@Asot: Wo soll es denn lang gehen? Vielleicht kann ja der eine oder andre einen konkreten Tip geben?
Grüße Gudrun
Schnettel hat geschrieben:Die Benutzung von øffentlichen Strassen und Parkplætzen entsprechend der Strassenverkehrsordnung wird ja dadurch nicht verboten.
Wer sich an die øffentlichen Strassen und Parkplætze hælt, macht nichts falsch, wenn er dort mit seinem WoMo ueber Nacht steht, solange es da nicht gerade ein (Nacht-)Parkverbot gibt.
Grundsætzlich ja.Dyrskar hat geschrieben:Also gilt für das Parken mit motorisierten Fahrzeugen das Vegtraffiklov, die "normale" Straßenverkehrsordnung.
Durchaus. Dennoch gilt fuer einen øffentlichen Parkplatz das, was dort ausgeschildert ist - ob mit oder ohne Gebuehr, ob man nur eine bestimmte Anzahl von Stunden stehen darf oder nur zu bestimmten Zeiten. In Ortschaften und Stædten wuerde sich das længere Parken ohnehin meist von selbst erledigen, weil es entweder Parkgebuehren kostet, zeitlich begrenzt, nur zu bestimmten Zeiten erlaubt oder fuer WoMo's und Campingfahrzeuge ganz verboten ist etc. pp.Dyrskar hat geschrieben:...dass das Parken auf Parkplätzen über Nacht von Platz zu Platz (oder Kommune zu Kommune; Fylke zu Fylke) unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Also der Unterschied wuerde mich jetzt aber mal interessieren...Dyrskar hat geschrieben:Dabei muss man noch unterscheiden, ob man einfach parkt, oder über Nacht an einem Parkplatz bleibt.
Schnettel hat geschrieben:Wer dazu gern sein Vorzelt und die Campingmøbel raus holen will, der campt - und der gehørt auf nen Campingplatz...
Schnettel hat geschrieben:Lediglich die Erwæhnung der 150 m Abstand, die Wick1e nochmal nachgefragt hatte, war im Zusammenhang der Fragestellung nicht von Relevanz, da es sich hier nicht um jemanden handelt, der zelten, sondern mit seinem Womo parken will.
yestyskenser hat geschrieben:so kann man auch parken . . .
http://www.nrk.no/nyheter/distrikt/trom ... lecomments
tyskenser hat geschrieben:so kann man auch parken . . .
http://www.nrk.no/nyheter/distrikt/trom ... lecomments
Schnettel hat geschrieben:Bei der Abstandsregelung geht es neben den Zelten jedoch ausschliesslich um campingvogn.
Ja, das sehe ich auch so.EuraGerhard hat geschrieben:Ich habe aber jedenfalls bisher mit meinem Wohnmobil trotzdem immer mindestens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern gehalten. Und ich gedenke das auch weiterhin so zu praktizieren, auch wenn ich es vielleicht gar nicht müsste. Schon aus reiner Höflichkeit.
Schnettel hat geschrieben:Ob man das, was man darf, auch tatsæchlich ausnutzen møchte, liegt ja im Ermessen eines Jeden selbst. Wer sich unwohl fuehlt, auf einem Rastplatz ueber Nacht zu stehen, dem bleibt es doch unbenommen, sich auch einen Campingplatz zu suchen. Jeder, wie er møchte (solange es erlaubt ist).
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