http://www.bundeswahlleiter.de/de/europ ... sdeutsche/
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europ ... ellbar.pdf
Bis 04.05.14 muß der schriftliche Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (beide Ausfertigungen) bei der entsprechenden Gemeinde vorliegen.
Und jetzt bitte wie gehabt keine Diskussion darüber, wie sinnvoll der Wahlgang ist oder welche Partei wählbar/nicht wählbar ist..., aber das wißt Ihr ja.
Grüßlis aus dem sonnigen Helgeland...
Christoph



