"Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

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"Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » So, 13. Dez 2020, 19:07

Hallo Norwegen-Freunde!

Vielleicht könnt ihr mir helfen:
Ich möchte gerne möglichst lange (Tendenz für immer) in Norwegen bleiben. Normalerweise darf man 3 Monate im Jahr bleiben, bzw. 6, wenn man das der Polizei gemeldet hat. Jetzt ist es so, dass ich "remote" für deutsche Firmen arbeiten kann. Wisst ihr, wie ich das "legal" bewerkstelligen könnte? Viele Infos habe ich bisher nicht gefunden, weil sich kaum jemand mit "so einem speziellen Fall" auskennt.

Danke und einen schönen Abend, "NorwegenIstSchoen"
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon ChristianAC » So, 13. Dez 2020, 19:53

Einerseits musst du mehr als 20.000€ im Jahr an Barmitteln nachweisen.

Mit mehr als 185 Tagen im Jahr bist du in Norwegen steuerpflichtig und damit fängt der Spass an, wo
sich die Frage stellt, wie deine Einkommenstruktur aussieht.

Bleibst du weiter in Deutschland angestellt und arbeitest nur remote, so ist dein Arbeitsgeber
irgendwann verpflichtet eine Niederlassung in Norwegen zu gründen. Werden die im Leben nicht machen.

Bleibt also so etwas wie Freiberufler, dh. du musst eine Firma in Norwegen gründen....Enkeltpersonforetak und die
entsprechenden Sozialabgaben leisten. Willst du davon halbwegs vernünftig von leben.....auch später in
der Rente.....wirst du vermutlich für eine deutschen Arbeitgeber auf Dauer zu teuer.

Such dir in Norwegen einen Job.

Mvh

Christian
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » So, 13. Dez 2020, 20:47

Danke dir für die Antwort. Tatsächlich ist es so, dass ich Freiberufler bin. Mit "remote" meinte ich, dass ich von überall arbeiten könnte.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon Særling » So, 13. Dez 2020, 23:06

Dann kannst Du Dich im Grunde hier als Selbständiger registrieren.
Vereinfacht gesagt gilt dabei: Solange Du belegen kannst, dass Du von Deiner selbständigen Arbeit leben kannst, darfst Du Dich in Norwegen aufhalten.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 10:37

Hieße dann doch aber, dass ich in Norwegen steuerlich verpflichtet wäre?
Wenn ich dann zwischendurch doch mal wieder nach Deutschland gehe und dort arbeite, dann ist das Chaos perfekt. Wo zahle ich wann welche Steuern?
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 14. Dez 2020, 10:59

Hallo!

NorwegenIstSchoen hat geschrieben:Wenn ich dann zwischendurch doch mal wieder nach Deutschland gehe und dort arbeite, dann ist das Chaos perfekt. Wo zahle ich wann welche Steuern?

Die Steuern zahlst Du dort, wo Du Dich überwiegend aufhältst. Und "überwiegend" heißt im Steuerrecht: Mindestens 185 Tage im Jahr. Egal ob zusammenhängend oder nicht.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 11:15

Verstehe. Danke. Da ich allerdings Steuervorauszahlungen leiste, und sich im Zweifelsfall erst am Jahresende ergibt, wo ich überwiegend gelebt habe, wird das ein heftiges Hin und Her zwischen dem deutschen Finanzamt und dem norwegischen, sowie der deutschen und norwegischen Sozialversicherung. Ich ahne Unheil...
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon trd » Mo, 14. Dez 2020, 12:35

Hier geht m.E. aber einiges durcheinander.
Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll verhindern, dass Menschen, deren Wohn- und Arbeitsort in zwei verschiedenen Ländern sind, ihr Einkommen doppelt versteuern müssen. Einen Überblick, mit welchen Ländern Deutschland dieses Abkommen geschlossen hat, findest du beim Bundesfinanzamt. Dort findest du auch die Texte zu den jeweiligen DBAs, in denen bestimmt wird, in welchem Land die Steuern gezahlt werden müssen. Die Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich, deshalb solltest du dich gut über dein Zielland informieren.

Wenn mit einem Land also ein DBA besteht, gibt es die Möglichkeit, in Deutschland einen Wohnsitz zu haben und trotzdem keine Steuern in Deutschland zahlen zu müssen.

Hier gilt meistens wieder die 183-Tage-Regelung: Wenn du dich weniger als 6 Monate in Deutschland aufhältst versteuerst du dein Einkommen in dem Land, aus dem das Einkommen stammt. Dies bezieht sich aber generell nur auf das Einkommen, das man im Ausland bezieht. Solltest du aber weiterhin Einnahmen aus Deutschland haben, beispielsweise durch die Vermietung einer Immobilie, muss dieses Einkommen in Deutschland versteuert werden.

Außerdem gelten das DBA beziehungsweise der ausländische Steuersatz nicht, wenn du durch einen deutschen Arbeitgeber im Ausland beschäftigt bist, denn auch in diesem Fall musst du die in Deutschland fällige Einkommenssteuer zahlen.

Quelle: https://www.workwide.de/zahle-ich-in-de ... land-lebe/

Für Dich trifft der letzte Absatz zu.
trd
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon Gudrun » Mo, 14. Dez 2020, 13:10

Gerade der letzte Absatz trifft meiner Meinung nach nicht zu, denn NorwegenIstSchoen ist selbständig, hat also keinen Arbeitgeber sondern Auftragsgeber.

