Ronald hat geschrieben:@Verdi
Ich hatte doch schon mal geschrieben, dass solange der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt ist, es keinen Anspruch gibt. Und wenn Ihr denn schon Schadenersatz oder solchen Bergoffen sprecht, dann bitte bezeichnet mal Euren "Schaden" ganz genau, begründet diesen und vor allen Dingen wie Ihr diesen "Schaden" in geldwerte Ansprüche bringen wollt.
Sammelklagen: So einfach ist das nicht bei uns. Und ich bin froh, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben!
Fazit: Auch wenn man sich auf ein bestimmtes Schiff gefreut hat und immer wieder mit diesem Schiff fahren wollt, Anspruch auf irgendwelche Geldzahlungen bekommt Ihr deswegen nicht.
Für alle "Finnie-Fans" kann es doch jetzt nur noch heißen: War eine schöne Zeit und haben auch schöne reisen gemacht - aber nun suchen wir uns einen anderen Dampfer aus, und dann geht's mit Volldampf voraus entlang der Küste.
Gruß aus Hamburg
Ronald
Wo hatte ich denn von Sammelklage gesprochen? Das der ein oder andere (Warum auch immer? Smileys bedeuten auf jeden Fall, das dies nicht ernst gemeint ist) eine Textpassage falsch verstanden haben, darauf habe ich doch schon hingewiesen.
Der Gesamtzuschnitt der Reise ist für mich beeinträchtigt, wenn es unterschiedliche Schiffe gibt und diese auch vom Kunden gezielt gewählt werden können. Die Finni hat z.B. einen Pool (Den ich vermutlich nicht genutzt hätte), aber wenn dieser wegfällt mag das für den einen oder anderen schon was ausmachen. Das begehbare Backdeck stellt für mich auch so eine Besonderheit dar, die nun wegfällt. Wenn jemand mit dem nichts anzufangen weiß, trifft dies ja noch nicht auf mich zu. Außerdem ist die Finni ein ganz anderes Baujahr, was dem ein oder anderen evtl. auch wichtig ist. Ich bezahle ja nicht ne Menge Geld für ein abgewohntes Schiff.
Der Schaden, der mir entsteht kann relativ gut ermittelt werden. Bei frühzeitiger Kenntnis hätte ich anderen Termin buchen und die Finni noch nutzen können. In dem Fall wäre keiner entstanden. In unserem Fall nun können wir nicht mehr auf einen anderen Termin ausweichen. Wenn ich nun eh mit einem Schiff der "alten" Generation fahren muss, hätte ich dies auch zu einem Special-Preis und anderen Termin buchen können. Der Unterschied und somit Schaden kann aus den Preislisten von HR entnommen werden.
Das die Sache rechtlich nicht einklagbar ist, da der Vertrag sicher dementsprechend abgesichert ist, wird wohl so sein. Will ich auch gar nicht. Ich und andere können aber wie bei den Wahlen, gegen HR und deren Tun protestieren in dem wir stornieren. Denn für mich ist es in dem Fall eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, da das Schiff ja nicht durch höhere Gewalt aus der Linie entnommen wurde.
Für mich war es wichtig mit der Finni zu fahren und das ein Schiff einfach aus dem Plan entnommen werden kann, ist für mich als Laien aus den AGB's nicht zu entnehmen, wenn es denn überhaupt drinsteht. Schade, wenn man dann bald noch zum Brötchenholen den Rechtsanwalt mitnehmen muss.
Was ich aber will, ist das mir HR entgegenkommt, schon allein wegen dem Ärger. Ich will auch nicht, das mir HR nun die Reise schenkt, soviel Respekt und Anstand habe ich schon auch. Aber mit welchem Betrag der Ärger für jeden abgedeckt ist muss auch dieser selber entscheiden.
VG, Verdi


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