noch Geld hat :D tanken und fahren...
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Mi, 12. Sep 2012, 19:35

@Greeneye: Deine Hinweise zur Krankenversicherung und Rentenversicherung (Versorgungswerk) waren hilfreich. Vielen Dank dafür.

ad 5: Krankenversicherung:
Es ist möglich, die deutsche private Krankenversicherung beizubehalten, man bezahlt dann aber einen "Norwegentarif", der deutlich teurer sein kann als die Versicherung in Norwegen. Für einen relativ niedrigen Beitrag (habs nicht ausrechnen lassen) kann man sich die Anwartschaft bei der deutschen Krankenversicherung erhalten, das heißt, es ist kein weiterer Gesundheitscheck notwendig, falls man später wieder versichert werden möchte.

ad 7: Rentenversicherung und Versorgungswerke
Gem. § 10 II der Satzung des Versorgungswerk für Rechtsanwälte darf ich dort weiterhin Mitglied bleiben. Die Beitragsbemessung erfolgt normalerweise nach dem Einkommen aus selbständiger Arbeit. In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis muss die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt werden. Dies ist (soll zumindest) sowohl in Deutschland als auch in Norwegen möglich sein. Die praktische Umsetzung werde ich noch herausfinden.
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Schnettel » Mi, 12. Sep 2012, 19:44

Eolair hat geschrieben:3. Das selbstgenutzte Auto ist Zollfrei, jedoch umsatzsteuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Fahrzeugs. Es heißt, es genüge ein deutsches Sachverständigengutachten um den Wert festzustellen. Das wären dann so ca. 8.500 €. Hingegen ist das Fahrzeug in Norwegen 170.000 Kronen wert. Auf diesen Wert käme ich auch, würde ich mein Fahrzeug dem Zolltarif unterwerfen - also Motorgröße, Verbrauch, Emmission usw.
Muheijo hatte ja schon darauf hingewiesen. Fuer dein Fahrzeug musst du sowohl Einfuhrumsatzsteuer als auch die "engangsavgift" bezahlen. Ein Fahrzeug als "Umzugsgut" abgabenfrei einzufuehren, gibt es seit ungefæhr 10 Jahren nicht mehr....
Die Einfuhrumsatzsteuer bezieht sich, wie du schon aufgefuehrt hast, auf den Wert des Fahrzeuges. Bei gerade gekauften Fahrzeugen dient als Grundlage die Rechnung, bei gebrauchten kann ein Wertgutachten (oder auch ein Ankaufsangebot eines Hændlers) dienen. Der Wert sollte allerdings einigermassen realistisch sein. 1.000 Euro fuer einen 7er BMW nimmt der Zoll sicher nicht ab - und legt im Zweifel eigene Werte zu Grunde. Soviel zur Mehrwertsteuer.
Wie bereits erwæhnt, kommt dann noch die "engangsavgift" dazu. Den Link zur Berechnung hast du ja.
Dann lohnt es sich manchmal auch, die "alternative Berechnung" in Erwægung zu ziehen.
Schau mal auch hier und hier. Dort findest du alles Notwendige dazu.

Eolair hat geschrieben:4. Ich habe einen Labrador. Die Einfuhr ist zulässig, sofern der Hund gechipt ist, der Hundehalterausweis (blaues Heftchen) vorhanden ist und der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Zusätzlich ist ein Blutbild, das 120 - 365 nach IMpfung erstellt wurde bei der Einfuhr mitzubringen. Diese Voraussetzungen sind alle bereits erfüllt.
Der Nachweis des Titters ist nicht mehr notwendig. Allerdings die regelmæssige (!) Impfung.

Eolair hat geschrieben:5. Krankenkasse:
Sobald du in Norwegen im Folkeregister registriert bist, bist du automatisch hier auch sozialversichert. Allerdings solltest du dich mal erkundigen, wie sich das bei dir mit dem Zuzug nach Norwegen diesbezueglich gestaltet.
D.h. auf welcher Grundlage du deinen Registreringsbevis bekommen kannst, der ja wiederum Grundlage ist, um den Umzug beim Skatteetaten/Folkeregister zu melden
Siehe dazu auch folgende Links:
http://www.udi.no/Sentrale-tema/Arbeid- ... S-borgere/
http://www.skatteetaten.no/no/Alt-om/Fo ... til-Norge/
Nachdem, was ich so heraus lese, wirst du den Registreringsbevis nur bekommen, wenn du ausreichende Mittel nachweisen kannst (die du ja wahrscheinlich dann hast). Familieneinwanderung geht bei dir nicht. Einen Arbeitsvertrag wirst du wohl jetzt auch eher nicht haben. Und auch selbststændig wirst du jetzt in Norwegen erstmal nicht sein?

