Als Info für alle, die demnächst in Norwegen eine Arbeit aufnehmen wollen und z.Zt. in D arbeitslos gemeldet sind:
Bevor ich nach Norwegen gezogen bin, war ich in Deutschland arbeitslos gemeldet und habe Arbeitslosengeld bezogen. Meine neue Stelle in Norwegen sollte ich zum 16. August angetreten. Also habe ich dem Arbeitslosenverwaltungsamt (oder wie auch immer das jetzt heißt ) Mitte Juli (direkt nachdem ich den Vertrag in Norwegen unterschrieben habe) mitgeteilt, dass ich ab dem 16.8. diese Arbeit aufnehmen werde. Natürlich bin ich nicht erst am 15.8. nach Norwegen gezogen, sondern schon am 4.8.. Und braver Bürger wie ich bin, habe ich mich also auch zum 5.8. beim Bürgeramt abgemeldet. Soweit so gut.
Bis das A-Amt mir mein Arbeitslosengeld nicht mehr bis zum 15.8., sondern noch bis zum 5.8. augezahlt hat! Mal eben 10 Tage gestrichen. Geld, das ich gerade zum Umzug gut hätte gebrauchen können und auch schon fest eingeplant hatte!
Begründung: durch meinen Umzug ins Ausland hätte ich ab dem 6.8. nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden. Dass das ja nun wirklich nicht mehr nötig war, weil ich ja zum 16.8. eine festen Job angetreten habe und das Arbeitsverweigerungsamt sich sowieso in den ganzen Monaten meiner Arbeitslosigkeit nicht einmal bei mir gemeldet, geschweige denn mir einen Job angeboten hat, war denen irgendwie egal. Ich hab zwar Widerspruch eingelegt, aber die Entscheidung ist nunmal so gefallen. *grmpfl*
Das ganze als Warnung für diejenigen, die in einer ähnlichen Situation stehen wie ich im Sommer stand (von der Arbeitslosigkeit in D in einen Job in N)!
Ich hoffe, ihr wisst jetzt, was ihr zu tun habt, wenn ihr nicht auf einenTeil eures rechtmäßigen Anspruches auf Arbeitslosengeld verzichten wollt ...
Viele Grüße an alle, Carsten