Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

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Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thomas F » Mi, 16. Mär 2005, 19:14

Wir die Allrad-LKW-Gemeinschaft sind dabei ein Versuch gegen die Hubraumbesteuerung für Wohnmobile über 2,8t zgG, die ab dem 1.5.2005 inkraft treten soll zu Unternehmen.

Ich bin sicher das es auch Personen aus diesem Forum betrifft und das ihr auch nicht grosse Lust habt in Zukunft das 3-5 Fache an Steuern für euer Wohnmobil zu Zahlen.

Genaueres in kürze.

mfg

Thomas
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thomas F » Mi, 16. Mär 2005, 19:21

Hier noch etwas Text zum lesen.

Vorallem Punkt 7 schlägt dann voll zu.

mfg

Thomas





Dr. Helga Marhofer-Ferlan Ministerialrätin im bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Durch Art. 1 Nr. 1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBl.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:


1. Allgemeines:

Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl.. BFH-Urteil vom 01.08.2000,BStBl II2001, 72) Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist kraftfahrsteuerrechtlich nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

2. Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV)

Zur Personenbeförderung konzipierten Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV) mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368)

4. Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (z.B. sog Vans)

Derartige Fahrzeuge mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t und bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz), die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

5. Mehrzweckfahrzeuge

Für Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF – i.S. der Richtlinie 70/156/EWG (AB1.EG Nr.L42S.1) sind verkehrsrechtlich nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) anzusehen sind, weil die „Nutzlast für Güter“ größer ist als die „Personenlast“, gilt folgenden:

a. derzeitige Besteuerung:
nach den objektiven Beschaffenheitskriterien sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t kraftfahrzeugsteuerlich in der Regel als PKW anzusehen, da sie vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert worden sind und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterscheidet. Nach Herstellerkonzeption sollen mit diesen Fahrzeugen nicht ausschließlich oder überwiegend Güter befördert werden. Der Umstand, dass die Ladefläche bei den verkehrsrechtlichen regelmäßig als sog. Kombinationskraftwagen eingestuften Fahrzeugen durch umklappen der Rücksitzbank vergrößert werden kann und die Fahrzeuge daher wahlweise zur Personen- oder der Güterbeförderung dienen können, rechtfertigt keine Besteuerung als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG. Die durch Umklappen der Sitze entsprechende Ladefläche verändert nicht den sich aus dem äußeren Erscheinungsbild, der Bauart, der Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption ergebenden PKW-Charakter der Fahrzeuge (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.2003, BFH/NV 2004,536). Nach der ständigen Rechtssprechung des BFH (Urteil vom 31.03.1998, BStBl II 1998, 487) sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t daher als PKW nach §8 Nr.1KraftStG zu besteuern.

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge – Aufbauart AF – mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t sind – entsprechend den Grundsätzen des Bezugsschreiben vom 19.11.1998 – als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8Nr.2 KraftStG zu besteuern.


b. Künftige Besteuerung ab 01.05.2005

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge – Aufbauart AF – mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.1 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t – als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)



6. Umbaufälle

Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von „PKW“ (Fahrzeugklasse M1) in „LKW“ (Fahrzeugklasse N) unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht – nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003,1045) Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurten dauerhaft zu entfernen

- Zwischen Fahrgast und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein

- Die rückwärtigen Seitenscheiben müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II1998,489. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.



7. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge

Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen (Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren.

Unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich als „PKW“ zu behandeln. Derartige Wohnmobile mit verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind daher – wie entsprechende Wohnmobile mit eine zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t – als PKW zu besteuern (§8 Nr.! KraftStG). Gleiches gilt für bauähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile).


Durch die Änderungen der kraftfahrtsteuerlichen Fahrzeugart in den genanten Fällen ist mit Wirkung ab dem 01.05.2005 eine Neufestsetzung der Steuer nach §12 Abs.2 Nr.1 KraftStG veranlasst, die von Amts wegen durchzuführen ist.

Dieses Schreiben tritt ans die Stelle der Bezugsschreiben.

Ich bitte die Finanzminister entsprechend zu unterrichten.