Eolair hat geschrieben:6. Steuerrecht
Was genau interessiert dich da?
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Mi, 12. Sep 2012, 19:58

So viel Hilfe, ich bin echt begeistert, da komme ich gut voran :)

@Schnettel:
Ich werde in Deutschland meine Zulassung zunächst nicht zurückgeben, eventuell sogar mein Einkommen "verfliegen". Wenn alles wie geplant verläuft dürfte ich ausreichend Geld zur Verfügung haben. Ich habe noch keine konkrete Zahl gesehen, bei manchen Staaten heißt es beispielsweise konkret 50.000 €. Aber diesbezüglich mache ich mir die geringsten Sorgen.

Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht, ließe sich aber arrangieren. Eine selbständige Tätigkeit könnte ich entweder als Boot- und Yachtservice anfangen (Umsätze allerdings in Deutschland und Mallorca) oder als Zimmereibetrieb (Teilhaber).

Steuern:
Gilt das Welteinkommensprinzip oder wie verhält sich die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern UND wie sind die Steuertarife, progressives Steuerrecht, Steuerstufen etc. Ich hatte mal eine Information gefunden, wonach mit 35 % Steuern und Sozialabgaben völlig abgegolten sind. Scheint mir aber ein bißchen zu fantastisch um wahr zu sein.

Familieneinwanderung:
Sagen wir, ich würde Vater und die Norwegerin würde auch einer Hochzeit nicht abgeneigt sein (hypotetisch), würde das helfen?
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon greeneye » Mi, 12. Sep 2012, 21:18

6. "Prøvekjennmerke": Da der Zoll die deutschen Kennzeichen in der Regel vernichtet, benötigt man eine prøvekjennmerke, die man in der trafikkstasjon erhält. Diese Aufkleber kosten pro Tag 240 NOK.


Das stimmt so auch nicht mehr. Seit dem 1. August kann man bis zu 30 Tage mit den Kennzeichen aus Deutschland weiterfahren (sofern man Versicherungsschutz nachweisen kann). Brauchst also keine norwegischen "roten Nummern". Schau mal hier:
viewtopic.php?f=3&t=24880&p=214107&hilit=vegvesen#p214107

und dann den Links folgen...

Das die godkjenning beim vegvesen 460 NOK kosten soll, habe ich auch gelesen. In Arendal scheint das aber anders zu sein, da war das kostenlos (aber eher, weil die von nichts wirklich eine Ahnung hatten :lol: "æh, hva skal jeg gjøre nå???" ...meinen deutschen Fahrzeugbrief wollte auch keiner haben, ich musste den denen regelrecht aufdrängen, als ich bei meinem zweiten Besuch beim vegvesen meine Schilder abgeholt habe. "Ja, den müssen sie einziehen und makulieren! Ja, wirklich!! Übrigens, meine alten deutschen Kennzeichen auch!!" :twisted:
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon greeneye » Mi, 12. Sep 2012, 21:28

Noch zwei Links zum Thema Steuern. Infos gibt es hier auf Englisch:
http://www.skatteetaten.no/en/Brosjyrer ... pter=74865

und hier kannst du gleich deine Steuern ausrechnen:
http://www.skatteetaten.no/applikasjone ... 120605.htm

Viel Spass
greeneye
 
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Schnettel » Do, 13. Sep 2012, 11:38

Und ich hab gestern glatt vor lauter Schreiben vergessen, "Hallo" zu sagen... ;-)
Willkommen im Forum!

