Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

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Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon adacmitglied » Do, 01. Mai 2008, 13:57

Hi @ all!

Gewiss hab ich die Beiträge (weitestgehend) gewissenhaft gelesen. Trotzdem habe ich reichlich Fragen!

Situation:
ich arbeite in Norwegen, meine Frau noch - bis zum Mutterschutz in Deutschland.

1. ist es möglich das Kind in Norwegen zu bekommen (Familienzusammenführung) und das deutsche Elterngeld zu erhalten?
Wenn ja, nennt bitte Quellen!
2. Wie und wo beantragen?
3. Wo kann man sich darüber informieren lassen??
4. Wir das Kind dann ein Norweger?? (ist eher Nebensache, aber auch interessant!)
5. zahlt evt. Norwegen Elterngeld?
5a. oder muss dazu die Frau hier in Norwegen einen Vertrag haben. Womöglich eine Mindestdauer gearbeitet haben??

Ziel ist es, den Familienmittelpunkt nach Norwegen zu verlegen, aber dem deutschen Staat auch nichts zu schenken, dafür hat man ja schließlich eingezahlt.
Anmerkungen wie Schmarotzertum sind Fehl am Platze!

Danke für Eure Hilfe und Infos!

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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Susanne » Do, 01. Mai 2008, 14:07

Hei,

schon mal hier geschaut?
Zu 4.: Euer Kind bekommt durch die Geburt hier in Norwegen nicht die norwegische Staatsbürgerschaft. Wenn beide Eltern Deutsche sind, ist es auch deutsch.

Hilsen
Susanne
Zuletzt geändert von Susanne am Do, 01. Mai 2008, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Barney Bär » Do, 01. Mai 2008, 14:47

hei, susanne,
die beschreibung aus deinem link bezieht sich aber wohl auf norwegisches elterngeld.

@adacmitglied
bzgl. deutschem elterngeld musst du dich beim deutschen arbeitsamt informieren, denn das ist dafuer zustændig. dort muss es dann auch beantragt werden.

lg.
Barney Bär
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Lizzy » Do, 01. Mai 2008, 15:01

@adacmitglied
Ich würde mich an deiner Stelle bei der zuständigen Elterngeldstelle erkundigen. Nur die werden dir vermutlich korrekte Auskünfte geben können. Es sein denn, du trifft hier im Forum zufällig auf einen / eine die dort arbeitet.

@ Barney Bär
Nicht immer ist die Arbeitsagentur (Arbeitsämter gibt es nicht mehr) zuständig. Die Zuständigkeiten sind unterschiedlich geregelt. In NRW sind z. B. die Versorgungsämter der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Lizzy
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Susanne » Do, 01. Mai 2008, 15:39

Barney Bär hat geschrieben:hei, susanne,
die beschreibung aus deinem link bezieht sich aber wohl auf norwegisches elterngeld. ...

Hei,

ooops, ich habe vergessen zu schreiben, dass ich zu Frage 1, 2 und 3 nichts sagen kann, da ich davon keine Ahnung habe... :oops:
Und der Link bezieht sich auf Frage 5... dem norwegischen Elterngeld, ja.

Hilsen
Susanne
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Barney Bär » Do, 01. Mai 2008, 16:08

Lizzy hat geschrieben:In NRW sind z. B. die Versorgungsämter der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Lizzy


oh...damit hætte ich wiederum nicht gerechnet, dass das von bundesland zu bundesland verschieden ist.

ueber die zustændigkeit sollte aber die lokale filiale der krankenkasse bescheid wissen, oder?

lg.

ps. fuer mich wird es wohl immer das arbeitsamt bleiben. :lol:
Barney Bär
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon rosi » Fr, 02. Mai 2008, 8:10

Hallo Lizzy,
Lizzy hat geschrieben: In NRW sind z. B. die Versorgungsämter der richtige Ansprechpartner.

In NRW gibt es wohl keine Versorgungsämter mehr:
http://www.bezirksregierung-muenster.de ... index.html

Hallo adacmitglied,
ich denke, hilfreicher für dich wäre es, wenn du selbst einmal die Googlemaschinerie in Anspruch nimmst und Auskünfte offizieller Stellen einholst. Die Leute kennen sich dort viel besser aus, wissen über Richtlinien, Paragraphen usw. Bescheid.

Liebe Grüße
rosi
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Barney Bär » Fr, 02. Mai 2008, 8:12

:lol: :lol: :lol:

damit hast du wohl recht, rosi!
so, lizzy, das haste jetzt davon. :P

die zeit bleibt halt net stehen! :lol:

lg.
Barney Bär
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon rosi » Fr, 02. Mai 2008, 8:20

@ Barney Bär
"die zeit bleibt halt net stehen!"

Da hast du vollkommen Recht. :rocker:

Liebe Grüße
rosi
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon adacmitglied » Fr, 02. Mai 2008, 18:18

@ all:

mir ist inzwischen aufgefallen, dass sich ja auch was mit dem Elterngeld geändert hat, also man bekommt mehr...
Und da werde ich doch nun mal die Infos bei der zuständigen Elterngeldstelle herauslocken und dann teile ich mal mit, was die so zu sagen haben, dann ist es für den Moment wenigstens mal aktuell und für alle lesbar!

