Patientenverfuegung in Norwegen?

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 22. Jun 2009, 23:28

Weiss jemand von euch, ob es in Norwegen auch so etwas wie eine Patientenverfuegung gibt?
Wenn ja, kønnt ihr mir bitte auch Links nennen, wo die Anforderungen/ Voraussetzungen usw. beschrieben sind?

Wie kann ich sicher stellen, dass ich (auch fuer Situationen, wo ich mich nicht mehr mitteilen kann) selbst bestimmen kann, was mit mir medizinisch unternommen wird und was nicht?
Gibt es auch hier so etwas wie eine Vorsorgevollmacht?

Vielen Dank im Voraus!
Und schøne Gruesse aus der Sonne! :winkewinke:
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon lysbakken » Di, 23. Jun 2009, 9:13

Ja, so etwas gibt es, nennt sich "livstestament". Wie es aufgebaut werden muss, um Bestand zu haben, weiss ich nicht. Evtl. kann dein Arzt dir weiterhelfen oder in der Suchmaschine ein wenig suchen. Aber danke, dass du das Thema aufgegriffen hast, werde mich selbst auch mal darum kümmern müssen.....
http://www.livstestament.org/
lysbakken
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 146
Registriert: Di, 01. Jan 2008, 18:54

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon Schnettel » Di, 23. Jun 2009, 9:45

Super vielen lieben Dank!!!
Ich hætte gar nicht gewusst, wonach ich suchen muss...

Werde mich da mal schlau machen. Am liebsten wære mir, ich kann das ganze unter Beratung mit einem Arzt in D aufsetzen. Dann hab ich's einmal auf deutsch.
Dann uebersetzen und nochmal hier mit nem Arzt durchgehen. Dann hætt ich's auch auf norwegisch. -- Und bin hoffentlich auf der sicheren Seite....

Danke nochmal fuer den Link!
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon lysbakken » Di, 23. Jun 2009, 9:58

Auf Deutsch habe ich eine individuell verfasste Patientenverfügung, die ich für meine Mutter aufgesetzt hatte. Sie ist auch zum Einsatz gekommen und wurde von den behandelnden deutschen Ärzten akzeptiert. Die muss nur noch für mich umgeschrieben werden.

Habe mich auf Grund deines Postings mal ein wenig im Netz umgesehen, weil ich dieses unangenehme Thema für sehr wichtig halte, habe aber bisher keine wirklichen Formulierungshilfen gefunden.. Im Aufbau und Zeugenunterschriften dürfte kein Unterschied zu Deutschland sein. Dennoch würde ich gerade hier im Ausland immer zusätzlich einen Arzt o.ä. zu Rate ziehen, damit die Formulierungen und alles was man sagen will auch wirklich wasserdicht sind.
lysbakken
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 146
Registriert: Di, 01. Jan 2008, 18:54

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon Schnettel » Di, 23. Jun 2009, 11:56

Hab mir grad mal das hier zu Gemuete gefuehrt.
Ich werd mich auch mal noch durchs Pasientrettighetsloven und hier durchbeissen.

Das mit dem Livstestament verstehe ich so, dass dies eine Vereinigung ist, bei der man Mitglied werden soll, dann bekommt man sein persønliches Dokument und jæhrlich ein Kærtchen fuer's Portemonnaie. Allerdings lese ich das mit dem "persønlich" so, dass es halt lediglich auf meinen Namen ausgestellt wird. "Dokumentet er utformet i samarbeid med og akseptert som en gyldig viljeserklæring av Den norske Legeforening." - Hørt sich fuer mich sehr nach "bereits ausformuliert" und nicht gerade individuell an.
Und obwohl in diesem Artikel steht, dass auf der website von livstestament der neue Tekst steht - ich finde den nicht.
Mit einem vorformulierten Schreiben, wo ich nicht individuell bestimmte Dinge selbst festlegen kann, hab ich - gerade bei einem so heiklen Thema - ein grosses Problem. Da werde ich ganz genau pruefen, was da steht und ob ich wirklich jedem Punkt uneingeschrænkt zustimmen kann.