Eolair hat geschrieben:Familieneinwanderung:
Sagen wir, ich würde Vater und die Norwegerin würde auch einer Hochzeit nicht abgeneigt sein (hypotetisch), würde das helfen?
Ja, das wuerde helfen. Also eins von beiden wuerde sogar schon reichen... :lol:
In dem UDI-Link von oben findest du z.B. folgendes:
•Hvis du er EØS-borger og familiemedlem av en norsk borger, kan du velge mellom å søke om familieinnvandring, eller å registrere deg som EØS-borger på selvstendig grunnlag hvis du tilhører en av de første fem kategoriene.
Und weiterfuehrend hier: http://www.udi.no/Sentrale-tema/Familie ... nvandring/
Hvis du er gift, registrert partner eller samboer med personen som bor i Norge har du rett til familieinnvandringstillatelse dersom dere ellers oppfyller vilkårene.
Hvis dere er ektefeller/partnere gjelder disse kravene:
•Dere er begge over 18 år og skal bo sammen i Norge
•Dersom ektefellen din har vært gift med en annen person fra hjemlandet ditt, og denne personen har fått familieinnvandringstillatelse til Norge, må dere legge frem dokumentasjon fra myndighetene i hjemlandet ditt på at dette ekteskapet er oppløst.
....
Hvis dere er samboere, gjelder disse kravene:
•Dere er begge over 18 år.
•Ingen av dere er gift med andre.
•Dere har allerede bodd sammen i minst to år. (Samboertid mens dere er gift med andre godkjennes ikke.) Dersom dere har bodd sammen i Norge, må dere ha hatt lovlig opphold i Norge i tiden dere har bodd sammen. Dersom du har eller venter barn sammen med personen som bor i Norge, gjelder ikke kravet om to års samboertid.
•Dere skal fortsette å bo sammen i Norge.
Forlovede
Hvis du ønsker å gifte deg med en person som bor i Norge, kan du søke om en oppholdstillatelse for å komme hit og inngå ekteskap (forlovedetillatelse). Tillatelsen varer i seks måneder, og du må gifte deg i løpet av den perioden tillatelsen gjelder for. Etter at dere har giftet dere kan du søke om familieinnvandring med ektefellen din.
Da die Anforderung, 2 Jahre zusammen gewohnt zu haben, bei euch nicht zutrifft, wære eine Familieneinwanderung nur møglich, wenn man verheiratet ist, oder, wenn man gemeinsam(e) Kind(er) hat oder erwartet.
Fuer Verlobte kann man eine "forlovedetillatelse" beantragen, die 6 Monate gilt. (Aufhalten kann man sich hier, als "auf Arbeitssuche" gemeldet, auch so bis zu 6 Monate)
Und inwieweit diese forlovedetillatelse reicht, um auch die flyttemelding beim skatteetaten (fuers folkeregister) machen zu kønnen, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Am einfachsten (fuer die Einwanderungsprozedur zumindest :lol: ) sind also:
- verheiratet zu sein
oder
- ein gemeinsames Kind zu haben (oder zu erwarten)
oder
- ein Arbeitsvertrag ueber mind. 6 Monate.

Hinweis: Auch, wenn der Registreringsbevis fuer unbegrenzte Dauer ausgestellt wird, also nicht ablæuft - (und man nicht mehr wie frueher mind. alle 5 Jahre antraben muss) - so gilt er dennoch nur solange, wie eine der Grundlagen (Arbeit, Familie etc.) auch erfuellt sind.
D.h. - jemand, der auf Grundlage eines begrenzten Arbeitsvertrages einen Registreringsbevis bekommt, und nach Ablauf dieses Arbeitsvertrages keine neue (oder andere) Grundlage fuer den Aufenthalt hat, der hælt sich genau genommen illegal im Lande auf. Ich habe zwar noch nicht gehørt, dass sowas mal bei jemandem kontrolliert wurde, wollte es nur der Vollstændigkeit halber erwæhnt haben.
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon loma » Fr, 14. Sep 2012, 16:41

Eine kurze Zusatzinfo zum Steuerrecht, die eventuell interessant sein könnte:

Norwegen hat im Gegensatz zu vielen anderen Ländern eine Vermögenssteuer, die nicht nur Superreiche belastet, sondern schon ab einem Gesamtvermögen von ca 100.000 € greift....wenn ich Deine Schilderungen richtig interpretiere, wirst Du vielleicht in die Zielgruppe fallen...

Viel Glück beim Umzug!
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Fr, 14. Sep 2012, 20:53

Vermögenssteuer? Muss ich umbedingt recherchieren. Da gibt es bestimmt eine Aufenthaltszeit ab der die greift und wie die berechnet wird. Das war ein wichtiger Hinweis, weil auf einen Vermögensverzehr durch den Staat kann ich echt gerne verzichten.
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Eolair » Sa, 15. Sep 2012, 2:10

Nach vielen Stunden intensiven Suchens habe ich folgende Dinge über die norwegische Steuer herausgefunden.

