Hallo,
obwohl ich rein gar nichts davon habe (s.o.), möchte ich den bisher steuerbegünstigten und nun gar so verunsicherten Fahrern von WoMos über 2,8 Tonnen Hoffnung machen.
In der 'Nürnberger Nachrichten' vom 25.03.05 war folgender Artikel zu lesen:
Steuerzuschlag auf Eis
Wohnnmoibil-Besitzern droht zunächst keine Erhöhung
Eigentümer von Wohnmobilen mit mehr als 2,8 Tonnnen Gesamtgewicht können erst einmal aufatmen: Die drohende Steuererhöhung zum 1. Mai ist in Bayern zunächst vom Tisch.
Das bayerische Finanzministerium hat die Finanzämter des Freistaates in Schreiben an die Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München angewiesen, "bei der Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen bis auf Weiteres nach der bisherigen Rechtspraxis zu verfahren." Steuerbescheide sollten allerdings "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" ergehen.
"Bisherige Rechtspraxis" bedeutet, dass die Wohnmobile über 2,8 Tonnen auch weiterhin nach Gewicht und nicht nach Motorisierung und Schadstoffklasse wie Pkw besteuert werden. In Euro und Cent bewirkt dies weiterhin eine Steuerbegünstigung, die die rollenden Heime mit gleich schweren Geländewagen gemeinsam hatten. Die Off-Roader konnten ausnahmsweise auch steuermindernd als Lkw eingestuft werden. Doch im April vergangenen Jahres forderte die Finanzministerkonferenz der Länder den Bund auf, dieses Privileg für die teuren und großvolumigen Autos abzuschaffen. Das Bundesverkehrsministerium veranlasste eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die neben den Geländewagen auch die Wohnmobile erfasste.
Automobilverbände und sogar die bayerische SPD hatten sich für die bundesweit 370 000 Betroffenen eingesetzt, denen angeblich Steuererhöhung von bis zu 500 Prozent gedroht hätte. Die Organisationen argumentieren mit der gesamtwirtschaftlichen Wirkung und der geringen Laufleistung der Fahrzeuge.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wollen nun Ende Mai die äußerst diffizile Rechtsmaterie klären. Das bayerische Finannzministerium konnte keine Auskunft darüber geben, wie viele Fahrzeughalter in Bayern berührt sind und welches Steueraufkommen von der Regelung abhängt.
Ende des Artikels.
Diese Regelung dürfte vermutlich auch in anderen Ländern angewendet werden.
Ich bin sicher, dass sich die Besitzer großer WoMos nun auch mit der gleichen Vehemenz wie auf den vorstehenden Seiten für die Fahrer von 'So.Kfz Wohnmobilen' unter 2,8 Tonnen einsetzen werden ...
... Trotzdem viele Grüße aus Franken
Harald