Forenbetreiber haften nicht für postings

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Forenbetreiber haften nicht für postings

Beitragvon Arne.R. » Di, 15. Apr 2003, 7:38

Schon gelesen?

http://www.pcwelt.de/news/internet/30393/

Demnach ist jeder für seine Beleidigungen und Unwahrheiten selbst verantwortlich und nicht der Betreiber des Forums, in dem das gepostet wurde. Finde ich richtig.

Gruss,
Arne
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Re: Forenbetreiber haften nicht für postings

Beitragvon Horst Gassner » Di, 15. Apr 2003, 14:42

Hallo Arne!

Arne.R. hat geschrieben:Schon gelesen?

http://www.pcwelt.de/news/internet/30393/

Demnach ist jeder für seine Beleidigungen und Unwahrheiten selbst verantwortlich und nicht der Betreiber des Forums, in dem das gepostet wurde. Finde ich richtig.


Leider ist das nicht ganz so, wie Du das interpretierst.

"In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen, berichtet unsere Schwesterpublikation "

Auf das fett geschriebene kommt es an! Ist einem Forenbetreiber ein rechtswidriger Eintrag bekannt, so hat er diesen sofort zu entfernen. Ein Freibrief für Forenbetreiber ist das aus meiner Sicht keinesfalls, da es auch einige Urteile gibt, die genau anders ausgegangen sind. Für den Poster der Nachricht ist das Urteil ohnehin nicht von Belang - aber das schreibst Du ja selbst.

Schöne Grüße
Horst
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Re: Forenbetreiber haften nicht für postings

Beitragvon Arne.R. » Di, 15. Apr 2003, 15:03

Hallo Horst,

sorry, da hast du natürlich recht. Hab ich wohl zu schnell gelesen. Aber immerhin mal ein Schritt in die richtige Richhtung.
Aber wie beweist man einem Forenbetreiber, dass er einen Eintrag kannte? Bzw., wie beweist der, dass er ihn nicht kannte?
(in der Welt scheint sich ja die Ansicht durchzusetzen, dass jeder seine Unschuld selbst beweisen muss :-)....)

Gruss,
Arne
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Re: Forenbetreiber haften nicht für postings

Beitragvon Christian König » Di, 15. Apr 2003, 20:26

Hallo Arne!

Arne.R. hat geschrieben:Aber wie beweist man einem Forenbetreiber, dass er einen Eintrag kannte? Bzw., wie beweist der, dass er ihn nicht kannte?


Das wurde in vergangenen Gerichtsurteilen so manches Mal über das Besucheraufkommen gewertet. Sprich, in einem gut besuchten Forum wurde angenommen, dass die Admins häufiger hinein schauen bzw. es wurde ihnen die Pflicht zu geschrieben, dass diese angemessen oft hinein schauen müssen. Also anders herum, dort wo nur 3 Nachrichten pro Woche geschrieben werden wird es einem auch nicht zugemutet jeden Tag nach sehen zu müssen.

Das eigentlich Problem bleibt auf jeden Fall weiter bestehen: es gibt (wie für so viele Dinge im Internet) keine wirkliche Rechtsgrundlage. Meiner Meinung nach drücken sich die Politiker sowie die Gerichte bei diesem Thema wo sie nur können um Grundsatzentscheidungen und Rechtsgrundlagen herum. :twisted:

Gruß,
Christian
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(G. Seeßlen)

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