Den vorletzten Absatz verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Ich vermute, er bezieht sich auf Arbeitnehmer.

Als Selbständiger mit Firmensitz in Norwegen und Auftraggebern in Deutschland stammt das Einkommen ja aus Deutschland. NorwegenIstSchoen wäre aber zweifelsohne in diesem Fall in Norwegen steuerpflichtig.

@NorwegenIstSchoen: Vorauszahlungen setzt das FA ja nur an, wenn Dein zu erwartendes in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen entsprechend hoch ist. In dem Moment, wo Du in Norwegen steuerpflichtig bist, kannst Du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Sprich darüber mit Deinem FA.

Ich gebe Dir Recht, das wird ein Chaos, wenn Du erst am Jahresende entscheiden willst, wo Du Dich im vergangenen Jahr niedergelassen hast.

Grüße Gudrun
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 13:15

Ah, sehr interessanter Hinweis. Tatsächlich sähe es so aus, als könnte ich (solange ich nicht dann einmal ganz in Norwegen bleibe und einen norwegischen Arbeitgeber habe) es so handhaben wie bisher.
Ich frage mich aber, ob und wenn ja, bei wem ich das anzeigen muss. Also, dass ich dann länger als 1/2 Jahr in Norwegen bleiben darf. Bei wem melde ich mich und sage "Hallo, ich bin jetzt hier, bekomme meine Arbeit aus Deutschland und zahle hier in Norwegen aber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge."? Oder sagen die dann "Solange du hier keine Steuern zahlst, musste nach 1/2 Jahr wieder abhauen"?

@Gudrun: Ich hätte ja keinen Firmensitz in Norwegen. Als Freiberufler bin ich in Deutschland freiberuflich gemeldet.

Das Chaos ist halt, dass eigentlich keiner Bescheid weiß. Ich bin in Norwegen mal zum Finanzamt gegangen. Die wussten auch nicht so recht Bescheid. Und in Deutschland genau das Gleiche.

Natürlich könnte man auch sagen "Wer viel fragt, bekommt viel Antwort."
Nur gerade in dieser "Corona Zeit" wird die Polizei vielleicht doch nochmal öfter PKW anhalten, die ein deutsches Kennzeichen haben.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon Gudrun » Mo, 14. Dez 2020, 14:15

Dir geht es also nicht um Steuern und Sozialabgaben. Die willst Du weiter in D zahlen. Was soll Dir dann das Finanzamt sagen?
Du willst eine Aufenthaltsgenehmigung über die 6 Monate hinaus? Ich weiß nicht, ob das dann geht. Aber vielleicht hilft Dir das weiter?

Grüße Gudrun
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 14:40

Genau. Das heißt, der Einfachheit halber würde ich alles gerne weiter vorerst in Deutschland bezahlen. Die Frage ist nur, ob das so einfach geht. Also, dass das norwegische Finanzamt nach über nem halben Jahr dann doch von mir Geld will.

Wenn ich mir das von deinem Link durchlese, dann wäre das ja ganz easy. Nach 3 Monaten zur Polizei und fertig. Ich frage mich nur, ob das so einfach geht, oder ob die sagen: "Dann melde dich auch mal schön beim FA hier an." Oder, ob das zwei verschiedene Paar Schuhe sind und sich die Polizei nur um den Aufenthalt kümmert und denen die finanzielle Geschichte völlig wurscht ist.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon Gudrun » Mo, 14. Dez 2020, 15:00

Dann schau doch mal beim UDI oder frag da nach. Soweit ich weiß ist ist das die zuständige Stelle für Ausländer, die in Norwegen leben wollen.

Grüße Gudrun
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon Særling » Mo, 14. Dez 2020, 15:16

NorwegenIstSchoen hat geschrieben:Verstehe. Danke. Da ich allerdings Steuervorauszahlungen leiste, und sich im Zweifelsfall erst am Jahresende ergibt, wo ich überwiegend gelebt habe, wird das ein heftiges Hin und Her zwischen dem deutschen Finanzamt und dem norwegischen, sowie der deutschen und norwegischen Sozialversicherung. Ich ahne Unheil...


Richtig.

So lange Du freiberuflich tätig bist, gilt vereinfacht gesagt folgendes:

Du zahlst in dem Land Deine Steuern, in dem Du Dich während des jeweiligen Jahres vorwiegend aufgehalten hast.
Je nach Jahr kann das dann entweder Norwegen oder Deutschland sein.

Das wird aber ein ziemlicher Krampf mit beiden Finanzämtern, wenn sich das je nach Jahr unterscheiden kann, zumal sich ja auch die Steuerregelungen (Stichwort: Steuervorauszahlung) in beiden Ländern unterscheiden.

Natürlich formell machbar, aber ein Spass wird das nicht...
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon trd » Mo, 14. Dez 2020, 16:02

vereinfacht gesagt zahlt auch ein Freiberufler dort seine (Einkommen)Steuern, wo er sein Geld verdient.
Das ist bei Remote-Arbeit etwas kniffliger, aber es lässt sich so darstellen, dass die Arbeit dann in Deutschland erbracht wird. Damit entsteht Steuerpflicht für Einkommen (ggflls. auch Gewerbe) in Deutschland.
Sprich es am besten mit einem Steuerberater durch, der das DBA kennt.
Mein Fall ist sehr ähnlich gelagert, habe es mit Stb in D und skatteetaten in Norwegen für mich (!!) geklärt und das funktioniert seit vielen Jahren problemlos mit der Versteuerung in Deutschland.
trd
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