Dr. Marhofer-Ferlan
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Nordstjernen » Sa, 19. Mär 2005, 1:40

Heiliger Jesus. Das wird ja immer schlimmer. Die machen das wirklich. Ja, sind wir den Kühe, die mann gnadenlos melken kann. Bei mir ist der Saft alle. Schon lange. Es langt! :evil: Der Wiederstand wird sich formieren. Siehe: http://www.promobil.de
Heute fahre ich auf die Camping Messe CFT nach Freiburg. Mal schauen, was die Hersteller und Händler dazu sagen...

Gruß Noobi.
Nordstjernen
 
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo über 2,8t z. Gg.

Beitragvon olf » Sa, 19. Mär 2005, 10:35

Hallo !

Bis vor ein paar Wochen hiess es noch, wenn das Fahrzeug als So KFZ Wohnmobil zugelassen ist, ändert sich nichts. Nun sieht es wohl leider so aus, dass man sich nicht auf eine Ausnahmegenehmigung für WoMo geeinigt hat.
D.h. die Steuer wird wohlmöglich tatsächlich Realität.
Beim mir sin es knapp 500% ! :cry:

Promobil ( http://www.promobil.de/ ) ruft eine Aktion "Rote Karte" ins Leben.

Bild

Dass ich 900 EUR (soviel wären es bei mir) an Steuern zahle für ein paar Tage Freizeit, die ich dann noch nicht mal auf deutschen Straßen (größtenteils) verbringe ist ein Unding.

Da wird die Zahl der WoMo wieder deutlich abnehmen mit allen negativen Folgen für die Wirtschaft ...

Gru[/img]
olf
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Juergen_W » Sa, 19. Mär 2005, 11:33

Für mein Womo mit 6,5 L Hubraum, nicht schadstoffreduziert, wären über 2000 € /Jahr an Steuer fällig. Wenn das wirklich so kommt, wandere ich definitiv aus und es gibt neben der KFZ-Steuer für mehrere Fahrzeuge, auch keine Einkommen-, Grund-, und sonstige Steuer mehr für die Abzocker der Nation.
Das kommt einer indirekten - wegen zukünftiger Unverkäuflichkeit eines solchen Womo - Enteignung gleich und bringt einen weiteren Wirtschaftszweig um, mit weiteren Arbeitsplatzverlusten...
Man fasst es nicht, aber offensichtlich ist volkswirtschaftliches Denken ein Fremdwort in unseren "oberen Etagen".

Gruss
Jürgen
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thies » Sa, 19. Mär 2005, 12:07

Es wird euch sicher nicht freuen, aber die bisherige Besteuerung war zumindest was den Bereich der "Geländewagen" angeht, verfassungsrechtlich nicht ganz unbedenklich.

Bei Wohnmobilen konnte man das wohl noch als gerade noch vetretbar ansehen, sofern es sich durchgängig um Urlaubsfahrzeuge handelt.

Fraglich ist nämlich in der Tat, warum es eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen soll, wenn die Fahrzeuge vornehmlich der Beförderung von Personen dienen. Und das tun sie nun einmal. Die Infrastrukturkosten, die durch die Fahrzeuge verursacht werden sind nämlich keine anderen, als bei jedem anderen (Personen-)Fahrzeug auch.

Auch die ggf. geringere Fahrleistung rechtfertigt eine abweichende Besteuerung nicht. Die Durchschnittsleistung liegt in D bei gerade mal 11.000 km im Jahr (PKW). Da dürfte so manches Wohnmobil mehr schaffen. Auch der Halter eines PKW, der evtl. nur 3.000-4.000 km im Jahr fährt, wird nicht geringer besteuert.

Wer denn tatsächlich das Womo nur wenige Wochen im Jahr nutzt, kann das Fahrzeug in der übrigen Zeit abmelden. Dann fallen auch keine Steuern an. Alternativ ein Saionkennzeichen beantragen. Da gilt das gleiche.

Im Ergebnis sollte die Gesetzesänderung wohl durchlaufen, wenn es denn keine "Lobby" gibt, die versucht dies zu verhindern. Ob dies dann der richtigere Weg ist ????

Die lautstarke Diskussion könnte natürlich auch die übrigen Verkehrsteilnehmer (das sind die, die bereits so besteuert werden) veranlassen, ein Normenkontrollverfahren anzustrengen. Dann dürfte das bisherige Steuerprivileg allerdings futsch sein.

