Sommerjob und Aufenthaltsgenehmigung

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Sommerjob und Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Betty » Do, 16. Feb 2006, 12:57

Hallo nochmal,

ich habe vielleicht ein Arbeitsangebot fuer Juli bis September im Tourismus hier in Norwegen. Bekomme ich dafuer eine aufenthaltsgenehmigung? Was ist ueberhaupt danach. Wenn ich nicht so schnell eine andere Arbeit finde, bekomme ich dann schon nach 3-4 Monaten arbeit sowas wie Arbeitslosengeld? Duerfte ich dann ohne Arbeit ueberhaupt in Norwegen bleiben?

liebe Gruesse dem heute ganz schoen stuermischen Norden :)
Betty
 
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Re: Sommerjob und Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Julia » Do, 16. Feb 2006, 13:07

Hast Du Arbeit, bekommst Du eine Aufenthaltsgenehmigung, ist die Arbeit befristet, ist die Aufenthaltsgenehmigung es auch. Ohne Aufenthaltsgenehmigung kein Arbeitslosengeld. Ohne Arbeit kannst Du auf normaler "touristischer" Basis 3 Monate im Land sein (müsstest dann halt nach dem Sommerjob einmal raus und wieder rein), während der Du Dir neue Arbeit suchen kannst.
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