von Nils Rautenberg » Di, 03. Mär 2009, 20:02
Guten Abend @all !
Die Hurtigruten haben aber auch eine echte Pechphase, von den Gästen an Bord natürlich ganz zu schweigen. Ich möchte ein bischen aus der Praxis erzählen, wie man in solchen Fällen verfahren könnte, teilweise auch sollte.
Vorab möchte ich aber um Verständnis für die Bordbesatzung werben, denn die sind in einer ziemlich unglücklichen Situation. Das einzige was die Besatzung weiß, ist welche Gäste an Bord sind und damit hört es auch schon auf. Es sind keine Informationen greifbar über die gebuchten Flugrouten und so beginnt ein ziemlich umständlicher Prozess.
Die HR melden nach Hamburg das etwas passiert ist. Ob eine Reise mit Verspätung wieder fortgesetzt werden kann ist häufig zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt. Wenn entschieden ist, dass die Fahrt nicht weitergehen kann, versuchen die HR in HH zunächst Möglichkeiten zu finden die Passagiere weiter zu befördern, was in dem Fall MS Nordkapp nicht so einfach ging.
Vorausgesetzt die Flüge sind über HR in HH gebucht, dann wird dort die Flugabteilung aktiv, die sich mit wenigen Mitarbeiter(inne)n daran macht die Flüge umzubuchen. Das muss in Abstimmung mit der SAS erfolgen, da eine Umbuchung extrem hohe Kosten verursachen kann, wenn die zuvor gebuchte Preisklasse nicht mehr verfügbar ist.
Wurde der Flug über ein Reisebüro gebucht, so hat der Kunde die Möglichkeit dort anzurufen und um Hilfe zu bitten. Das Reisebüro hat das Problem, dass für die Umbuchung Mehrkosten entstehen, für die es erst eine Kostenübernahme-Zusage seitens HR geben sollte (sonst bleibt das Büro nachher auf den Kosten sitzen). Das wiederum kostet Zeit.
Sind die Flüge individuell (z.B. Internet) gebucht, wird es noch komplizierter, denn dann muss der Kunde den HR die Buchungsdaten zur Verfügung stellen, oder sich selbst an die norwegische SAS wenden (viel Spaß).
Was die rechtliche Seite betrifft ist der Fall recht eindeutig. Da der Beförderungsvertrag nicht eingehalten wurde, ist der Veranstalter zu Ersatz verpflichtet. Wie dieser Ersatz nun aussieht ist unterschiedlich. Das kann zum einen so sein, dass eine Ersatzreise angeboten wird, der volle Reisepreis rückerstattet wird, oder die Fahrt mit einem anderen Schiff fortgesetzt wird. In diesem Fall steht m.e. dem Kunden eine zusätzliche Entschädigung zu, da die Reise nicht wie zugesichert durchgeführt werden konnte.
Eine Sache ist mir nicht bekannt: Ob wie in dem hier geschilderten Fall zur Erstattung des Reisepreises oder einer Ersatzreise zusätzlich eine Entschädigung gezahlt werden muss aufgrund "entgangener Urlaubsfreuden".
Meine Erfahrungen mit der Reklamationsbearbeitung der HR in solchen Fällen war in den vergangenen Jahren sehr gut. Die HR zeigten sich in der Vergangenheit sehr kulant und nur selten musste man nach dem Bearbeitungsstand "nachfassen".
@paraply: Obwohl feststeht, dass Du die Reise nicht planmäßig beenden konntest, schreibe bitte eine entsprechende Reklamation (innerhalb 30 Tage nach Rückkehr) an Hurtigruten, die Deine genaue Vorstellung einer Kompensierung beinhaltet. So sieht es das deutsche Reiserecht vor.
Viele Grüße,
Nils