Kommunale Vaktordning

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Kommunale Vaktordning

Beitragvon Hubi59 » Di, 12. Nov 2013, 18:02

Hei
Ich bræuchte da mal Hilfe.
Bei uns in der Kommune (teknisk avdeling) will man ne Vaktordning aufbauen, da unser Fagverbund Tuer an Tuer mit unserem Vorgesetzten sitzt kønnen wir von da keine Hilfe erwarten, eher das Gegenteil, die sind bestevenner. Wir haben das Gefuehl das man uns gnadenlos ueber den Tisch ziehen will.
Ich suche wie wild nach festgeschriebenen Gesetzen die solch eine Vaktordning erfuellen muss, in Lovdata finde ich da nur was einzelne Branchen betrifft aber nichts Grundlegendes wo wir als kommunale Angestellte rein gehøren.
In wie weit kann man sich weigern an der Vaktordning teil zu nehmen? nichts davon ist im Abeitsvertrag festgeschrieben.
Man wuerde dann eine ganze Woche (7Tage) nach und vor der Arbeitszeit bereitschaft haben.
Mensch ist das ein Mist wenn die Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber unter einer Decke steckt.
Also Leute, ich hoffe auf ganz viel Hilfe von euch.
Gruss Hubi
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Re: Kommunale Vaktordning

Beitragvon Karsten » Di, 12. Nov 2013, 20:55

Hubi, schau doch einfach in deinen Arbeitsvertrag.

Findest du dort irgendwelche Formulierungen in Richtung Bereitschaft zu Schichtdienst oder Änderung von Arbeitszeitmodellen, falls betriebliche Gründe dies erfordern, dann ist das eben so. Findest du das nicht, und begründest darauf deine Weigerung, wünsche ich dir viel Spaß an deinem Arbeitsplatz in Zukunft.

In meiner Branche ist das völlig üblich, und ich befinde mich gerade jetzt wieder in einer vakt, 7 Tage, 24 Stunden rund um die Uhr Bereitschaft. Max. Reaktionszeit 10 Min (theoretisch...). :wink:
Das ko... mich auch an, weil du nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der Woche anfangen kannst, nicht einmal ein größerer Einkauf ist möglich (auch wieder theoretisch). :wink: An geregelten Schlaf ist ebenfalls nicht zu denken. Dafür klingelt aber die Kasse ordentlich. Und da die vakt jedem(!) bei uns auf die Nüsse geht, wir uns aber gegenseitig nicht mit Mehrarbeit belasten wollen (fellesansvar), ziehen wir es durch.
Und so wird das auch bei euch passieren. Ist der Bedarf da, glaube ich fest, dass die Kommune das einführen kann, ohne dass ihr eure Zustimmung gebt. Und speziell wenn sogar einige Mitarbeiter das befürworten, werden "Verweigerer" schnell ein schlechtes Standing bekommen, wie es bei uns der Fall ist.

Wir haben mehrfach angemahnt, dass die geltende ordning für den Popo ist. Einer hat richtig Stunk gemacht und auf seinen Vertrag verwiesen, der aus Zeiten stammt, als noch kein Mensch eine vaktordning brauchte. Das hat sich die GF ein paar Wochen angeschaut und ihn kurzerhand auf die Straße gesetzt, weil er für schlechte Stimmung im Betrieb gesorgt hat.
In heutiger Zeit erwartet der Kunde einfach eine Erreichbarkeit, wenn er ein Problem hat, ob um 19 Uhr oder um 3:30 nachts spielt keine Rolle. Wenn du abends mit dem Handy telefonieren musst, aber die Telenor mal wieder Bockmist gebaut hat, willst du auch, dass das gefikst wird, nicht erst am nächsten Morgen.

Bei uns haben sie letztlich eingesehen, dass es so nicht weitergeht. Wir bekommen zum neuen Jahr ein extra Team, dass nur die 16-8 Uhr Schichten macht. Dass sich eine Kommune dies kaum leisten können wird, ist aber nur zu verständlich.

Sorry, dass ich nur mit eigenen Erfahrungswerten, nicht aber mit gesetzlichen Regelungen dienen kann.
Bild

Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
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Re: Kommunale Vaktordning

Beitragvon Hubi59 » Di, 12. Nov 2013, 21:40

Hei Karsten
Danke fuer deine Ausfuehrungen.
Die Vaktordning ist ja vøllig ok fuer mich, ich bin ja nicht dagegen, aber ich denke man will uns hier fuer nen Apfel und ein Ei dazu festnageln. Ein Elektriker hat mir heute erzæhlt das er 4000kr pro Woche vakt bekommt plus fuer jeden Einsatz 100% pro Stunde, ueber møglichen mehr Urlaub wurde nicht gesprochen.
Es ist mir schon klar das die Kommune das nicht bezahlen wird, aber es muss ja irgend was geben wo das Minimum geschrieben steht.
Ich will wahrhaftig kein Querolant sein und sehe auch die Notwendigkeit ein, aber dann schon zu fæhren Bedingungen.
Wir haben eben absolut keine Ahnung auf welcher Basis wir verhandeln kønnen.
Gruss Hubi
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Re: Kommunale Vaktordning

Beitragvon Schnettel » Mi, 13. Nov 2013, 2:01

Zunæchst ist fuer dich (und den Arbeitgeber) verbindlich, was im Arbeitsvertrag steht.
Eine Ænderung bedarf der Zustimmung beider.
Wie Karsten schon schreibt, muss man schauen, ob man sich als "Verweigerer" nicht vielleicht unbeliebt macht - beim Arbeitgeber und/oder Kollegen.
Wobei das bei uns im Betrieb z.B. anders ist - in der Werkstatt gibt es auch "Vakt". Als meine bessere Hælfte im Betrieb angefangen hat, wurde er gefragt, ob er (auch) Vakt machen wuerde. Da dies mit seinem Hobby schlecht zu vereinbaren ist - (und die Vakt kann man sich ja dann nun mal nicht nach den Wetterbedingungen raus suchen... ;-)), hatte er verneint. Das war gar kein Problem.

Im Arbeidsmiljøloven steht nichts davon drin, dass man dazu "verpflichtet" werden kann.
Dort steht auch nichts ueber Lohn oder andere Verguetungen fuer die Vakt drin.
Das Einzige, was im Arbeidsmiljøloven geregelt ist, dass 1/5 der Vaktzeit in die normale Arbeitszeit mit einzuberechnen ist, und somit ein Teil der wøchentlichen Arbeitszeit ist.
Schau mal auch hier:
http://www.arbeidstilsynet.no/artikkel.html?tid=79443

Die Verguetung fuer die Bereitschaftszeit ist Verhandlungssache, entweder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder durch Tarifvertrag reguliert.
Wenn man dann allerdings zur Arbeit gerufen wird, wird diese Zeit natuerlich entsprechend mit den jeweiligen Zuschlægen entlohnt - je nachdem, um was es sich dabei handelt - Nachtarbeit, Wochenende, Feiertag....

Erkundige dich doch mal, ob in deinem entsprechenden Tarifvertrag etwas bezueglich der Verguetung (godtgjørelse) fuer beredskapsvakt/hjemmevakt geregelt ist. Diese Verguetung hat nichts mit dem Lohn zu tun, den man ohnehin bekommt, wenn man denn zum Einsatz gerufen wird. Sondern ist eine Art Entschædigung fuer die entgangene Freizeit, weil man sich ja zur Verfuegung halten musste....
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