Quelle: http://www.norwegen.no/News_and_events/ ... alt/taxes/
Die gesetzliche Sozialversichrung (folketrygden). Diese beträgt 7,8 % und deckt die meisten Ausgaben für Arztbehandlungen, Unfaälle, Geburten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Alters- und Hinterbliebenenpension.

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die Broschüre „Hva blir skatten“ ist nur auf Norwegisch erhältlich. Ebenso erhält man mit seinen Einkommenssteuerunterlagen zu Beginn des Jahres (Abgabefrist 30. April) eine Ausfüllanleitung auf norwegisch (http://www.tvucl.info/media/skatt_skatt10.pdf).

Die Abgabe Trygdeavgift:
Es gibt einen Freibetrag auf Einkommen in Höhe von: 39.600 kronen. Auf Einkommen zwischen 39.600 NOK und 456.400 NOK bezahlt man eine Abgabe, der mittlere Wert ist 7,8 %, es gibt einen niedrigen und höheren Wert (Anwendbarkeit noch unklar). Ab 456.400 NOK beginnt Toppskatt (Spitzensteuer?).

Daneben die Abgabe an die Kommune mit 28 %.
Freibetrag hier: 42.210 (Steuerklasse 1) bzw. 84.420 (Steuerklasse 2).

Jetzt kommen wir zur Vermögenssteuer (Formuesskatt), die auch an die Kommunen fließt.
Freibetrag 700.000 NOK. Soweit sind sich alle einig. Die Bemessungsgrundlage ist aber nicht so leicht zu ermitteln.
Aus einem Zeitungsartikel (http://www.newsinenglish.no/2011/10/05/ ... new-storm/) erfahren wir die Grundzüge der Vermögenssteuer:
Immobilien werden demnach mit 30 % des Verkehrswertes einbezogen. In Skodje soll überhaupt keine Steuer auf Immobilienvermögen erhoben werden – das würde erklären, warum dort gebaut wird wie verrückt. Es soll weitere regionale Besonderheiten geben - so zum Beispiel wenn 40 % der eigenen Immobile fremd vermietet sind (Nachweis?).

Scheinbar gehört jedoch auch das Betriebsvermögen zum „Vermögen“. Das ist natürlich völlig inakzeptabel, wenn man dort eine Firma gründen möchte.

Festzuhalten bleibt. Die Steuersätze 7,8 % an den Staat und 28 % an die Kommune sind fix. Spitzensteuersatz greift ab einer Einkommensstufe. Vermögenssteuer beträgt 1,1 % von einer "schwer zu bestimmenden Bemessungsgrundlage".

---- für mich derzeit genug Information, wenn ich mehr herausfinde, werde ich es selbstverständlich wieder hier posten. ---

Tysen Takk an alle, die mir Hinweise hierzu gegeben haben.

Edit: Da ich Immobilienvermögen in Deutschland habe, bin ich mir nicht sicher, ob dies in die Bemessung der Vermögenssteuer einfließt, falls jemand hierzu was weiß.
Eolair
 
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Re: Umzug nach Norwegen

Beitragvon Schnettel » So, 16. Sep 2012, 19:24

Eolair hat geschrieben:Die Abgabe Trygdeavgift:
Es gibt einen Freibetrag auf Einkommen in Höhe von: 39.600 kronen. Auf Einkommen zwischen 39.600 NOK und 456.400 NOK bezahlt man eine Abgabe, der mittlere Wert ist 7,8 %, es gibt einen niedrigen und höheren Wert (Anwendbarkeit noch unklar). Ab 456.400 NOK beginnt Toppskatt (Spitzensteuer?).
Daneben die Abgabe an die Kommune mit 28 %.
Freibetrag hier: 42.210 (Steuerklasse 1) bzw. 84.420 (Steuerklasse 2)...............
Also, da haust du aber einiges durcheinander....
Aber fangen wir mal an, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen....

Zur Trygdeavgift:
Da gibt es keinen "mittleren, niedrigeren oder høheren" Wert.
Der %-Satz fuer die Trygdeavgift fuer Arbeitnehmer ist fix, zur Zeit 7,8%.
Es gibt da auch keinen Freibetrag. Lediglich die Grenze, ab der Trygdeavgift berechnet wird, ist 39.600 NOK. D.h., wer 39.600 NOK und mehr verdient (auch, wenn es dann nur 40.000 NOK sind), bezahlt auf das komplette Jahresgehalt (Personinntekt) die 7,8%.

