Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

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Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Maria B » Di, 02. Feb 2010, 12:46

Hallo!

Weiß jemand von euch vllt. wie das genau mit dem Entfachen von Feuern und dem Kochen geregelt ist?

Das es verboten ist ein Lagerfeuer zu machen (gerade im Sommer) kann ich nachvollziehen, aber ich frage mich, ob es auch verboten ist einen Einmalgrill zu benutzen zwecks Kochen? Und wie sieht das mit einem Gaskocher aus? Wo ist was wann erlaubt?

Ich möchte kein unnötiges Feuer machen, aber auf warmes Essen möchte ich ungern komplett verzichten!


Gruß

Maria
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Schnettel » Di, 02. Feb 2010, 14:24

Hallo Maria.
Vom 15. April bis 15. September ist es in Norwegen verboten, offenes Feuer in "Skog und Mark" zu entfachen (Lagerfeuer, Grill und æhnliches) - es sei denn, man hat die Erlaubnis vom "brannsjef" der Kommune.
Achtung - es gibt auch kommunale Festlegungen. In manchen Kommunen ist es sogar das ganze Jahr ueber verboten, offenes Feuer in der Natur (und ausserhalb von eingerichteten Grillplætzen) zu entfachen.

In manchen Kommunen ist es am Meer das ganze Jahr ueber erlaubt. http://www.nrk.no/nyheter/distrikt/nordland/1.6665099,
oder auf Inseln gar nicht (wie z.B. in Oslo - Ausnahme Einmalgrill auf Grillplætzen): http://www.friluftsetaten.oslo.kommune. ... -5969.html

Hier gibt es ein (norwegisches) Faltblatt mit Infos: http://www.brannsikkerhet.no/onimages/g ... folder.pdf

Auf http://www.brannsikkerhet.no gibt es auch sonst noch Infos dazu (norwegisch).

Auf deine Frage gibt es also keine (kurze) klare Antwort, da es wie gesagt regional verschieden sein kann.
Wenn du nicht auf nem Campingplatz uebernachtest, dann gibt es auch viele Rastplætze mit Grillmøglichkeit.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon bayer45 » Di, 02. Feb 2010, 16:12

Ich beobachte schon leit längerem wie meine Nachbarn in Norwegen mit dem Traktor und Anhänger brennbaren Müll inclusive Möbel, Fernseher, Radio usw bei Ebbe an den Strand schmeissen, anzünden und darauf warten, dass die Flut den Rest mitnimmt.
Das passiert hier das ganze Jahr, auch im Hochsommer.
Von einer Sonderregelung ist mir nichts bekannt, was aber nichts zu heissen hat.
Ausserdem kann man die Feuerchen das ganze Jahr über in den Gärten sehen.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Schnettel » Di, 02. Feb 2010, 16:32

bayer45 hat geschrieben:Ich beobachte schon leit längerem wie meine Nachbarn in Norwegen mit dem Traktor und Anhänger brennbaren Müll inclusive Möbel, Fernseher, Radio usw bei Ebbe an den Strand schmeissen, anzünden und darauf warten, dass die Flut den Rest mitnimmt.
Gruslig... :twisted:

bayer45 hat geschrieben:Von einer Sonderregelung ist mir nichts bekannt...
Fuers Verbrennen von Hausmuell ja wohl sowieso eher weniger...
Und wer all seinem (Sonder-)Muell sonstwohin karrt, der kuemmert sich doch auch eh sicher nicht um Brandschutz und dergleichen...

bayer45 hat geschrieben:Ausserdem kann man die Feuerchen das ganze Jahr über in den Gärten sehen.
Mal abgesehen von der angesprochenen Muellverbrennung: Garten ist nicht "mark og skog". Demnach dort auch nicht verboten.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Harry132 » Di, 02. Feb 2010, 16:43

Hallo zusammen,

wie sieht es mit dem "offenen Feuer" zum Beispiel auf Rastplätzen neben den Straßen aus? Oder auf einem "Feldweg"?

Der Hintergrund: Ich campiere oft "wild" in Norwegen und habe ab und zu einen Benzin- oder Gas-Kocher bei mir. Mit dem ich auf diesen Plätzen/Stellen immer wieder eine Mahlzeit gekocht habe. Mir ist andererseits dieses Verbot des offenen Feuers in Norwegen bekannt. Kann dazu jemand etwas konkretes sagen?

