Hallo zusammen!
Ich habe mal wieder eine Frage.
Kurz geschildert: ich werde am 1. August in Arendal meine Arbeit antreten, mein Freund löst die Wohnung auf und kommt dann 2 Wochen später hinterher (hoffentlich habe ich bis dahin auch eine Wohnung!).
Ist es für ihn sinnvoll dieses E303 Formular mitzunehmen?
Er hat genau wie ich von sich aus gekündigt, hat allerdings noch keinen Job.
Der freundliche Aetat-Berater sprach nämlich von diesem Formular, aber nach allem, was ich bis jetzt so gelesen habe, brauchen wir es doch eigentlich nicht. Oder liege ich da falsch???
Grüsse aus dem schönen Niederbayern! Wiebke