Im Prinzip ändert sich am in Deutschland laufenden Privatinsolvenzverfahren gar nichts wenn man während das läuft nach Norwegen zieht.
Und selbstverständlich darf man auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens ins Ausland gehen - wenn man nur so besser arbeiten und Geld verdienen kann (um damit ja letztlich auch seinen Verpflichtungen aus dem InsoVerfahren nachzukommen) dann MUSS man das im Prinzip sogar !
Leider ändert sich aber auch nichts an den Pfändungsfreigrenzen soweit ich da orientiert bin - es gelten weiterhin die deutschen gesetzlichen Regelungen. Wenn es da aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten in Norwegen in der Praxis Probleme gibt sollte man versuchen die mit dem Insolvenzverwalter zusammen zu lösen, eventuell lässt sich gut begründet durchaus ein Weg finden die Freigrenzen über einen Antrag beim Insolvenzgericht anheben zu lassen. Schliesslich ist das Ziel des Verfahrens eine Regelung bei der der Schuldner im Rahmen seiner Möglichkeiten gemolken aber nicht geschlachtet werden soll
Grundlegend anders könnte es nur sein wenn man ein ähnliches Insovenzverfahren wie das deutsche überhaupt erst im Ausland einleiten würde - in dem Falle gibt es dann aber Länder deren Regelungen da für jemanden mit dem Problem der Überschuldung sehr viel angenehmer wären als die norwegischen - wenn ich da richtig durchblicke wären zum Beispiel die Regelungen in Frankreich oder den Niederlanden oder Großbritannien einfacher um nur mal diese zu nennen. Soweit mir bekannt ist gibt es unter allen deutschen Beratungsstellen für Insolvenzverfahren derzeit nur eine einzige (in Frankfurt/Main) die sich auch sachkundig und intensiv mit dem Problem eines europäischen oder internationalen Insolvenzverfahrens beschäftigt. Bei Interesse gerne weiteres dazu per PN oder email, ich denke das sprengt sonst tendenziell dieses Forum hier und ist nicht mehr Norge-spezifisch.
alsterix