Wobei, wenn ich lese, aber Einmal-Grille seien da und dort erlaubt - mache ich mir eigentlich keine wirklichen "Sorgen" wegen meinem Kocher. Der verschandelt zumindest nach Benutzung nicht "die Landschaft" - wie leider nur allzuoft in Norwegen zu sehen :twisted:

Gruß
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Dirk i norge » Di, 02. Feb 2010, 16:50

das mit dem offenen Feuer ist ein Witz.
Wenn ich nur an die Mitternachtssonnen-Feier denke..... da brennt es hier ueberall.
Selbst wenn man mal eine kleine Wanderung macht und sich dann abends ein kleines gemuetliches Feuerchen macht....
Wenn ich fuer alle Lagerfeuer die ich gemacht habe bestraft werden sollte dann komme ich die næchsten 5000 Jahre nicht mehr aus dem Gefængnis....
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon bayer45 » Di, 02. Feb 2010, 19:13

Ich habe mich mit dem Oberhaupt der Polizei unterhalten und der hat mir erklärt, dass der Strand vor meiner Hütte der Allgemeinheit dient und dass dort die Touristen zum Grillen kommen.
Da ich im Juni und Juli früher nicht dort war, ist mir das nie aufgefallen.
Jetzt jedoch sehe ich regelmässige Feuerchen leuchten und sehe wie gegrillt wird.
Dies alles ohne Steinumrandung usw, nur ein alter Balken angezündet, Fleich oder Fisch drüber und das wars.
Das Feuer wird danach nichtrmal ausgemacht, sie sind einfach verschwunden.
Andere erzählen, dass sie Sonntags oder am Wochenende auf einen Berg wandern und dort Forellen fangen am See und Feuerchen machen.
Bei allen meinen Nachbarhütten sind in der Nähe des Hauses Feuerstellen.
Also in meiner Gegend macht jeder was er will.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon fcelch » Di, 02. Feb 2010, 20:39

Och ja, so ist das, tja, das hätte ich mal früher wissen müssen das da so locker mit umgegangen wird....
Hm, soso.....also....das merke ich mir 8)
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Schnettel » Mi, 03. Feb 2010, 1:06

Dirk i norge hat geschrieben:das mit dem offenen Feuer ist ein Witz.
Es wurde nach der Rechtslage gefragt, und nicht, wie es in Norge von "Familie Fredheim" gehandhabt wird.

Dirk i norge hat geschrieben:Wenn ich nur an die Mitternachtssonnen-Feier denke..... da brennt es hier ueberall.
Dafuer gibt es in jeder Kommune grundsætzlich Sonderregelungen.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Harry132 » Mi, 03. Feb 2010, 10:19

Hallo,

ich will meine Frage noch einmal anders formulieren:

Gelten in Funktion befindliche Benzin-/Gaskocher als "offenes Feuer", oder sind damit eher offene "Lagerfeuer" gemeint?

Gruß
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Ulrike44 » Mi, 03. Feb 2010, 11:38

Harry132 hat geschrieben:Hallo,

ich will meine Frage noch einmal anders formulieren:

Gelten in Funktion befindliche Benzin-/Gaskocher als "offenes Feuer", oder sind damit eher offene "Lagerfeuer" gemeint?

Gruß
Harry


EuraGerhard hat eine sehr gute Übersicht über Rechte und Pflichten in Norwegens Natur = Jedermannsrecht zusammengestellt.

Doch wenn auch der Betrieb von Gas- bzw. Benzinkocher unter "offenes Feuer" fällt, dürfte bei verantwortungsvollem Umgang kein Mensch was dagegen haben, wenn du dir dein Abendessen kochst.
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Schnettel » Mi, 03. Feb 2010, 12:05

Harry132 hat geschrieben:Gelten in Funktion befindliche Benzin-/Gaskocher als "offenes Feuer", oder sind damit eher offene "Lagerfeuer" gemeint?
Das ist eine gute Frage. Denn eine konkrete Definition dessen, was als offenes Feuer zæhlt, finde ich bisher nicht.
Habe aber zum Beispiel das hier gefunden:
Anbefaler stormkjøkken
For de som er på camping eller på lengre utfarter og som skal lage seg varme måltider i skog og mark, anbefaler brannvesenet heller å bruke primus eller stormkjøkken i stedet for å tenne opp bål.
– Kan det ikke bli brann ved bruk av primus eller lignende da?
– Det er ikke vanlig at det oppstår brann i forbindelse med primus eller stormkjøkken, men så lenge det er noe som må tennes opp så må folk være oppmerksomme.
Die Feuerwehr empfiehlt also regelrecht, Sturmkueche, Primus etc. zu verwenden anstelle eines Lagerfeuers...
Auch manche Kommunen erlauben dies ganz explizit (Oslo z.B. - mit Ausnahmen):
Grilling/bål i Marka
Fra 15. april til 15. september er det forbudt å gjøre opp ild i skog og mark, unntatt i godkjente ildsteder. Utenom denne tiden er det tillatt å gjøre opp små bål. Primus, propanapparat og grill på ben kan brukes hele året, under forutsetning av at det utvises forsiktighet og sikres at grillkullet slukkes forsvarlig.