Beim Livstestament steht ja auch, dass dies als gueltige Willenserklærung anerkannt wird.
Dann muss doch auch eine eigene, individuelle Verfuegung, die ich unter Zeugen abgebe, Bestand haben und als Willenserklærung gelten.
Ich werd mich da mal noch weiter durchwurschteln. Es gibt ja, wenn man weiss, wie man suchen muss, doch ne ganze Menge zu finden zu diesem Thema.

Ich bin jetzt auch erst wieder durch die Diskussion in D wieder auf das Thema, welches ich schon lange in Angriff nehmen wollte, gestossen.
Und bin fuer weitere Links und Tipps dankbar!
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon lysbakken » Di, 23. Jun 2009, 12:31

Vorformuliert würde ich auch nie etwas unterschreiben, ist in Deutschland z.B. auch völlig wertlos und umfasst nicht alle Bereiche, die ich persönlich abdecken möchte ( z.B. Organentnahme ).

Der Link war nur zum Einlesen gedacht, einem "Verein" würde ich deswegen nicht beitreten, weil mit entsprechender Sorgfalt alles sehr gut ohne geregelt werden kann.

Aber auf vielen deutschen Seiten konnte man Anregungen lesen, die ich wichtig fand, an die man aber nicht immer unbedingt denkt, wenn man an "Patiententestament" denkt......... für seine eigenen persönlichen Wünsche und Bitten. Ebenso werde ich es hier machen und es zur Prüfung vorlegen.

Ohne das norwegische Recht zu kennen, gehe ich davon aus, dass es bisher ebenso ist wie in Deutschland gerade vom Parlament beraten (und verabschiedet?) - eher wird es wohl großzügiger ausgelegt, wenn ich den Worten meiner kompetenten Kollegen trauen kann.
lysbakken
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 146
Registriert: Di, 01. Jan 2008, 18:54

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon Schnettel » Di, 23. Jun 2009, 13:06

lysbakken hat geschrieben:Aber auf vielen deutschen Seiten konnte man Anregungen lesen, die ich wichtig fand, an die man aber nicht immer unbedingt denkt, wenn man an "Patiententestament" denkt......... für seine eigenen persönlichen Wünsche und Bitten.
Was denn so fuer Anregungen?

lysbakken hat geschrieben:Ohne das norwegische Recht zu kennen, gehe ich davon aus, dass es bisher ebenso ist wie in Deutschland gerade vom Parlament beraten (und verabschiedet?) - eher wird es wohl großzügiger ausgelegt, wenn ich den Worten meiner kompetenten Kollegen trauen kann.
Den Eindruck hab ich auch jetzt beim Lesen durch verschiedene Artikel gewonnen.
Allerdings wirken die Paragraphen auch nicht gerade "beruhigend" auf mich. Ueberall ist ein Hintertuerchen...
§ 4-1. Hovedregel om samtykke
Helsehjelp kan bare gis med pasientens samtykke, med mindre det foreligger lovhjemmel eller annet gyldig rettsgrunnlag for å gi helsehjelp uten samtykke....

Folgendes klingt ja so, als macht auch in Norwegen eine Vorsorgevollmacht Sinn.
§ 4-6. Om myndige pasienter som ikke har samtykkekompetanse
...Helsehjelp som innebærer et alvorlig inngrep for pasienten, kan gis dersom det anses å være i pasientens interesse, og det er sannsynlig at pasienten ville ha gitt tillatelse til slik hjelp. Der det er mulig skal det innhentes informasjon fra pasientens nærmeste pårørende om hva pasienten ville ha ønsket....

Allerdings auch hier wieder:
Helsehjelp etter første og annet ledd kan ikke gis dersom pasienten motsetter seg dette, med mindre annet følger av særlige lovbestemmelser.

