Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

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Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

Beitragvon Mark u Linda » So, 31. Aug 2003, 21:55

Ich werde im Januar voraussichtlich für 1 oder max. 2 Jahre (so ist es zumindest geplant) nach NO Hordaland ziehen um dort mit meiner Freundin zu leben und zu arbeiten.
Habe folgende Frage zur KFZ-Einfuhr und hoffe auf Eure Hilfe. Habe schon die einschlägigen im Forum angegeben Web Seiten angeschaut bin mir aber immer noch nicht sicher.

1.)Gibt es noch die Regelung das man KFZ für ein max. 2 Jahre (nach Antrag) mit deutschem KFZ-Kennzeichen und Versicherung fahren darf(Foreløpig kjøretillatelse) oder ist das mit der Neuregelung von 5/03 gestorben.

2.)Wenn das noch geht wie muss ich den vorübergehenden Aufenthalt nachweisen (Haben beide unbefristete Arbeitsverträge.)

Vielen lieben Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

Bis denne

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Re: Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

Beitragvon Susanne » So, 31. Aug 2003, 22:11

Hei,

auf http://www.toll.no/index_emne6.htm steht unter Anderem: "... Eine Person hält sich im Sinne dieser Verordnung vorübergehend in Norwegen auf, wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger dauern wird als ein Jahr ab dem Tag der Einreise... Ein befristeter Arbeitsvertrag kann als ausreichender Nachweis des vorübergehenden Aufenthalts angesehen werden..."... nachzulesen auf der Seite "Verordnung über die steuer- und zollfreie Einfuhr und die vorübergehende Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen".

Hilsen
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Re: Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

Beitragvon Mark u Linda » Mo, 01. Sep 2003, 9:34

Danke für Deine Antwort. Weißt Du auch ob man mit unbefristen Arbeitsverträgen glaubhaft nachweisen kann oder argumentieren kann. Wir wollen ja in der Tat erst mal nur für ein Jahr bleiben. was daraus wird sieht man ja dann...

Danke

Bis dann

Mark
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Re: Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

Beitragvon Susanne » Mo, 01. Sep 2003, 10:43

Hei,

wie das bei unbefristeten Arbeitsverträgen ist, weiss ich nicht. Was der Zoll dann als glaubhaften Nachweis akzeptiert??? Vielleicht am besten direkt dort nachfragen!

Hilsen
Susanne
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Re: Zum 100. ten Mal KFZ-Einfuhr / Foreløpig kjøretillatelse

Beitragvon Mark u Linda » Mo, 01. Sep 2003, 16:12

Danke - werden über das Ergebnis berichten:

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