berufliche Reha,Übergangsgeld

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berufliche Reha,Übergangsgeld

Beitragvon eckaat » Mi, 08. Jul 2009, 14:49

Hallo Ihr vielen fleißigen Helfer mit Rat und Tat!

Ich wende mich mit einer Frage im sozialrechtlichen Sektor an Euch.
Zunächst kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe von Sept. 07 bis Sept 08 als Installateur und Heizungsbauer in Stavanger,Trondheim und Röros gearbeitet.
Am 8. Sept 08 hatte ich einen schweren Arbeitsunfall.Bin aus 7 Metern Höhe abgestürzt und hab mir die Wirbelsäule, und was schlimmer ist,das Becken kompliziert gebrochen.Nach 5 Monaten Krankenhaus und 5 Monaten hartem Training kann ich wieder einigermaßen normal gehen.Nun soll ich nach ärztlichem Rat meinen Beruf nicht mehr ausüben,kann ich auch nicht.
Ich bin nach wie vor krank geschrieben,bin noch bei der norwegischen Firma angestellt und bin auch weiterhin im norwegischen Sozialsystem versichert.( NAV/NAV utland)Mein Wohnsitz ist in Deutschland,wo ich mich auch dauerhaft aufhalte.(seit dem Unfall)
Ich habe einen Anwalt in Oslo,der über NAV seit einem halben Jahr versucht mir eine berufliche Reha zu verschaffen.Bislang ohne Ergebnis.Nun habe ich alle deutschen Träger mit Anträgen auf berufliche Reha überhäuft.(Krankenkasse,BG,Rentenversicherung,Arbeitsamt)
Daraufhin hat sich die Deutsche Rentenversicherung bereiterklärt mir eine berufliche Reha vorzufinanzieren.
Ich werde also 2 Jahre Fachschule zum Techniker absolvieren.Die Kohle für die Ausbildungskosten will sich die Rentenversicherung bei NAV wiederholen.
Nun kommt aber dazu,daß ich ab 27.7. die Schule beginnen kann,jedoch nicht weiß welche Art von finanzieller Unterstützung ich aus Norwegen für die 2 Jahre beziehen kann.Krankengeld läuft im September aus(1 Jahr).
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Re: berufliche Reha,Übergangsgeld

Beitragvon eckaat » Mi, 08. Jul 2009, 15:04

In Deutschland bekommt für die Dauer einer solchen Maßnahme Übergangsgeld.Darauf habe ich aber keinen Anspruch,da ich weiterhin in Norwegen versichert bin.
Ich möchte aber auch nicht bei der Firma kündigen,um ins deutsche System reinzukommen,denn die Konditionen sind wesentlich schlechter.(75% von einem Durchschnittsgehalt eines Installateurs im Sauerland,das wären weniger als 40% von dem was ich vorher verdient hab,dann bin ich mein Haus los)
Abgesehen davon gilt sicher als Versicherungstermin der Tag des Unfalls und da war ich in Norwegen versichert.
Die norwegische Unfallversicherung meiner Firma (yrkeskadeforsikring)versucht seit Monaten die nötigen Infos von NAV zu bekommen(keine Antwort).
NAV reorganisiert zurzeit die Behörde,die Unzulänglichkeiten gehen durch alle Medien in Norwegen(habe erst 4 Monate und dann 5,5 Monate auf Krankengeld gewartet,soviel dazu)
Habe viel bei Google nachgesehn,aber keine schlüssige Antwort darauf gefunden welche Leistung mir zusteht für die 2 Jahre Schule.
Mein Anwalt ist bis Mitte August im Urlaub,Schule beginnt am 27.7.,das nächste Semester Anfang Januar .
Soll ich ohne Sicherheit starten?Was meint Ihr?Danke!Gruss Ecki
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