Löwin hat geschrieben:Rainer28 hat geschrieben:Noch eine Zusatzinfo: Im Dezember zahlst du halbe Steuer, vielleicht erholt dich das dann ein wenig von deinem Schock...
Du meinst bestimmt im November und bekommst es dann Anfang Dezember, so ist es jedenfalls bei uns.
Liebe Gruesse Løwin

Das ist verschieden.
Und "muss" auch nicht sein.
Bei meinem vorigen Arbeitgeber wurde die halbe Steuer im November fuer das Novembergehalt berechnet.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber wird die halbe Steuer im Dezember fuer das Dezembergehalt berechnet.
Bei beiden Arbeitgebern gibt es das Gehalt Mitte des Monats fuer den gleichen Monat.
Und bei beiden Arbeitgebern wird auch jeder einzelne gefragt, ob er die halbe Steuer berechnet haben will.
Denn genau genommen ist es ja auch noch gar nicht "die" Steuer, sondern nur eine Vorauszahlung (forskuddstrekk) fuer die Steuer, die sich auf das Jahreseinkommen ergibt.
Wer næmlich im Vorhinein weiss, dass er sonst eine Steuernachzahlung zu erwarten hat, braucht das ja nicht in Anspruch nehmen.
Wie man mit der zu erwartenden Einkommenssteuer und den bereits geleisteten Vorauszahlungen steht, sieht man ja leicht an den kummulierten Betrægen auf der Gehaltsabrechnung und kann es sich auf der Seite von Skatteetaten ausrechnen.
Bei den meisten wird es aber idR so sein, dass die halbe Steuer im November (respektive Dezember) keine Steuernachzahlung nach sich zieht.
Zur Frage des Eingangsthreads:
Das Gesetz zu dem bereits gesagten findest du hier:
http://www.lovdata.no/all/tl-19880429-021-003.htmlUnd eine gute und verstændliche Seite zum Nachlesen gibt es hier:
http://www.arbeidstilsynet.no/c26976/fa ... ?tid=28190Im Jahr 1 wird das Feriengeld fuer Jahr 2 "angespart". Im Jahr 1 gibt es demzufolge kein Feriengeld.
Im Jahr 2 wird es idR im Juni ausgezahlt, anstelle von Lohn/Gehalt.
Je nach Anzahl der Ferientage [meist 25] werden auch noch im Juli ein paar Tage unbezahlt berechnet, da ja der Juni keine 25 Arbeitstage hat.
Die gesetzlich festgesetzte Høhe ist uebrigens 10,2% der Feriengeldgrundlage.
Die Arbeitnehmer, die von einer entsprechenden Tarifabsprache betroffen sind und 5 Ferienwochen haben, bekommen 12,5% von der Feriengeldgrundlage.
Feriepenger muss nicht im Juni ausgezahlt werden (ist aber bei den meisten Arbeitgebern so die Regel).
Wenn man z.B. ein Arbeitsverhæltnis beendet, kann das im Vorjahr angesparte Feriengeld auch bereits im Januar, bzw. mit Austritt ausgezahlt werden. Man sollte sich allerdings nicht, wenn man z.B. im Oktober aufhørt, sich das Feriengeld, welches im gleichen Jahr angespart wurde, sofort auszahlen lassen, sondern mindestens auf den Jahreswechsel warten, da es næmlich sonst versteuert werden muss.