Danke für eure Tips!

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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Lizzy » Fr, 02. Mai 2008, 18:36

rosi hat geschrieben:Hallo Lizzy,
Lizzy hat geschrieben: In NRW sind z. B. die Versorgungsämter der richtige Ansprechpartner.

In NRW gibt es wohl keine Versorgungsämter mehr:
http://www.bezirksregierung-muenster.de ... index.html
rosi


Hallo Rosi,
dein Hinweis mag sicherlich teilweise berechtigt sein, jedoch kommt es auf den Einzelfall an. Z.B. gibt es das Versorgungsamt Essen weiterhin namentlich. Die Zuständigkeit für Mülheim, Oberhausen und Essen hat sich auch nicht geändert, nur ist es halt organisatorisch nicht mehr das "alte"Versorgungsamt. Weiß auch nicht, wie ich dir das erklären soll. Habe heute aber noch einen Bescheid des Versorgungsamtes Essen in Händen gehabt.

Aber ich denke, als Schwangere erhält man sicherlich einen Hinweis, wann, wo, was beantragt werden muss. Man kann ja auch auf die Elterngeldseiten des Bundes zurückgreifen.

Gruß
Lizzy
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon rosi » Fr, 02. Mai 2008, 19:14

Hei Lizzy,
wenn du dir den Link genauer ansiehst, wirst du sehen, daß die Aufgaben der Versorgungsämter seit dem 1. Januar dieses Jahres auf die Kreise, die kreisfreien Städte, die Bezirksregierungen und Landschaftsverbände verteilt sind. Somit gehe ich davon aus, daß es die Versorgungsämter ansich nicht mehr gibt. Eine Internetseite vom Versorungsamt Essen habe ich auch nicht gefunden. :nixwissen:
Vielleicht werden ja noch alte Briefbögen verwendet? :wink:
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen."
Nachlesen kannst du das hier:
http://www.leben-mit-behinderungen.nrw. ... orgung.htm
Vielleicht werden die neuen Aufgaben von den alten Mitarbeitern auch in den alten Versorgungsämtergebäuden wahrgenommen? :wink:

Liebe Grüße
rosi
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Lizzy » Fr, 02. Mai 2008, 20:09

rosi hat geschrieben:Vielleicht werden die neuen Aufgaben von den alten Mitarbeitern auch in den alten Versorgungsämtergebäuden wahrgenommen? :wink:
Liebe Grüße
rosi


Hallo Rosi,

die Versorgungsämter im herkömmlichen Sinne gibt es auch nicht mehr.
Ein großer Teil der Mitarbeiter des "alten" Versorgungsamtes Essen nehmen tatsächlich weiterhin die Aufgaben wahr. Organisatorisch gehören sie zur Stadt Essen, wobei MH und OB aber seinen Anteil dazu tun muss. Warum diesich immer noch so nennen und Bescheide mit dem Briefkopf "Versorgungsamt Essen" erteilen :?: :?: :?:

Vielleicht ist die Umstellung nicht so leicht.

Gruß
Lizzy
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon rosi » Fr, 02. Mai 2008, 20:31

Lizzy hat geschrieben:Vielleicht ist die Umstellung nicht so leicht.


Das könnte ich mir auch sehr gut vorstellen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich langsam. :wink:

Liebe Grüße
rosi
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon adacmitglied » So, 15. Jun 2008, 20:52

@all!

Heute habe ich gute Infos für alle die in Deutschland gearbeitet haben, nach Norwegen gehen und Fragen bzgl. des Elterngeldes haben.

Die Information ist aktuell, von Juni 2008! Siehe hier:
Diese Info kommt von einem Rechtsanwalt, sie war kostenpflichtig!

Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland (D), wenn er seine Wohnung in D auch bei vorzeitiger Rückkehr wieder sofort nutzen kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich nur bis zu einem Jahr dauern wird oder tatsächlich dauert. Soweit der Elternteil von vornherein nur zwei Jahre im Ausland leben und dann zurückkommen will, behält er seinen Wohnsitz in Deutschland. Falls er im EU/EWR Ausland beschäftigt ist, kann er trotz eines Wohnsitzes in Deutschland kein Elterngeld beanspruchen, da dann die ausländischen Rechtsvorschriften gelten. Da Norwegen zum EWR gehört, sehe ich in Ihrem Fall kein Anspruch auf „deutsches“ Elterngeld, jedoch auf das „norwegische“ Elterngeld. Denn auch in Norwegen gibt es den Elterngeldanspruch, der sogar bei 80 % des früheren Lohns für ein Jahr liegen soll. Oder auch alternativ 100% für zehn Monate.

Das bedeutet im Klartext: Norwegen liegt im EWR und da kein Anspruch auf deutsches Elterngeld besteht, zahlt Norwegen! Also nix da mit nur "Begrüßungsgeld" von 33.000NOK und das war´s!

Wenn das nicht gut ist! 80% in Norwegen, statt magere 67% in Deutschland! :lol:
Außerdem habe ich in einem anderen Beitrag, hier im Forum gelesen, dass das jemand schon so gemacht und auch bekommen hat, weiss aber leider nicht mehr wo ich das gelesen habe und wer das geschrieben hat.

Also: auf nach Norwegen!
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