von Björn-Einar » Di, 28. Mär 2006, 19:15
Mit der ersten lohnzahlung ist auch ein mündlicher arbeitsvertrag verbindlich.
Ich sehe da keine unterschiede, es sei den das es "sonderleistungen" bzw. sonder vereinbarungen gibt. Sind die zu meinem nutzen bevorzuge ich auch einen schriftl. arbeitsvertrag.
Das ist hier nicht der fall. Desshalb bin ich froh das ich kienen schriftl. habe, wo beispielsweise ne 3monatige kuendigungsfrist drinnsteht. Das hatte ich auch schon und war festgenagelt.
Ansonsten gilt ausnahmslos die festgeschrieben mindestkuendigungsfrist. Und die interessiert mich eben.