Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

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Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon GS14612 » Di, 24. Mär 2009, 8:50

Hei,
Bin ja nun ein Jahr hier und überlegen ob es schlau ist die Rentenansprüche nach Norwegen zu holen. So wie es zurzeit in Deutschland aussieht wird ja der Rentenanspruch immer weniger. Glaube auch nicht das es sich in den nächsten 15 Jahren ändern wird. Wer von euch hat da schon Erfahrungswerte wie es geht und mit was man rechnen muss(Probleme und so).
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon kwierny » Di, 24. Mär 2009, 8:56

Davon hab ich ja noch nie was gehört, da bin ich aber auch auf die Antworten gespannt!
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 24. Mär 2009, 10:46

GS14612 hat geschrieben:Hei,
Bin ja nun ein Jahr hier und überlegen ob es schlau ist die Rentenansprüche nach Norwegen zu holen. So wie es zurzeit in Deutschland aussieht wird ja der Rentenanspruch immer weniger. Glaube auch nicht das es sich in den nächsten 15 Jahren ändern wird. Wer von euch hat da schon Erfahrungswerte wie es geht und mit was man rechnen muss(Probleme und so).


Ich verstehe auch nicht ganz, was du damit meinst. Würdest du es vlt bisschen näher erläutern? Grundsätzlich ist es so, dass dir die in D erarbeitete Altersrente (nicht Erwerbsunfähigkeitsrente wohlgemerkt) in Norwegen ungekürzt ausgezahlt wird. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente genannt) sieht das anders aus.

Gruß

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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon GS14612 » Di, 24. Mär 2009, 11:14

Ulrike44 hat geschrieben:
GS14612 hat geschrieben:Hei,
Bin ja nun ein Jahr hier und überlegen ob es schlau ist die Rentenansprüche nach Norwegen zu holen. So wie es zurzeit in Deutschland aussieht wird ja der Rentenanspruch immer weniger. Glaube auch nicht das es sich in den nächsten 15 Jahren ändern wird. Wer von euch hat da schon Erfahrungswerte wie es geht und mit was man rechnen muss(Probleme und so).


Ich verstehe auch nicht ganz, was du damit meinst. Würdest du es vlt bisschen näher erläutern? Grundsätzlich ist es so, dass dir die in D erarbeitete Altersrente (nicht Erwerbsunfähigkeitsrente wohlgemerkt) in Norwegen unbekürzt ausgezahlt wird. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente genannt) sieht das anders aus.

Gruß

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Hei Ulrike,
es geht hier um die Altersrente. So wie in Deutschland mit meiner Rente umgegangen wird habe ich die Befuerchtung das mein Anspruch, den ich zurzeit habe, eher weniger wird als mehr. Ich weiss das es eine Moeglichkeit gab und vieleicht auch noch in Deutschland gibt, sich die Ansprueche in ein anderes Land uebertragen zulassen. Ist so wie mit der Rendite. Wo bekomme ich mehr fuer mein Geld.
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon stuer » Di, 24. Mär 2009, 11:15

Als,wir nach Norge kamen und nach ein paar Jahren sicher waren,nicht wieder nach Deutschland zurück zukehren,haben wir uns mit der BFA in Berlin in verbindung gesetzt.Habe23 Jahre in Deutschland(DDR)gearbeitet.alle Unterlagen dahin geschickt,nach einigen Wochen bekamen wir eine Kundennummer und die Mitteilung das die Unterlagen geprüft und mir zum jetzigen Zeitpunkt 369Euro Rente aus Deutschland zustehen würden und mit erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.Habe noch 7Jahre bis zum deutschen Renteneintritt.Also bald geschafft :D
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 24. Mär 2009, 11:28

stuer hat geschrieben:Als,wir nach Norge kamen und nach ein paar Jahren sicher waren,nicht wieder nach Deutschland zurück zukehren,haben wir uns mit der BFA in Berlin in verbindung gesetzt.Habe23 Jahre in Deutschland(DDR)gearbeitet.alle Unterlagen dahin geschickt,nach einigen Wochen bekamen wir eine Kundennummer und die Mitteilung das die Unterlagen geprüft und mir zum jetzigen Zeitpunkt 369Euro Rente aus Deutschland zustehen würden und mit erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.Habe noch 7Jahre bis zum deutschen Renteneintritt.Also bald geschafft :D


Ja, genau so ist es, der erarbeitete Anspruch bleibt wie gesagt auch in N erhalten und wird dorthin ausgezahlt, sobald die Zeit gekommen ist, was heißt: sobald du das Rentenalter erreicht hast. Was allerdings nicht geht, ist das erarbeitete Geld einfach nach N überwiesen zu kriegen, um es dort möglicherweise gewinnbringend anzulegen oder deine norw. private Altersvorsorge damit aufzustocken.