Hab bisher auch noch keine rechte Definition gefunden, was nun genau "skog og mark" ist. Was zæhlt noch dazu und was nicht, also ganz konkret.

Wie Bayer und Dirk das schon schreiben, wird das recht locker gehandhabt. Auch persønlich nehme ich immer meine Sturmkueche mit, wenn ich ins Gebirge gehe. Dort ist sowieso niemand, der das ueberhaupt kontrollieren kønnte. Mir begegnet da manchmal Tage lang nicht mal ein anderer Wanderer. Aber mal abgesehen davon koche ich dann auch nur dort, wo auch Wasser ist (braucht man ja eh zum Kochen.).
Aber um tatsæchlich die Rechtslage beantworten zu kønnen, muss man lange suchen. Und tut sich dabei schwer, da es ja wie gesagt auch noch kommunale Bestimmungen gibt...
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon Harry132 » Mi, 03. Feb 2010, 14:38

Erst einmal "danke" für Eure Antworten ! :D

@schnettel: Wenn ich Deinem Hinweis nachgehe scheint sich das offene Feuer weniger auf Camping-Kocher zu beziehen. Nun ja, bisher habe ich sowieso versucht beim kochen keinen Brand entstehen zu lassen, feste nicht brennbare Unterlage usw. Und wenn was brennt habe ich es immer "im Auge" behalten.

Gruß
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon EuraGerhard » Do, 04. Feb 2010, 15:53

Hallo!

Ulrike44 hat geschrieben:Doch wenn auch der Betrieb von Gas- bzw. Benzinkocher unter "offenes Feuer" fällt, dürfte bei verantwortungsvollem Umgang kein Mensch was dagegen haben, wenn du dir dein Abendessen kochst.

Speziell für Norwegen habe ich auf die Schnelle keine genauen Informationen gefunden. In Finnland jedoch, wo ja Feuermachen generell nur in Notfällen zulässig ist, sind Campingkocher etc. ausdrücklich zugelassen! Siehe hier: Klick mich!

Ich würde daher davon ausgehen, dass die Benutzung von Gas-, Spiritus- oder Benzinkochern auch in Norwegen unproblematisch ist. Ebenso Gasgrills. Nicht jedoch Holzkohlegrills!

Es sind nämlich vor allem zwei Gefahren, die man bedenken muss:

Erstens Funkenflug, der nicht nur bei einem Holzfeuer (Lagerfeuer), sondern auch beim Holzkohlegrill auftreten kann, bei Gas- oder Benzinkochern jedoch nicht.

Und zweitens die Möglichkeit, dass sich Torf oder Wurzelwerk im Erdboden unter dem Lagerfeuer entzünden könnte, was dann zu einem äußerst schwer zu bekämpfenden Schwelbrand führen kann. Während des Grillens mit Holzkohle sollte das zwar eigentlich nicht passieren, aber wenn anschließend evtl. noch glimmende Kohle vergraben wird, dann halt doch. Besonders problematisch sind hier natürlich die Einweg-Alugrills, die ja auch für die immer häufiger vorkommenden Brandflecken auf hölzernen Picknicktischen etc. verantwortlich sind.

MfG
Gerhard
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Re: Rechtslage Feuer, Grillen und Gaskocher

Beitragvon LuckyMan » Mi, 17. Feb 2010, 10:16

Hallo Leute...

Mit Interesse habe ich gerade diesen Thread gelesen und frage mich nun allerdings, ob das wohl vorhandene Verbot von Holzkohlegrills nur gilt, wenn man wild campt, oder ob es auch auf Campingplätzen verboten ist.

Denn wenn dem so wäre, dann müsste ich mir noch einen Gasgrill besorgen für unsere Tour im Juni...

Dank an alle, die ein wenig Licht in mein Dunkel bringen...
Gruß..endlich wieder aus Dortmund

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