Gruß

Thies
:) :) :)
Thies
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon olf » Sa, 19. Mär 2005, 12:34

Hallo Thies,

deine Ansicht bezüglich der Geländewagen oder allgemein SUV kann ich nachvollziehen, aber bei WoMo verhält es sich deutlich anders:

Sie sind als So KFZ Wohnmobil angemeldet.

Da es bei hubraumberechneter Steuer keinen "Deckelbetrag" gibt würde so ein verhältnismäßig leichtes WoMo mit großem Hubraum deutlich mehr Steuern zahlen (bzw. der Halter des WoMo) als z.B. ein 40 t - LKW, da es hier einen Deckelbetrag gibt !

Von den wirtschaftlichen Auswirkungen in der WoMo-, Freizeit- und Tourismusindustrie kann man auch nicht erwarten, dass sie nun Arbeitsplätze schaffen. Will sagen: wieder ein paar Arbeitsplätze weniger.

Und die Hauptverwendung eines WoMo ist nicht die Beförderung sondern die Beherbergung von Personen. (Man wohnt darin mehr, als dass man fährt)

Gruß
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thies » Sa, 19. Mär 2005, 14:22

Ich kann ja nachvollziehen, dass es nicht als schön empfunden wird, wenn sich Abgaben erhöhen. Allerdings denke ich nicht, dass es die Dramatik rechtfertigt.

Die Masse der Womos ist mit relativ überschaubaren Dieselmotoren ausgestattet, die sich im Bereich von 2l - 3l Hubraum bewegen dürfte. Das ist die Klasse, die sich auch preislich im Rahmen hält. Sowohl bei der Anschaffung als auch bei der Besteuerung.

Wer allerdings mit einen Motor mit 6,5l Hubraum und mehr, zumal in keinster Weise modernen Abgasbestimmungen entsprechend, durch die Landschaft zieht, wird künftig wohl tiefer in die Tasche greifen müssen. Warum auch nicht, das ergeht auch tausenden von PKW-Besitzern nicht anders.

Wir dürften uns alle darüber im Klaren sein, dass Kraftfahrzeuge künftig eher politische altern, als technisch.

Ich sehe ehrlich kein Problem, diese Fahrzeuge notfalls über die Besteuerung aus dem Verkehr zu ziehen.

Gruß

Thies
:D :D :D
Thies
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon olf » Sa, 19. Mär 2005, 14:36

Thies hat geschrieben:Die Masse der Womos ist mit relativ überschaubaren Dieselmotoren ausgestattet, die sich im Bereich von 2l - 3l Hubraum bewegen dürfte. Das ist die Klasse, die sich auch preislich im Rahmen hält.


Da muss ich dir widersprechen: Mein WoMO hat nur 2,4 Liter Hubraum bei 3,4 t - bisher gut 170 EUR im Jahr in Zukunft gut 900 EUR - das ist weder überschaubar noch gerechtfertigt, da ich es wirklich nur zu Freizeitfahrten einsetzte.

Ich sehe ehrlich kein Problem, diese Fahrzeuge notfalls über die Besteuerung aus dem Verkehr zu ziehen.


Auch hier kann ich dir nicht zustimmen, mein WoMo ist zwar 13 Jahre alt, aber dennoch technisch einwandfrei und warum soll ich es abstoßen (an wen denn bei den Steuern ?) - ein Neues ist finanziel nicht drin, ebensowenig wie die neuen Steuern.

Wir zahlen ja auch mit jedem Liter Kraftstoff schon mehr als genug Steuern ...

Ein Lösung, die man sicherlich betrachten sollte oder besser muss, ist das, bei unseren Nachbarländern schon verfügbare, Wechselkennzeichen.

Man bekommt ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge und bezahlt Steuer n für das teuerste Fahrzeug. Immer nur ein Fahrzeug kann so fahren.
Aber genau das wäre für WoMo ja ideal. Den PKW braucht man ja nicht wenn man mit dem WoMo auf Achse ist.

Zumindest zeigt sich für mich hier wieder, wie wenig sich die Politik wirklich um wirtschaftliche Belange kümmert. Wenn man mit 20 Mio mehr Steuern von den WoMo-Fahren rechnet, dann geht das nicht auf, viele werden ihr Hobby aufgeben müssen und das hat auch eine Auswirkung auf die Arbeitsplatzsituation und somit auf die Steuereinnahmen.