Wie man an den Aktualisierungen gerade dieses Gesetzes sieht, wird hier laufend ueberarbeitet, geændert, ergænzt. Hoffentlich im Sinne muendiger Patienten und auch zur Absicherung der Ærzte...
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 15:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord

Re: Patientenverfuegung in Norwegen?

Beitragvon lysbakken » Mi, 24. Jun 2009, 11:07

Ich glaube, du machst es dir ein wenig zu schwer mit deinen Überlegungen und verzettelst dich. Anstatt mit norwegischen Gesetzen anzufangen, solltest du erst einmal all das, was du möchtest oder auch nicht, auf Deutsch aufschreiben.Wenn du Zweifel oder Fragen hast, es so, wie du es vor hast, mit einer kompetenten Person aus Deutschland durchsprechen. Und dann deine Wünsche adäquat ins Norwegische übertragen. Es ist ja nicht so, dass Patientenwünsche grundsätzlich nicht anerkannt werden, es ist nur so, dass sich bisher Ärzte (in Deutschland) zum Teil auf ziemlich dünnes Eis begeben haben, wenn es um passive Sterbehilfe handelte, schließlich ist es ihre vorderste Aufgabe, Leben zu retten. Hier sollen ja nun die neuen Gesetze mehr Rechtssicherheit bringen. Darüber hinaus ist es nie ein einziger Arzt, der darüber entscheidet, was sinnvoll und vertretbar ist oder nicht.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass du selbst mit Verfügung nicht an Apparate angeschlossen wirst, denn kein Arzt, der zu einem Notfall gerufen wird, kramt erst in der Handtasche des Betroffenen, ob er überhaupt einschreiten soll, kein Angehöriger denkt in einem Akutfall direkt an die Verfügung, denn er steht unter Schock. Und so wird wiederbelebt und ins Krankenhaus gebracht und an Schläuche angeschlossen. Nur dann läuft es mit der Verfügung anders als ohne: Bei meiner Mutter ( Koma, Gehirnschäden, ohne Aussicht auf „Heilung“ ) war das so, dass die Ärzte nach Vorlage der Verfügung uns sagten, man wolle versuchen, ob sie eigenständig atmet ( psychologisch genial ausgebildeter Arzt ). Wir wußten natürlich, dass sie es nicht schaffen würde, aber schon allein die Wortwahl hat uns ein wenig das schlechte Gewissen erleichert, denn man klammert sich doch ein wenig an den Strohhalm........vielleicht haben die Ärzte Unrecht, vielleicht.......

Was denn so fuer Anregungen?
Na eben, was man haben / nicht haben möchte. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, dem Tod entgegen zu gehen: Als Krebspatient sieht es mit Sicherheit anders aus als jemand, der durch einen Herzinfarkt plötzlich aus dem aktiven Leben gerissen wird und auf der Intensivstation landet. Als Krebspatient steht irgendwann die ausreichende Schmerzbehandlung im Vordergrund, wenn es dem Ende entgegen geht, während es auf der Intensivstation darum geht, Apparate weiter laufen zu lassen oder abzustellen usw.

Ich hatte mir aus der großen Suchmaschine Unmengen zum Thema „Patientenverfügung“ ausgedruckt, es gibt auch Vordrucke, die habe ich aber nur durchgelesen, um einen Überblick zu bekommen, welche Fragen ich beantworten möchte für die Zeit, wo ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Dann habe ich all das zusammengeschrieben, was für mich ( eigentlich für meine Mutter) wichtig sein könnte. Dabei aber immer ganz präzise schreiben, was man will oder nicht will. Allgemein gehaltenes ( z.B. „Apparatemedizin will ich nicht“ ) wird nicht anerkannt. Da muss man schon präzisieren bzgl. Künstliche Beatmung / Ernährung, auch den Punkt „trinken“ hatte ich aufgenommen, schmerzstillende Mittel auch auf die Gefahr der Sucht, Organspende / Organtransplantation etc.....
lysbakken
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 146
Registriert: Di, 01. Jan 2008, 18:54


Zurück zu Sonstiges

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste