hallo ulle,
du mußt auf dem paket eine zollinhaltserklärung abgeben, mit wertangabe. das problem wird sein, daß du entweder den korrekten betrag angibst - dann kann schon zoll fällig sein.
oder du gibst einen niedrigeren betrag an, dann bekommst du im schadensfall natürlich nur den niedrigeren betrag ersetzt.
es könnte auch sein, daß der zoll bei einer möglichen kontrolle die wertangabe nicht glaubt, wenn sie zu fantasievoll ist.
die frage ist, inwieweit der zoll das feststellen kann oder will. wenn du es als geschenk deklarierst, mit wertangabe unter der freigrenze kann es schon gut gehen, daß es unverzollt und heile ankommt. aber dazu raten darf ich natürlich nicht.
risiko ist bei dieser art auf jeden fall dabei.
fakt ist, es wird -stichprobenartig- kontrolliert. ich kann das aus eigener erfahrung bestätigen.
die exakte freigrenze weiß ich übrigens nicht, gibt's vermutlich bei:
http://www.toll.no
gruß, muheijo