Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

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Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon brando » Mi, 07. Jun 2006, 10:56

Mal wieder was verzwicktes...jedenfalls können mir die Norweger die ich darauf anspreche nie was konkretes sagen.
Also ich arbeite hier als Aushilfe- stundenbezahlt/timelönnt, d.h. ich hab keinen "fast jobb" und daher keine Aufenthalstgenehmigung, bin nicht bei Polizei oder Folkeregister gemeldet. (arbeite jetzt seit etwas über 3 Monaten---was passiert wenn ich länger so arbeite? geht das bis 6 Monate auch klar? oder muss ich mich dann melden?)
Aufjedenfall bin ich jetzt umgezogen...Bank usw. hat meine neue Adresse aber was mach ich mit der Kommune? Eigentlich bekomm ich von dort nur meine Gehaltsabrechnung. Ich weiß das wenn man hier gemeldet ist, bei der Post einfach ein Formular auszufüllen ist und schon haben alle deine neue Adresse aber wem teile ich nun mit, dass ich meine Gehaltsabrechnung an die neue Adresse geschickt bekomme? Muss ich das dem Likningkontor oder einfach an die Adresse schicken von der die Abrechnung kommt? (xxx Kommune Lönnstj). Will nämlich eigentlich verhindern meinen Fall vor allen kommunalen Behörden auszubreiten denn da scheint hier jeder die Gesetze anders zu verstehen (z.B. wurde mir am Anfang gesagt, wenn ich hier 3 Monate arbeiten will muss ich mich ab dem ersten Tag bei der Polizei melden, Arbeitsgenehmigung usw. was ja glaub ich Quatsch ist) Außerdem fahr ich im Moment noch mit einem deutschen Auto rum, will also möglichst lange nicht im Folkeregister stehen.
Versteht mich wer? :D
Weiß jemand Rat? :?:
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Re: Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon norwegenbus » Mi, 07. Jun 2006, 19:48

Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe teilst du deinem Arbeitgeber den Umzug mit und der meldet beim Ligningskontor an .
Max 3 Monate kannst du ohne AUFENTHALTSerlaubnis dort arbeiten , danach brauchst du zumindestens befristete Arbeitsverträge um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen oder du musst nachweisen , dass du gottwerweisswoher genug Geld bekommst , um den Aufenthalt in N auf Dauer zu finanzieren . Sonst musst du - glaub ich - zurück nach D . . . .
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Re: Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon antares » Sa, 10. Jun 2006, 9:12

@norwegenbus

weisst du villeicht wie hoch die summe ist, die man nachweisen muss, um sich das leben in norge finanzieren zu können?? reicht da eine bankgarantie??

hilsen!
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Re: Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon oter » Sa, 10. Jun 2006, 11:38

antares hat geschrieben:@norwegenbus

weisst du villeicht wie hoch die summe ist, die man nachweisen muss, um sich das leben in norge finanzieren zu können?? reicht da eine bankgarantie??

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Re: Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon norwegenbus » So, 11. Jun 2006, 19:38

antares hat geschrieben:@norwegenbus

weisst du villeicht wie hoch die summe ist, die man nachweisen muss, um sich das leben in norge finanzieren zu können?? reicht da eine bankgarantie?? :-?

hilsen!
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Meines Wissens richtet sich das nach der aktuellen Mindestrente und die liegt laut trygdekontor 2006 bei 9071 NOK . Das Geld muss m.W.n. uch tatsächlich fliessen - eine Bankbestätigung dürfte insofern reichen , wenn 1.logisch und 2. auch tatsächlich etwas passiert . . .
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Re: Umzug ohne Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon norwegenbus » So, 11. Jun 2006, 19:41

norwegenbus hat geschrieben:.. bei 9071 NOK
MONATLICH bevor jemand auf falsche Gedanken kommt . . .
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