Gruß
olf
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thies » Sa, 19. Mär 2005, 14:39

Das Argument über ARbeitsplätze kann nun auch nicht ständig für alle Bereiche herhalten.

Verbraucher neigen nämlich dazu, Geld auszugeben, wenn nicht für Womos, dann eben für etwas anderes.

Genausogut könnte man herangehen und sagen, Nichtrauchen vernichtet Arbeitsplätze. Schließlich werden auch Zigaretten in Deutschland hergestellt. Bei genauer Betrachtung fällt aber folgendes auf:

Die Herstellung von Zigaretten erfordert nur einen ganz geringen menschlichen Arbeitseinsatz; es sind also nur ganz wenig Arbeitsplätze.

Ich kenne keinen (ehemaligen) Raucher, der nun über einen sehr großes monetäres Vermögen verfügt. Die geben einfach alle ihr Geld für andere Dinge aus. :-? :-? Das ist nicht fair, denn nun geht die Argumentationslinie mit den Arbeitsplätzen nicht auf.

Lässt sich sehr schön übertragen: Drogenhandel, Schwarzarbeit, Prostitution, generelle Steuerverkürzung. Alle diese Bereich bringen Geld in Umlauf und sind geeignet Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Gewollt dürfte dies aber nicht sein, jedenfalls nicht so.

Nehmen wir mal an, die Steueränderung tritt tatsächlich in Kraft. Reagiert niemand und fahren alle weiter Womo, dann tritt in der Tat eine negative Wirkung ein, da die höhere Steuer, die Nachfrage verkürzt. Voraussetzung, es besteht keine Sparquote mehr. Denn wird die zum Ausgleich der Steuer abgebaut, ändert sich am Konsum nix.

Nehmen wir alternativ an. Niemand kauft mehr ein Womo. Dann geht in D der Markt mit den Womos ein. Das könnte zunächst tatsächlich Arbeitsplätze kosten. Allerdings n ur dann, wenn die ehamligen Womofahrer tatsächlich die nunmehr freien Mittel nicht anderweitig für Konsumzwecke verwenden oder zielgerichtet nur in den Bereichen, die in D nicht arbeitsmarktwirksam sind.

Wenn es denn tatsächlich nur um den positiven wirtschaftlichen Binneneffekt gehen sollte - wir sind alle ehrenhaft und keineswegs auf einen persönlichen Vorteil bedacht - dann wäre es am vorteilhaftesten, wenn sofort alle Womos abgeschafft werden und alle verfügbaren Geldmittel in den inländischen Konsum fließen. Hierbei bitte ich zu beachten, alle Konsummöglichkeiten auszuschließen, die in irgendeiner vorangegangenen Produktionslinie nicht ausschließlich dem deutschen Arbeitsmarkt zugute gekommen sind.

Das kann natürlich zeitlich sehr aufwendig sein und dazu führen, dass aus völliger Verunsicherung der Konsum vollständig eingestellt wird, was schon sehr kurzfristig zum völligen Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft führen könnte.

Also vergesst einfach das Geschwätz über Arbeitsplätze. Sonst haben wir die nächsten Schweineborsten.......die sind auch steuerbegünstigt (7% statt 16% USt) nur warum das so ist, dass weiß keiner mehr so genau........waren es auch die ARbeitsplätze, schweinische vielleicht :lol: :lol: :lol:

Gruß

Thies
:D :D :D :D

P.S. ich kann es wirklich verstehen, dass es ärgert, aber das macht es nicht unbedingt richtig......
Zuletzt geändert von Thies am Sa, 19. Mär 2005, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thies » Sa, 19. Mär 2005, 14:48

Hallo Olf,

das mit den Wechselkennzeichen kann ich recht gut verstehen und würde ich auch für akzeptabel halten. Mir geht es auch nicht anders oder besser es erging mir ähnlich.

Ich hatte auch mehrere Fahrzeuge und konnt tatsächlich nur eines fahren. Zahlen musste ich für beide permanent. Steuern und Versicherungsbeiträge.

