von EuraGerhard » Mo, 25. Aug 2014, 9:18
Hallo,
bin gerade erst von einer dreiwöchigen Wohnmobiltour durch mein jetziges Heimatland Schweden zurückgekehrt. Nur ein paar rechtliche Klarstellungen:
Schnettel hat völlig Recht: Dort, wo man ein Wohnmobil, oder auch ein Wohnwagengespann, legal über Nacht parken darf, dort darf man - zumindest wenn man außer Sicht bewohnter Häuser bleibt - auch (einmalig) darin übernachten.
Das ist völlig legal!
Jegliche Versuche, diesem Verhalten auch nur einen Hauch von Illegalität anzudichten, sind unsinnig. Bei einer solchen legalen Übernachtung im Fahrzeug werden auch keinerlei sonstige Anforderungen gestellt, man muss also nicht auf dem Fahrersitz schlafen o.ä.
Was legales Parken ist, das richtet sich auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nach der Straßenverkehrsordnung. Parkverbote müssen hier mit entsprechenden offiziellen Verkehrszeichen ausgeschildert sein, irgendwelche handgeschriebenen Zettel haben bestenfalls empfehlenden Charakter und entfalten keinerlei rechtliche Wirkung.
Auf Privatgrund ist das anders: Hier gilt in aller Regel der Wille des Grundeigentümers, und der gilt auch dann, wenn er ihn in Form handgeschriebener Zettel äußert. Nichtmotorisierte Reisende haben aufgrund des Jedermannrechts unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf unkultiviertem Land auch gegen den Willen des Eigentümers zu zelten, aber für Motorfahrzeuge gilt dies nicht.
Um zur Ursprungsfrage zurückzukehren: Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen sowie auf Privatgrund gilt für Caravangespanne das Gleiche wie für Wohnmobile, siehe oben. Auf offiziellen Wohnmobilstellplätzen muss man sich nach der örtlichen Beschilderung richten oder den Betreiber fragen. Die in den erwähnten Büchern genannten Stellplatzempfehlungen gehen allerdings von Wohnmobilen mit Bordtoilette und geschlossenem Abwassersystem aus, was nicht in jedem Caravan zur Verfügung steht.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.