Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

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Re: Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

Beitragvon zhnujm » Di, 12. Dez 2023, 15:29

Was macht man denn in Schweden wenn man mehrtägig wandern will ?
Hab da noch nie Parkschilder gesehen wo explizit dran stehen würde das man mehr als einen Tag parken darf ?
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Re: Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

Beitragvon EuraGerhard » Di, 12. Dez 2023, 17:05

zhnujm hat geschrieben:Was macht man denn in Schweden wenn man mehrtägig wandern will?

Das Auto dort abstellen, wo es so lange erlaubt ist. Das sind dann halt meistens gebührenpflichtige Plätze. Überdies gilt die sog. 24-Stunden-Regel ausschließlich auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen. Auf Privatgrund gilt, was der Eigentümer will.

zhnujm hat geschrieben:Hab da noch nie Parkschilder gesehen wo explizit dran stehen würde das man mehr als einen Tag parken darf?

Gibt es. Nennt sich Långtidsparkering. Hier ein Beispiel aus Östersund, ein öffentlicher Parkplatz, auf dem man bis zu 7 Tagen parken darf: Klick!

MfG
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Re: Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

Beitragvon zhnujm » Di, 12. Dez 2023, 19:22

Ist ja manchmal nicht so einfach festzustellen ob öffenlich oder nicht.
Bei bezahlten Parkplätzen ergibt es sich ja meist aus dem bezahlen wie lange man stehen darf, ich dachte mehr an solche Wanderparkplätze:

link

Da steht ja im Prinzip nur ein P ohne Hinweise.
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Re: Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

Beitragvon Canadier » Mi, 13. Dez 2023, 9:22

vor allen auf "Stellplätzen",

Hallo Gudrun,hallo Gerhard,
ich meinte damit ja keine öffendlichen Parkplätze, sondern schon "richtige" Stellplätze, wie zB. an der Mosel oder sonstwo.
Aber hat auch nur am Rande mit dieser Problematik zu tun! Bild
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Re: Was bedeutet „Camping verboten“ auf Parkplätzen?

Beitragvon EuraGerhard » Mi, 13. Dez 2023, 10:14

zhnujm hat geschrieben:Da steht ja im Prinzip nur ein P ohne Hinweise.

Richtig. Ein Parkplatz an einer öffentlichen Straße. Dort gilt die 24-Stunden-Regel.

Ist bei mehrtägigen Wanderungen unpraktisch, das weiß ich. Aber so ist das Gesetz. Also entweder am Freitag Nachmittag anrücken, das gäbe Dir bis Montag Nachmittag Zeit. Oder es riskieren.

Canadier hat geschrieben:... ich meinte damit ja keine öffendlichen Parkplätze, sondern schon "richtige" Stellplätze, wie zB. an der Mosel oder sonstwo.

Da hilft dann nur Weiterfahren. Wobei solche Situationen wie auf manchen offiziellen Stellplätzen an der Mosel in Skandinavien heutzutage selten sein sollten, alleine schon wegen den Brandschutzvorschriften.

MfG
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