Bei der Technik darf man natürlich die Umweltaspekte nicht völlig außer Acht lassen. Will man technisch nicht mehr akzeptierte Motoren aus dem verkehr ziehen, dann tut man dies derzeit über die Steuer. Dies ließe sich hinterfragen.

Interessant ist dabei, dass die Umweltbelastung durch betrieblich genutzte Fahrzeuge genau so hoch ist, wie bei privat genutzten Fahrzeugen. Warum dürfen Aufwendungen für betrieblich (auch beruflich !!) genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgaben angesetzt und damit die Aufwendungen im Ergebnis halbiert werden ???? (Arbeitsplätze???). Warum darf ich als Selbständiger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen ???

Die Dänen sind da einen Schritt weiter, sie lassen den Vorsteuerabzug bei Kraftfahrzeugkosten schlicht nicht zu. Ist übrigens ärgerlich für mich, da ich dort sehr oft unterwegs bin :cry: :cry: Denn für mich greift dann auch der Ausschluss aus dem deutschen Erstattungsverfahren.

Damit muss ich leben.

Gruß

Thies
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon olf » Sa, 19. Mär 2005, 15:08

Hallo Thies,

es ist natürlich klar, dass man das alles nicht wirklich nur aus einer Sicht sehen kann/soll - und natürlich ist auch klar, dass die Einwirkungen auf den Arbeitsmarkt wahrscheinlich gering bis garnicht spürbar sein werden.

Was mich eigentlich ärgert ist das Vorgehen, letztes Jahr (Bis Februar 2005) hiess es noch, dass die Hubraumsteuer für Fahrzeuge über 2,8 t nur für SUV (Sport Utility Vihicle - Geländewagen, Vans ...) gelten wird und WoMo (die als solche auch zugelassen sind) nicht betroffen sind. Das jetzt gut einen Monat vor der Einführung an die Öffentlichkeit dringt, dass man sich unter den Ländern doch nicht einigen konnte und es dann wohl auch für WoMo gelten wird, finde ich erschreckend.

Als die ersten Gerüchte über den Wegfall der Gewichtsversteuerung für über 2,8 t aufkamen musste man sich damit befassen, dann kam die Aussage "Gilt nicht für WoMo" und jetzt wieder "Doch für WoMo" - eine klare Linie ist nicht mehr erkennbar - und das leider in vielen Bereichen der Politik.

Das man also praktisch von heute auf morgen erfährt, dass man in Kürze bis zu 500% mehr zahlen muss, bezeichne ich als Wucher.

Wenn man die Steuergesetzgebung ändert, dann müsste das bei solchen Beträgen zumindest in Stufen geschehen.

Oder besser: Her mit dem Wechselkennzeichen !

Gruß
Olaf

P.S.: Mal sehen wie sich die Sache dann wircklich entwickelt
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Thies » Sa, 19. Mär 2005, 16:43

Ja Olf, damit hast Du den eigentlichen Punkt getroffen. Es ist die fehlende Linie und Verlässlichkeit.

Die Steuern sind in D alles andere als hoch. Das gilt sowohl für den immer wieder ins Spiel gebrachten "kleinen Mann" ( wer immer das sein mag) als auch für die Unternehmen. Wer das nicht glaubt. Schaut mal in eure Gehaltsabrechnungen aus den guten 80ern und vergleicht die Steuern mit den von heute - nur für den Normalverbraucher.

Das Problem ist schlicht, dass niemand mehr weiß, was er Morgen bezahlen soll. Ich befasse mich nun seit fast 20 Jahren mit Steuerrecht und wenn dabei eines beständig ist, dann ist es die Unbeständigkeit. Und die allein reicht für Unternehmen aus, sich aus D zu verabschieden. Die planen ihre Unternehmen nämlich gern ein wenig langfristig. Und wenn sie zu einem keine Lust haben, dann ständig ein Heer von Spezialisten zu beauftragen, die sich mit Dingen befassen müssen, die mit dem eigentlichen Unternehmen nichts aber auch gar nichts zu tun haben.

