Wohnmobil abstellen und übernachten

Alles rund um Camping und Wohnmobile/Gespanne

Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Gudrun » Do, 23. Feb 2012, 11:49

@Asot: Wo soll es denn lang gehen? Vielleicht kann ja der eine oder andre einen konkreten Tip geben?

Grüße Gudrun
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon fcelch » Do, 23. Feb 2012, 13:05

Herrrrrrrrrrrrlisch wieder diese Diskussion.

Meine Meinung:
Es brauch keine Gesetzte oder Vorschriften.
Das läßt sich mit gesundem Menschenverstand, Rücksichtsnahme und entsprechendem Respekt eines Ausländers in einem fremden Land regeln. Wer den gesunden Verstand nicht hat, dem helfen auch keine Schilder.

Mir fällt da immer das schöne Schild an der Seebrücke auf dem Darss ein:
"Vernünftige Menschen fahren auf dieser Seebrücke nicht mit dem Fahrrad, für alle anderen ist es verboten"


Auch wenn ich jetzt Öl ind feuer gieße -> Und jetzt auch noch mal meine Meinung:
Leider läßt sich bei der Gruppe der Womo und Wowa Fahrer nicht mehr von vereinzelten schwarzen Schafen reden. Das ist wie bei Hundehaltern die ihre Hunde nicht anleinen oder bei Motorradfahreren die rasen: leider ist die Zahl derer die sich "falsch" verhalten, dies noch abtuen (tut nix, stell dich nicht so an) inzwischen so groß das die jeweilige ganze Gruppe in Verruf kommt.

Gruß,
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Berny » Do, 23. Feb 2012, 14:35

Schnettel hat geschrieben:Die Benutzung von øffentlichen Strassen und Parkplætzen entsprechend der Strassenverkehrsordnung wird ja dadurch nicht verboten.
Wer sich an die øffentlichen Strassen und Parkplætze hælt, macht nichts falsch, wenn er dort mit seinem WoMo ueber Nacht steht, solange es da nicht gerade ein (Nacht-)Parkverbot gibt.

Moin Schnettel,
dann hatten wir ja bei Euch neben dem Denkmal korrekt über Nacht 27./28.05.2011 gestanden. :D
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Dyrskar » Do, 23. Feb 2012, 15:51

Verfolge die Diskussion und habe festgestellt, dass hier zwei Dinge durcheinander geworfen werden, nämlich das sog. "Jedermannsrecht" (norw. Allemannsretten) und die allgemeine Straßenverkehrsordnung (norw.: Vegtrafikklov).

Im Allemannsrett steht eindeutig, dass es nicht für motorisierte Verkehrsteilnehmer gilt (Allemannsretten omfatter ikke ferdsel med motorkjøretøy. [http://www.miljostatus.no/tema/Friluftsliv/Allemannsretten] ).

Also gilt für das Parken mit motorisierten Fahrzeugen das Vegtraffiklov, die "normale" Straßenverkehrsordnung. Dabei muss man noch unterscheiden, ob man einfach parkt, oder über Nacht an einem Parkplatz bleibt. Ich denke (und da bin ich mir jetzt nicht so sicher), dass das Parken auf Parkplätzen über Nacht von Platz zu Platz (oder Kommune zu Kommune; Fylke zu Fylke) unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Davon ganz abgesehen schließe ich mich der Meinung an: Man sollte die Geduld seiner Gastgeber nicht überstrapazieren und sich als ausländischer Tourist eher dezent im Hintergrund halten und im Zweifel lieber einen Campingplatz ansteuern (es gibt wahrlich genug) - auch wenn man am Straßenrand auch andere (negative) Beispiele sieht.

Und grundsätzlich sollte jeder akzeptieren, dass das Jedermannsrecht ausdrücklich nur für Wanderer, Radfahrer, Skiläufer, Kanufahrer, etc. gedacht ist und nicht für Auto-, Motorrad-, Wohnmobil- oder Busfahrer.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Do, 23. Feb 2012, 16:40

Also, ich verstehe echt nicht, was da jetzt so kompliziert ist. :nixwissen:
EuraGerhard hat das doch bereits eigentlich sehr verstændlich erlæutert.
Lediglich die Erwæhnung der 150 m Abstand, die Wick1e nochmal nachgefragt hatte, war im Zusammenhang der Fragestellung nicht von Relevanz, da es sich hier nicht um jemanden handelt, der zelten, sondern mit seinem Womo parken will.
Aber ansonsten hat er doch bereits darauf hingewiesen, was wichtig ist:
An die Verkehrsregeln und Parkvorschriften halten.
Fertig.