Es gibt dann noch eigene Sætze fuer Rentner (4,7%) und Selbstændige (11%). Vielleicht ist es ja das, was du unter "niedrigeren und høheren Wert" meintest?

Infos dazu hier: http://www.skatteetaten.no/no/Tabeller- ... gdeavgift/


Zur Steuer:
Die Steuer teilt sich auf in die Steuer an den Staat (fellesskatt), die Steuer an die Kommune und Fylke sowie Toppskatt
Man muss zunæchst einmal die Berechnungsgrundlage definieren (Ich beziehe mich jetzt nur auf Einkommen aus einem Arbeitsverhæltnis und gehe nicht auf Selbstændige und Rentner ein, fuer die es Abweichungen gibt.)
Da gibt es zum einen Personinntekt. Das ist der gesamte Jahreslohn (inkl. Feriepenger, geldwerte Vorteile etc.pp.).
Desweiteren gibt es das allminnelig inntekt. Zur Berechnung werden hier sæmtliche Einkuenfte und Abzuege beruecksichtigt (Lohn, Zinseinkuenfte, Ertræge aus Aktien, Zinsaufwendungen, Reisekosten und einiges mehr).
Ausserdem wird ein Freibetrag abgezogen. Der Minstefradrag betrug 2011 36%, untere Grenze 31.800 NOK, maximal 75.150 NOK. In 2012 sind es 38%, maximal 78.150 NOK.
Einwanderer kønnen ausserdem in den ersten beiden Jahren einen Standardfradrag for utenlandske arbeidstaker noch zusætzlich in Anspruch nehmen. Dafuer fallen dann jedoch andere Møglichkeiten von Abzuegen weg (z.B. Zinsaufwendungen, Reisekosten).

Fellesskatt:
Berechnungsgrundlage: Allminnelig inntekt
14,05%

Toppskatt:
Kønnte man als Spitzensteuer bezeichnen, ja.
Berechnungsgrundlage: Personinntekt
Fuer 2012 gelten folgende Werte:
- bis zu 489.999 NOK = 0%
- auf Einkommen ab 490.000 NOK bis 796.399 NOK = 9%
- auf Einkommen ab 796.400 NOK = 12%.
Infos dazu hier: https://www.skatteetaten.no/no/Tabeller ... katt/2012/

Skatt til Kommune og Fylke:
Berechnungsgrundlage: Allminnelig inntekt
13,95% (11,3% fuer die Kommune + 2,65% fuers Fylke)

Eolair hat geschrieben:Jetzt kommen wir zur Vermögenssteuer (Formuesskatt), die auch an die Kommunen fließt.
Freibetrag 700.000 NOK. Soweit sind sich alle einig. Die Bemessungsgrundlage ist aber nicht so leicht zu ermitteln.
Aus einem Zeitungsartikel (http://www.newsinenglish.no/2011/10/05/ ... new-storm/) erfahren wir die Grundzüge der Vermögenssteuer:
Immobilien werden demnach mit 30 % des Verkehrswertes einbezogen.
Die Vermøgenssteuer (Formueskatt) fliesst sowohl an die Kommunen als auch an den Staat. Der Freibetrag ist 700.000 NOK, das stimmt - fuer einen allein, 1.400.000 fuer Ehepaare. Vom Vermøgen darueberhinaus gehen 0,7% an die Kommune und 0,4% an den Staat.
Die Bemessungsgrundlagen sind verschieden, wie du schon heraus gefunden hast.
Den Bemessungswert von Wohneigentum kann man hier ermitteln: http://www.skatteetaten.no/Selvbetjenin ... alkulator/
Dieser Wert ist also im Ausgangspunkt ueberhaupt nicht vom eigentlichen Kaufpreis oder dem Marktwert abhængig. Uebersteigt allerdings dieser dort berechnete Wert die 30% des Marktwertes der Immobilie, kann man selbst in der Steuererklærung diesen Wert entspechend korrigieren. Man muss es allerdings nachweisen.
Ansonsten zæhlen zum Vermøgen:
-Bargeld
-Bankguthaben
-Aktien
-Fahrzeuge u.a.
Zu den Fahrzeugen werden folgende Sætze des urspruenglichen Listenpreises (in Norwegen) angegeben:
2011: 75 %
2010: 65 %
2009: 55 %
2008: 45 %
2007: 40 %
2006: 30 %
2005: 20 %
2004–1996: 15 %
1995-1982: kr 1 000
Die Listenpreise findet man hier: http://www.skatteetaten.no/listepris

Besonderheiten bzgl. Aktien, Boote und andere Vermøgenswerte findet man bei http://www.skatteetaten.no oder in der Ausfuellanleitung.