Gruß
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon GS14612 » Di, 24. Mär 2009, 11:36

Ulrike44 hat geschrieben:
stuer hat geschrieben:Als,wir nach Norge kamen und nach ein paar Jahren sicher waren,nicht wieder nach Deutschland zurück zukehren,haben wir uns mit der BFA in Berlin in verbindung gesetzt.Habe23 Jahre in Deutschland(DDR)gearbeitet.alle Unterlagen dahin geschickt,nach einigen Wochen bekamen wir eine Kundennummer und die Mitteilung das die Unterlagen geprüft und mir zum jetzigen Zeitpunkt 369Euro Rente aus Deutschland zustehen würden und mit erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.Habe noch 7Jahre bis zum deutschen Renteneintritt.Also bald geschafft :D


Ja, genau so ist es, der erarbeitete Anspruch bleibt wie gesagt auch in N erhalten und wird dorthin ausgezahlt, sobald die Zeit gekommen ist, was heißt: sobald du das Rentenalter erreicht hast. Was allerdings nicht geht, ist das erarbeitete Geld einfach nach N überwiesen zu kriegen, um es dort möglicherweise gewinnbringend anzulegen oder deine norw. private Altersvorsorge damit aufzustocken.

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Es war nicht die rede von Privaterrentenvorsorge sonder von der Staatlichen hier in Norge. Einfache uebernahme von BFA zum Rententraeger i Norge.
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 24. Mär 2009, 11:41

GS14612 hat geschrieben:Es war nicht die rede von Privaterrentenvorsorge sonder von der Staatlichen hier in Norge. Einfache uebernahme von BFA zum Rententraeger i Norge.


Ah so - nee, das geht nicht. Die staatliche Rente ist steuerfinanziert, in die zahlt mit anderen Worten niemand ein so wie in die deutsche Rentenversicherungskasse, ist eine Mindestrente (derzeit bei ca. 120.000 kr/Jahr, wird jährlich der Inflationsrate angeglichen) und wird berechnet in unserem Fall nach Aufenthaltsdauer in Norwegen - schau mal hier: viewtopic.php?f=3&t=16386&hilit=mindestrente.

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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon GS14612 » Di, 24. Mär 2009, 11:59

Danke somit hat sich das auch geklaert.
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Manfredm » Di, 24. Mär 2009, 17:09

Hei.
Wenn ich das richtig verstanden habe:
wenn du Norwegischer Staatsbürger werden würdest, die dann im Ausland (D) erworbene Rente inach N zu überführen.

Bin mir allerdings nicht sicher.

Hilsen Manfred
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Schnettel » Di, 24. Mär 2009, 22:34

Die Rente hat mit der Staatsbuergerschaft ueberhaupt nichts zu tun.

Nochmal: man muss mindestens 3 Jahre seit dem vollendeten 16. Lebensjahr in Norwegen gelebt haben und dass man weiterhin in Norwegen gemeldet ist (medlem av folketrygd).

Die Altersrente besteht aus
- Grundrente
- Zusatzrente (nach Rentenpunkten).
- Sonderzuschlag (Hat man keine Zusatzrente erarbeitet oder ist diese niedriger als der Sonderzuschlag, so bekommt man den Sonderzuschlag).

Die volle Grundrente bekommt man, wenn man 40 Jahre in Norwegen gelebt hat (ab vollendetem 16. Lebensjahr). Die Grundrente wird auch beeinflusst vom Einkommen bzw. der Rente des Ehepartners/Lebensgefæhrten.

Die Zusatzrente ergibt sich aus dem, was man als Arbeitseinkommen verdient hat, und wieviele Jahre man gearbeitet hat. Dafür gibt es ein Punktesystem.

Die Høhe des Sonderzuschlags betrægt 94% von G (G = Grundbetrag, wird regelmæssig festgelegt, zur Zeit 70.256 NOK).

Seinen eigenen Rentenanspruch kann man auf den Seiten von NAV oder MinSide (mit PIN-kode von der Steuerkarte) berechnen.