Dyrskar hat geschrieben:Also gilt für das Parken mit motorisierten Fahrzeugen das Vegtraffiklov, die "normale" Straßenverkehrsordnung.
Grundsætzlich ja.
Nur eine kleine Ergænzung: Das "Allemansretten" ist hauptsæchlich durch das Friluftsloven (als Gesetz) geregelt.
Dort wird - wie ich bereits weiter oben ausgefuehrt habe - durchaus auch geregelt, dass man als Fahrer eines Motorfahrzeugs in der "utmark" auch neben der øffentlichen Strasse parken darf, wenn dies keine nennenswerten Schæden verursacht.
Ich will damit nicht auffordern, neben der Strasse WoMo an WoMo zu stehen - ich will es nur der Vollstændigkeit halber erwæhnen, was nach norwegischem Recht erlaubt ist.
Fuer den Reisenden notwendig ist es wohl eher nicht, denn es gibt nun wirklich genuegend Parkplætze.
Und mit Parkplætzen sind da nicht der Rema-Parkplatz oder der vor der Schule oder dem Friedhof gemeint. Das sind meist private und das sollte auch entsprechend beruecksichtigt werden, wenn der Eigentuemer hier das Parken von nicht Berechtigten untersagt!

Dyrskar hat geschrieben:...dass das Parken auf Parkplätzen über Nacht von Platz zu Platz (oder Kommune zu Kommune; Fylke zu Fylke) unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Durchaus. Dennoch gilt fuer einen øffentlichen Parkplatz das, was dort ausgeschildert ist - ob mit oder ohne Gebuehr, ob man nur eine bestimmte Anzahl von Stunden stehen darf oder nur zu bestimmten Zeiten. In Ortschaften und Stædten wuerde sich das længere Parken ohnehin meist von selbst erledigen, weil es entweder Parkgebuehren kostet, zeitlich begrenzt, nur zu bestimmten Zeiten erlaubt oder fuer WoMo's und Campingfahrzeuge ganz verboten ist etc. pp.

Dyrskar hat geschrieben:Dabei muss man noch unterscheiden, ob man einfach parkt, oder über Nacht an einem Parkplatz bleibt.
Also der Unterschied wuerde mich jetzt aber mal interessieren... 8)
Ich kenne nur den Unterschied zwischen Halten und Parken. ;-)
Und Parken ist Parken - egal, ob ich eine viertel Stunde parke, oder von 13 - 20 Uhr, oder von 23 - 4 Uhr...
Auch, wer mit einem Wohnmobil auf einem Parkplatz steht, der parkt.

Wer dazu gern sein Vorzelt und die Campingmøbel raus holen will, der campt - und der gehørt auf nen Campingplatz...
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Thomas M. » Do, 23. Feb 2012, 19:21

Schnettel hat geschrieben:Wer dazu gern sein Vorzelt und die Campingmøbel raus holen will, der campt - und der gehørt auf nen Campingplatz...


Wenn ich parke und an meinem Bully das Aufstelldach aufstelle, campe ich dann ? Oder falle ich dann mit meinem Dachzelt gar unters Jedermannsrecht ? :wink:

Ach, ich halte es ja mit dem alten Fritz. Jeder soll nach seiner façon selig werden.
Wer spaß daran hat, jeden Abend mit "Nestsuche" zu verbringen, nachts unruhig schläft, weil doch irgendwie bedenken am Parkplatz im Kopf rumgehen. Dazu vielleicht noch das freundlich hupen der Brummifahrer. Vielleicht bedeutet das für manche sowas wie Freiheit und Abenteuer. Zumindest spart man eine Menge Geld.
Ich finde die regelmäßige Diskussion sehr amüsant. Ob sich die Womo-Fahrer in anderen Länder auch so viel Gedanken machen ?
Also ich möchte meinen Urlaub in Ruhe genießen können. Tagesziel ist immer ein schön gelegener, einfacher Campingplatz. Da bin ich willkommen, kann meinen Liegestuhl rausstellen, die Einrichtungen nutzen und ruhig schlafen. Das ist mir das Geld wert.
Aber bitte, wem das zu spießig, zu teuer oder sonst was ist, der soll norwegische gesetzbücher studieren und interpretieren. Es ist nicht mein Problem. Dafür gibt es auch in Norge Behörden, die erlauben, dulden oder verbieten, und gegebenenfalls einschreiten.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon EuraGerhard » Do, 23. Feb 2012, 19:40

Hallo!

Schnettel hat geschrieben:Lediglich die Erwæhnung der 150 m Abstand, die Wick1e nochmal nachgefragt hatte, war im Zusammenhang der Fragestellung nicht von Relevanz, da es sich hier nicht um jemanden handelt, der zelten, sondern mit seinem Womo parken will.

In meinem Beitrag zum Jedermannsrecht hatte ich zum Thema Übernachten in Wohnmobilen ein Rundschreiben des norwegischen Umweltministeriums verlinkt. Relevant ist hier der Abschnitt 3.2.6 dieses Rundschreibens. Neben der Tatsache, dass hier das Übernachten in vorschriftsmäßig geparkten Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ausdrücklich als zulässig angesehen wird, ist hier insbesondere folgendes Zitat von Bedeutung:

Miljøverndepartementet har antatt at avstandsbestemmelsen i friluftslovens § 9 annet ledd om at telt må settes opp minst 150 meter fra bebodd hus (hytte) også vil gjelde for campingvogner.

