Einreisebestimmungen für unsere 4-beinigen Freunde

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Einreisebestimmungen für unsere 4-beinigen Freunde

Beitragvon kwierny » Fr, 14. Jan 2005, 13:02

Hei, ich habe hier die seit 3. Juli 04 gültigen Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden
SJV | ... | Ein- und Ausfuhr von lebenden Tieren | Für die Einführ von Hunden und Katzen nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004 neue Regeln Für die Einführ von Hunden und Katzen nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004 neue Regeln

Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.


Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen nach Schweden erforderlich. Bearbeitungsgebüren die nach dem 1 Januar 2005 eingezahlt werden, können nicht zurückerstattet werden.



Heimtierausweis (pass) für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pass) haben. In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe unten):

ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäss den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.
Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert


das sind ja wirklich tolle neue Regelungen :lol:
- keine Wiederholung der Wurmkur
-kein Stop mehr am Zoll

na denn: ab in den Norden

Hilsen Kathrin
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kwierny
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