Und wenn wir schon beim Thema Arbeitsplätze sind, dann fragt doch einfach mal, wie bescheuert man sein muss, wenn man heute noch ein Unternehmen gründet. Vom ersten Tag an steht jeder Selbständige, der auch nur eine Sekretärin beschäftigt, mit einem Bein im Knast. Denn, wenn er auch nur annähernd alle Vorschriften beachten will, die dann auf ihn hereinbrechen, dann kann er entweder dafür zwei Mitarbeiter einstellen oder seine eigene Arbeitszeit komplett darauf verwenden, zu regeln, zu dokumentieren, zu melden und zu überwachen. Und jedes Jahr brechen einige tausend(!!!!) weitere Seiten an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc. über in herein. Wir unterhalten demnächst mehr Überwachungsbehörden als Unternehmen in diesem Land.

Das vernichtet ARbeitsplätze. Es gibt schlicht nicht mehr genug Menschen, die bereit sind, es auf sich zu nehmen, permanent gewürgt zu werden. Die Steuern sind dagegen ein Witz, die stören kaum.

Ich sitze heute übrigens im Büro, weil es ein paar berufsrechtliche Änderungen gab, die es erfordern ein paar Sicherungsregelungen zu überarbeiten und schön brav zu dokumentieren. Beachtet hat das ohnehin schon jeder, aber jetzt ist es eben peniebel genau zu dokumentieren und extern prüfen zu lassen........hierzu gab es allein im letzten Jahr vier (!!!!!!) Änderungsgesetze, die ein einziges Gesetz geändert haben.

Ja, ich bin in eigener Praxis tätig und ja, ich beschäftige Mitarbeiter. Jedenfalls noch. Lust habe ich dazu aber immer weniger......nein, an den Steuern liegt es nicht.

Gruß

Thies
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon Alsterix » Sa, 19. Mär 2005, 17:34

Thies hat geschrieben:Ich kann ja nachvollziehen, dass es nicht als schön empfunden wird, wenn sich Abgaben erhöhen. Allerdings denke ich nicht, dass es die Dramatik rechtfertigt.


Bei allen sonst unterschiedlichen Ansætzen muss ich Thies in diesem Fall voll zustimmen.

Wer aus was auch immer fuer privaten Gruenden in Deutschland einen Lastkraftwagen unterhælt (oder "Motorsport"-Gerætschaften) soll dafuer doch bitteschøn in Zukunft ganz normale Steuern zahlen und nicht længer verminderte.
Wohlgemerkt : wir reden hier ueber Hobbys, Freizeit, Unterhaltung - nicht ueber etwas Existenzielles !
Wer mir da dann auch noch mit dem Arbeitsplætze-Argument kommt hat leider wenig Chancen ernst genommen zu werden.

In Deutschland laufen alleine mehr als einhunderttausend Kraftfahrzeuge als Taxen oder Mietwagen -
Fahrzeuge zur gewerblichen Beførderung von Personen also.
Haben die fuer die Fahrzeuge oder ihre Kraftstoffe irgendwelche steuerlichen Vorteile ? Nada - nix !
Und das es in dem Bereich zum einen meist aktuell um die Existenz geht (bei der Wirtschaftslage in Deutschland) und um zahlreiche Arbeitsplætze duerfte schwer zu bestreiten sein.
Æhnlich duster siehts im uebrigen auch im Bereich der Gueterbeførderung aus....

Insoweit hat fuer mich schon der Erøffnungsbeitrag der Allrad-LKW-Freunde eindeutig in die Schublade gehørt
"Deutschland - jammern auf høchstem Niveau" :lol: :lol: :lol: .



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Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.

Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok

DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
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Re: Hubraumbesteuerung für Womo´s über 2,8t zgg

Beitragvon olf » Sa, 19. Mär 2005, 17:57

Alsterix hat geschrieben:In Deutschland laufen alleine mehr als einhunderttausend Kraftfahrzeuge als Taxen oder Mietwagen -
Fahrzeuge zur gewerblichen Beførderung von Personen also.
Haben die fuer die Fahrzeuge oder ihre Kraftstoffe irgendwelche steuerlichen Vorteile ?


Hallo Alsterix,

klar haben die steuerrechtliche Möglichkeiten !

Und es war keine Vergünstigung, sondern geltendes Recht Fahrzeuge über 2,8 t nach Gewicht zu besteuern !

Aber wie du ja aus dem Thread herauslesen kannst, geht es eher um die Politik ohne klare Linie ...

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