Sinngemäß: Das Umweltministerium ist der Auffassung, dass auch bei der Übernachtung in geparkten Wohnmobilen der gleiche Mindestabstand von 150 Metern zu bewohnten Häusern und Hütten eingehalten werden soll wie beim Zelten.

MfG
Gerhard
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Do, 23. Feb 2012, 20:16

In diesem Satz ist nur vom 'campingvogn' (also Campinganhänger) die Rede.
Diese Regelung der 150 m gilt danach neben Zelten ebenso fuer Campingwagen. Nicht jedoch fuer Wohnmobile.
Ansonsten ist dort in diesem Rundschreiben von campingvogn und bobiler die Rede, wenn auch wirklich beide gemeint sind.
Bei der Abstandsregelung geht es neben den Zelten jedoch ausschliesslich um campingvogn.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon tyskenser » Do, 23. Feb 2012, 20:36

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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Do, 23. Feb 2012, 20:43

tyskenser hat geschrieben:so kann man auch parken . . .

http://www.nrk.no/nyheter/distrikt/trom ... lecomments

8)
yes :super:
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon skandinavian-wolf » Do, 23. Feb 2012, 21:39

tyskenser hat geschrieben:so kann man auch parken . . .

http://www.nrk.no/nyheter/distrikt/trom ... lecomments

8)

Wäre mir etwas klein zum Übernachten. :wink:
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon EuraGerhard » Fr, 24. Feb 2012, 9:48

Hallo!

Schnettel hat geschrieben:Bei der Abstandsregelung geht es neben den Zelten jedoch ausschliesslich um campingvogn.

Stimmt, das könnte man so interpretieren. Ich habe aber jedenfalls bisher mit meinem Wohnmobil trotzdem immer mindestens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern gehalten. Und ich gedenke das auch weiterhin so zu praktizieren, auch wenn ich es vielleicht gar nicht müsste. Schon aus reiner Höflichkeit.

MfG
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Feb 2012, 10:30

EuraGerhard hat geschrieben:Ich habe aber jedenfalls bisher mit meinem Wohnmobil trotzdem immer mindestens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern gehalten. Und ich gedenke das auch weiterhin so zu praktizieren, auch wenn ich es vielleicht gar nicht müsste. Schon aus reiner Höflichkeit.
Ja, das sehe ich auch so.
Wir persønlich haben weder WoMo noch Campingwagen - uns selbst betrifft es also gar nicht.
Dennoch ist es ja wichtig, zu wissen, was man wirklich darf und was nicht.
Deshalb finde ich deine Zusammenstellung zum Jedermannsrecht richtig klasse. Schade, dass nur wenige es wirklich richtig lesen (obwohl es als wichtiger Beitrag immer oben steht). Sonst wuerden nicht immer wieder die gleichen Diskussionen aufkommen...

Ob man das, was man darf, auch tatsæchlich ausnutzen møchte, liegt ja im Ermessen eines Jeden selbst. Wer sich unwohl fuehlt, auf einem Rastplatz ueber Nacht zu stehen, dem bleibt es doch unbenommen, sich auch einen Campingplatz zu suchen. Jeder, wie er møchte (solange es erlaubt ist).
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Thomas M. » Fr, 24. Feb 2012, 17:11

Schnettel hat geschrieben:Ob man das, was man darf, auch tatsæchlich ausnutzen møchte, liegt ja im Ermessen eines Jeden selbst. Wer sich unwohl fuehlt, auf einem Rastplatz ueber Nacht zu stehen, dem bleibt es doch unbenommen, sich auch einen Campingplatz zu suchen. Jeder, wie er møchte (solange es erlaubt ist).


Genau so sehe ich das auch.

Zur 150m-Regelung : Hat jemand Erfahrung wie man die mißt ? Habt ihr ein so langes Maßband dabei oder gar ein Lasermeßgerät ? :roll: Man kann sich per Augenmaß leicht verschätzen. Entschuldigung, wenn ich hier ein bischen provoziere, aber wenn man hier schon peinlich genau norwegische Gesetze interpretiert, stellt sich die Frage durchaus.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Dyrskar » Fr, 24. Feb 2012, 17:51

Es geht doch nicht um Gesetze und die peinlich genaue Auslegung von einem Meter mehr oder weniger.

Es geht doch darum, dass einigermaßen geregelt ist, dass alle Menschen miteinander halbwegs gut auskommen. Ist doch bei uns in Deutschland nicht anders: Die einen grillen am Baggersee, randalieren, lassen ihren Müll dort liegen etc. was letztlich dazu führt, dass alles gesetzlich geregelt - sprich: verboten wird. Wichtig ist doch, dass man ein Feeling dafür hat, wie man mit den Mitmenschen, den Gastgebern, der Natur und Umwelt verantwortungsvoll umgeht.

Wer das Feeling nicht hat, dem kann man es auch nicht durch Regelungen und Paragraphen beibringen. Wer im Abstand von 151m (also einen Meter mehr als 150 :roll: ) übernachtet, sich dabei aber sonst voll daneben benimmt, dem ist auch mit einem Metermaß nicht zu helfen.
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