Vielleicht gut zu wissen, denn man kann ja nie wissen...
Verkehrsopfer, deren Ansprüche vom Unfallverursacher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht befriedigt werden konnten, bekommen diese nach Prüfung vom norw. Staat erstattet.
Unklar ist noch, wie weit zurück diese Ansprüche erhoben werden können. Es wird geprüft, ob diese bis zum Jahr 1994, als die EU-Vereinbarung in Kraft trat, erhoben werden können.
Hintergrund ist eine neue Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs. Bis jetzt war der Erstattungsanspruch nicht durch die normale Autoversicherung gedeckt, und der EFTA-Gerichtshof stellte fest, dass dies im Widerstreit zu den EU-Richtlinien steht.
Quelle:
http://www.dagbladet.no/2009/01/02/nyhe ... 0/4221047/
Ulrike