Das scheint in Norwegen anders geregelt als in Deutschland.
Alles, was in diesem Zusammenhang mit "uføre" usw. zu tun hat, dass man Unterstuetzung braucht, weil man nicht arbeiten kann, oder Unterstuetzung, dass ein Arbeitsplatz entsprechend eingerichtet wird, ist durch das
folketrygdloven geregelt (siehe vor allem Kapitel 3 und 10).
Alles, was mit Verguenstigungen beim Kinoeintritt, Fahrtkosten usw. zu tun hat, ist nicht gesetzlich geregelt.
Ledsagerbevis er ikke en lovpålagt ordning, men er en frivillig ordning som kommunene kan innføre. Ordningen skal gi ledsager fri adgang til offentlige kultur- og fritidsarrangement og offentlige transportmidler der ordningen aksepteres. Søknad sendes til hjemkommunen.
Mehr Infos
[urlhttp://www.helsedirektoratet.no/srff/temasider/ledsagerbevis/]hier[/url].
Der "ledsagerbevis" ist in dem Zusammenhang schon mit dem Behindertenausweis in D vergleichbar, wenn es um diese Verguenstigungen geht. Aber (noch) nicht alle Kommunen sind bei der freiwilligen Ordnung dabei.
In D sind die Leistungen (und die Erteilung des Schwerbehindertenausweises) durch das
Schwerbehindertengesetz geregelt.
In Norwegen ist dies halt anders geregelt. Dadurch kann ich mir nicht vorstellen, dass da irgendwas "uebertragen" werden kann. Aber diesbezueglich hab ich nun keine Erfahrungen. Ich wuerde bei NAV (wegen finanz. Ansprueche) und bei der Kommune (wegen des ledsagerbevis) nach konkreten Infos fragen.