von Alsterix » Sa, 12. Nov 2005, 22:05
Ob sich da etwas geändert hat weiss ich nicht weil ich die früheren Verhältnisse nicht kenne.
Der aktuelle Stand ist so daß EU- und EOS-Bürger keine Arbeitserlaubnis benötigen sondern sofort und uneingeschränkt als Arbeitnehmer in Norwegen arbeiten dürfen. Davon ausgenommen sind nur Bürger aus den jüngsten EU-Beitrittsländern : hier hat man sich die listige (Übergangs-)Regelung ausgedacht nach der diese zwar ebenfalls keine Arbeitserlaubnis benötigen aber eine eventuelle Arbeit faktisch erst aufnehmen dürfen wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erhalten haben. Auch Arbeitgeber die Personen für die diese Regelung gilt vorher beschäftigen machen sich strafbar. Staatsbürger aus allen anderen Ländern, also etwa aus Russland benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis (und natürlich eine Aufenthaltserlaubnis).
Eine Aufenthaltserlaubnis benötigt im Prinzip jeder Ausländer der sich länger als 90 Tage in Norwegen aufhalten möchte. Dazu muß man hauptsächlich nachweisen daß man - profan ausgedrückt - dem norwegischen Staat nicht auf der Tasche liegen möchte. Im Normalfall heißt das also den Arbeitsvertrag bzw. noch eine zusätzliche formularmässige Bestätigung des norwegischen Arbeitgebers sollte man bei der Antragstellung gleich vorlegen. Natürlich sind je nach den persönlichen Verhältnissen auch diverse andere Möglichkeiten denkbar - wer eine Rente aus dem Ausland bezieht wird ebenfalls problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen (wenn die Rente hoch genug ist !), ebenso Studenten die für das Jahr ihrer jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsgenehmigung ein hinreichendes Einkommen oder Vermögen nachweisen, z.B. durch Stipendium und/oder Unterhaltszahlungen usw. Ausserdem kann sich das natürlich auch z.B. um eine Familienzusammenführung handeln, da hab ich keine Peilung ob da auch wieder einzelne Einkommensnachweise nötig sind oder die prinzipielle Unterhaltsverpflichtung der nächsten Angehörigen als ausreichend angesehen wird. Details zu den vielen verschiedenen Möglichkeiten die sich eben nach den jeweiligen persönlichen Verhältnissen richten kann man auf der Homepage des UDI nachlesen. Wie lange die Erteilung in der Praxis dauert kann offenbar keiner wirklich so genau vorhersagen - zwischen wenigen Tagen und etlichen Monaten scheint da so ziemlich alles möglich zu sein.
alsterix