Ich glaube, du machst es dir ein wenig zu schwer mit deinen Überlegungen und verzettelst dich. Anstatt mit norwegischen Gesetzen anzufangen, solltest du erst einmal all das, was du möchtest oder auch nicht, auf Deutsch aufschreiben.Wenn du Zweifel oder Fragen hast, es so, wie du es vor hast, mit einer kompetenten Person aus Deutschland durchsprechen. Und dann deine Wünsche adäquat ins Norwegische übertragen. Es ist ja nicht so, dass Patientenwünsche grundsätzlich nicht anerkannt werden, es ist nur so, dass sich bisher Ärzte (in Deutschland) zum Teil auf ziemlich dünnes Eis begeben haben, wenn es um passive Sterbehilfe handelte, schließlich ist es ihre vorderste Aufgabe, Leben zu retten. Hier sollen ja nun die neuen Gesetze mehr Rechtssicherheit bringen. Darüber hinaus ist es nie ein einziger Arzt, der darüber entscheidet, was sinnvoll und vertretbar ist oder nicht.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass du selbst mit Verfügung nicht an Apparate angeschlossen wirst, denn kein Arzt, der zu einem Notfall gerufen wird, kramt erst in der Handtasche des Betroffenen, ob er überhaupt einschreiten soll, kein Angehöriger denkt in einem Akutfall direkt an die Verfügung, denn er steht unter Schock. Und so wird wiederbelebt und ins Krankenhaus gebracht und an Schläuche angeschlossen. Nur dann läuft es mit der Verfügung anders als ohne: Bei meiner Mutter ( Koma, Gehirnschäden, ohne Aussicht auf „Heilung“ ) war das so, dass die Ärzte nach Vorlage der Verfügung uns sagten, man wolle versuchen, ob sie eigenständig atmet ( psychologisch genial ausgebildeter Arzt ). Wir wußten natürlich, dass sie es nicht schaffen würde, aber schon allein die Wortwahl hat uns ein wenig das schlechte Gewissen erleichert, denn man klammert sich doch ein wenig an den Strohhalm........vielleicht haben die Ärzte Unrecht, vielleicht.......
Was denn so fuer Anregungen?
Na eben, was man haben / nicht haben möchte. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, dem Tod entgegen zu gehen: Als Krebspatient sieht es mit Sicherheit anders aus als jemand, der durch einen Herzinfarkt plötzlich aus dem aktiven Leben gerissen wird und auf der Intensivstation landet. Als Krebspatient steht irgendwann die ausreichende Schmerzbehandlung im Vordergrund, wenn es dem Ende entgegen geht, während es auf der Intensivstation darum geht, Apparate weiter laufen zu lassen oder abzustellen usw.
Ich hatte mir aus der großen Suchmaschine Unmengen zum Thema „Patientenverfügung“ ausgedruckt, es gibt auch Vordrucke, die habe ich aber nur durchgelesen, um einen Überblick zu bekommen, welche Fragen ich beantworten möchte für die Zeit, wo ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Dann habe ich all das zusammengeschrieben, was für mich ( eigentlich für meine Mutter) wichtig sein könnte. Dabei aber immer ganz präzise schreiben, was man will oder nicht will. Allgemein gehaltenes ( z.B. „Apparatemedizin will ich nicht“ ) wird nicht anerkannt. Da muss man schon präzisieren bzgl. Künstliche Beatmung / Ernährung, auch den Punkt „trinken“ hatte ich aufgenommen, schmerzstillende Mittel auch auf die Gefahr der Sucht, Organspende / Organtransplantation etc.....