So, und jetzt noch was zur eigentlichen Frage - deutsche Rentenansprueche in Norwegen, bzw. Ansprueche "mitnehmen".
Zur Regelung der Rente gibt es EU-Recht, welches nicht nur fuer die EU, sondern auch die EWR-Staaten und die Schweiz gilt.
Hier das Wichtigste:
"...
Zusammenrechnung deutscher und ausländischer Versicherungszeiten
Jeder EU/EWR-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen.
Um die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in den anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Dabei zählen doppelt belegte Zeiträume jedoch nur einmal.
Auch die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) können Sie durch Zeiten in anderen EU/EWR-Staaten erfüllen.

Besonderheiten bei der RentenberechnungWenn Sie in mehreren EU/EWR-Staaten versicherungspflichtig gearbeitet haben, wird Ihre Rente nach den EWG-Verordnungen berechnet. Dabei muss jeder Staat für die Zeiten Rente zahlen, in denen Sie dort beschäftigt waren...."

Die Rente bekommt man dann - kurz gesagt - in dem Land, in dem man dann wohnt. Zwischen den Ländern finden dann zwischenstaatliche Verrechnungen statt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Norweger dann in Deutschland lebt und Rente bezieht, oder als Deutsche in Norwegen. Oder gar als Deutscher einige Jahre in Norwegen lebt und wieder zurueck geht. In jedem Fall behælt man die Rentenansprueche aus allen Jahren, die man innerhalb des EWR gearbeitet hat.
Dies ist - wie gesagt EWR-Recht!

Auch interessant:
"...Gleichstellung der Staatsgebiete für die Rentenzahlung
Da die EU/EWR-Staatsgebiete einander rechtlich gleichgestellt sind, ist gesichert, dass Ihr nach dem Rentenrecht eines oder mehrerer EU/EWR-Staaten erworbener Anspruch nicht deshalb gekürzt oder entzogen wird oder ruht, weil Sie in einem anderen Staat wohnen. So werden zum Beispiel sogenannte Arbeitsmarktrenten auch dann gezahlt, wenn Sie in einem anderen EU/EWRStaat
wohnen...."

Fuer weitere Infos guckt auch hier.

So, alle Klarheiten beseitigt????? ;-)
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 24. Mär 2009, 23:04

Nochmal Schnettel, du bist Spitze, hast das mal wieder klasse erklärt!

Nur eine klitzekleine Anmerkung, die vlt für einige nicht ganz unwichtig ist:

Bei der Berechnung des eigenen Anteils an der minstepensjon zählt die Zeit zwischen dem 16. bis 67. Lebensjahr. Wer nur vorher oder nur danach im Land gelebt hat, geht leer aus.

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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon GS14612 » Mi, 25. Mär 2009, 8:29

Schnettel hat geschrieben:
So, alle Klarheiten beseitigt????? ;-)

Jep mehr als genug.
vielen dank fuer die Arbeit
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Zimmerman » Mi, 25. Mär 2009, 11:07

Hi leute
Bis zur rente ist es noch hin-ok
Ist es nicht richtig das bei Rentenanspruche (monatliche auszahlung) vom ausland ,sprich Deutschland nach Norge eine Kuerzung in kauf genommen werden muss? den betrag sagen wir 300€ sich auf 200€ reduziert. Ebenso bei wecksel der Staatsangehørigkeit die Moeglichkeit besteht sich die Rente auszahlen zu lassen allerdings nur den arbeitnehmeranteil ?
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Re: Renteanspüche nach Norwegen übernehmen

Beitragvon Schnettel » Mi, 25. Mär 2009, 13:58

Zimmerman hat geschrieben:Ist es nicht richtig......dass bei wecksel der Staatsangehørigkeit die Moeglichkeit besteht sich die Rente auszahlen zu lassen allerdings nur den arbeitnehmeranteil ?


Rente hat NICHTS mit der Staatsangehørigkeit zu tun!!

Lies mal oben in dem Link, den ich angegeben hab, da steht das mit dem Auszahlen genau drin (in der verknuepften Broschuere).
Wenn man in ein anderes Land zieht, kann man sich einen gewissen Teil auszahlen lassen. Das GILT ABER NICHT, wenn man in ein Land innerhalb der EU/EWR zieht.

"...
Beitragserstattung
Haben Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt, können Sie diese anteilig erstattet bekommen, wenn Sie
> aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden sind, kein Recht zur freiwilligen Versicherung
haben und wenn seit Ende der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind,
> das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie in allen EU/EWR-Staaten zusammen nicht die Wartezeit von
fünf Jahren zurückgelegt haben. Entsprechendes gilt auch für Hinterbliebene.
Wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Staat versicherungspflichtig sind, können Sie keine Beiträge erstattet bekommen.
..."
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