Entsprechende Verbindlichkeiten werden vom Vermøgen abgezogen.
Wer also ein grosses Bar-/Bankguthaben hat, kann durchaus Steuern sparen, wenn er dieses Geld in Immobilien investiert. Evt auch teilweise fremdfinanziert, da das Wohneigentum eben nur zum Teil zur Bemessungsgrundlage zæhlt, die Verbindlichkeiten jedoch voll abgezogen werden.

Eolair hat geschrieben:In Skodje soll überhaupt keine Steuer auf Immobilienvermögen erhoben werden – das würde erklären, warum dort gebaut wird wie verrückt. Es soll weitere regionale Besonderheiten geben - so zum Beispiel wenn 40 % der eigenen Immobile fremd vermietet sind (Nachweis?).
Hier verwechselst du wieder was. Das, was in Skodje vielleicht nicht erhoben wird, ist eine Steuer auf Grund- und Wohneigentum. Das nennt sich eiendomsskatt. Das steht jeder Kommune frei, diese zu erheben und auch deren Gestaltung, hat aber nichts mit der Vermøgenssteuer zu tun.
Weitere Infos hier: http://www.regjeringen.no/nb/dep/fin/te ... ?id=558685

Eolair hat geschrieben:Scheinbar gehört jedoch auch das Betriebsvermögen zum „Vermögen“. Das ist natürlich völlig inakzeptabel, wenn man dort eine Firma gründen möchte.
Je nachdem, was fuer eine "Firma" gegruendet wird, so wird auch das Vermøgen entsprechend zugeordnet. Hat man nur ein Enkeltpersonforetak, so zæhlt das Vermøgen mit zum Privatvermøgen.
Gruendet man eine AS oder ANS/DA, dann gehørt ja das Betriebsvermøgen zur Firma und nicht zur Privatperson.
Ob man das nun jedoch "akzeptabel" findet oder nicht, da kuemmert sich der norwegische Staat wohl eher nicht drum. ;-)
Vermøgenssteuer gibt es uebrigens auch in Frankreich (welches diese jetzt im Herbst sogar erhøht), auch in der Schweiz, Liechtenstein, wohl auch noch Niederlande u.a. Ansonsten haben aber zumindest die meisten EU-Lænder diese Steuer abgeschafft.

Eolair hat geschrieben:Da ich Immobilienvermögen in Deutschland habe, bin ich mir nicht sicher, ob dies in die Bemessung der Vermögenssteuer einfließt, falls jemand hierzu was weiß.
http://www.skatteetaten.no/no/Rettledninger/Informasjon-til-deg-som-har-inntekt-eller-formue-i-utlandet/?chapter=115857#kapitteltekst
Hvis eiendommen ligger i et av de land som er nevnt nedenfor, skal formue og inntekt ikke beskattes i Norge. Det vil ikke bli fullt fradrag for gjeld og gjeldsrenter.
....
Tyskland
....
Heisst also: nein.

Insgesamt wære fuer dich folgende Seite mit den entsprechenden Links wichtig:
http://www.skatteetaten.no/en/Brosjyrer ... ter=115769

Auf dieser Seite kannst du Steuerbelastungen simulieren: http://www.skatteetaten.no/applikasjone ... 120604.htm
Klickst du dort auf "Satser" findest du alle Sætze, Freibetræge etc.pp.

Und hier findet man alle Informationen zu den Steuer(vorauszahlungs-)tabellen: https://skort.skatteetaten.no/skd/trekk/trekk

Wenn du dich mit dem Gedanken trægst, eine Firma zu gruenden, wird diese Seite mit den entsprechenden Links hilfreich sein: https://www.altinn.no/no/Starte-og-drive-bedrift/
Diese Seiten gibt es auch zum grossen Teil auf Englisch.
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