Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

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Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

Beitragvon olli 1 » Sa, 07. Feb 2004, 22:39

Hallo!
Erstmal ein Glückwunsch für das führen dieses Forum's.Habe schon viele Foren kennengelernt,aber dieses Übertrifft von der Info bis zu den schönsten Tipps alle anderen.Und das ist errlich gemeint.

Nun zu meiner Frage.
Ich möchte am 8.07.04 über Schweden,nach Norwegen mit WO.MO. und Hund einreisen.
Weiß jemand wie lange es dauert bis ich alle Formalitäten und Blutuntersuchungen die ich zur Einreise brauche zurück habe.Oder schaffe ich es nicht mehr mit meinem Termin am 8.07.04.
Gruß Klaus
olli 1
 
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

Beitragvon Arne.R. » Sa, 07. Feb 2004, 22:56

Moin.
Das Thema Hund wird hier so ungefähr jede Woche einmal durchgekaut. Wenn du mal die Suchfunktion aufrufst und "Hund" reinschreibst, findest du ne Menge threads, die eigentlich alle wichtige beinhalten, unter anderem diesen hier:
http://forum.norwegen-freunde.com/viewt ... bd&theme=4

Gruß,
Arne
Der Haushaltstipp (Nr. 1378):
Fleckenentfernungmittelflecken gehen mit Teer weg!
Arne.R.
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

Beitragvon Michael H. » Sa, 07. Feb 2004, 23:58

olli 1 hat geschrieben:Ich möchte am 8.07.04 über Schweden,nach Norwegen mit WO.MO. und Hund einreisen.
Hallo Klaus,
herzlich willkommen im Forum! Arne hat Recht, das Thema gab es hier schon x Mal. Mit der Suche kommst Du auf den Hund!
Wichtig: Wenn der Hund zuerst in Schweden einreist, gelten die schwedischen Regeln, für Norwegen braucht er dann keine zusätzlichen Genehmigungen. Und dazu die gute Nachricht: Ab dem 03.07.2004 braucht hund keine gebührenpflichtige Genehmigung für die Einreise nach Schweden mehr! Ich zitiere hier mal das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft - in der Hoffnung, dass künftige Fragesteller diesen Text mit der Suchfunktion finden :wink:

Ab dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden:
Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe unten):
  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung,
  • Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich),
  • Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Antikörpertest ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich),
  • Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen,
  • Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Folglich werden die folgenden Einfuhranforderungen aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.
Nachstehend wird verdeutlicht, was hinsichtlich der Anträge und Gebühren gilt, wenn die neuen Regeln Gültigkeit erlangen und was es bedeutet, dass es nicht länger notwendig ist, sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu erlagen.
  • Wenn Sie einen Hund oder eine Katze vor dem 3. Juli 2004 nach Schweden einführen wollen, müssen Sie genau wie bisher einen entsprechenden Antrag beim Zentralamt für Landwirtschaft stellen sowie 400 SEK Bearbeitungsgebühr zahlen.
  • Wenn Sie einen Hund oder eine Katze am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einführen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung.
  • Wenn Sie vor dem 3. Juli aus Schweden ausreisen, aber nach dem 3. Juli wieder einreisen möchten, benötigen Sie keine Genehmigung. Alle anderen Bedingungen für die Einfuhr müssen jedoch erfällt sein.
  • Bereits eingezahlte Antragsgebühren, die auf Anträge zurückzuführen sind, die beim Zentralamt für Landwirtschaft nach dem 31. Dezember eingehen, werden unter keinen Umständen zurückerstattet, nicht einmal, wenn sich diese Gebühren auf Anträge mit einem gewünschten Gültigkeitsdatum ab dem 3. Juli oder später beziehen.
Alle Einzelheiten der Verordnung 998/2003 stehen auch heute noch nicht abschließend fest, die Vorschriften des Zentralamtes für Landwirtschaft sind noch nicht geändert. Weitere Informationen über die neuen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.sjv.se. Unter anderem werden in Kürze dort weitere Informationen über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern sowie zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern veröffentlicht. Auf dieser Website können Sie auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus Anschlussländern nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Anschlussländer festgestellt hat. Da noch nicht sämtliche Einzelheiten feststehen, können die Informationen zukünftig ergänzt werden. Besuchen Sie bitte die Website des Zentralamtes für Landwirtschaft, um sich ständig auf dem Laufenden zu halten!

Weitere Infos bei der schwedischen Botschaft: www.schweden.org oder beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) www.sjv.se.
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Michael H. am So, 08. Feb 2004, 12:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

Beitragvon Erika » So, 08. Feb 2004, 12:35

Hallo ich habe mich vorige Woche in Schweden erkundigt.
Es ist ganz lustig.
Wenn ich von Deutschl. nach Norwegen fahre z.B. Kiel- Oslo benötige ich nur norwegische Papiere für den Hund.
Rückreise Norwegen über Schweden nach Deutschland reichen auch die norwegischen Papiere.
Aber wenn ich von Deutschl. über Schweden nach Norwegen reise benötige ich die schwedische Papiere, die gelten dann in Norwegen auch.
Hat mir die Botschaft geschrieben.
Grüße Erika
Gruß Erika
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Re: Mit dem Hund nach Norwegen (Wichtig)

Beitragvon kwierny » Do, 11. Mär 2004, 20:13

Hei, wir haben diese Blutuntersuchung gerade durchführen lassen.
Es wird ja vom Tierarzt Blut abgenommen und ins Labor geschickt.
Bei uns hat es ca.2 Wochen gedauert, bis wir das Ergebnis hatten.
Wenn der Antikörpertest nicht die erforderlichen Werte aufweißt,
muß dein Hund noch einmal geimpft werden und die Blutprobe noch
einmal entnommen werden. Allerdings erst nach 120 Tagen. das würde
dann mit der Zeit nicht mehr hinkommen, aber wenn beim 1. mal
alles klappt, ist es kein Problem.
Hilsen Kathrin
Ohne Orientierungssinn sieht man viel mehr von der Welt!
kwierny
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