Auto ausführen

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Re: Auto ausführen

Beitragvon filzlaus » Do, 31. Dez 2009, 10:02

muheijo hat geschrieben:
filzlaus hat geschrieben: Hier zeigst du dein Zollpapier vor und machst die Verzollung. Du benötigst deinen Ausweis und die Fahrzeugpapiere.


...aber zugelassen ist er dann noch lange nicht... Ich wuerde mich vorher bei der Kfz-Zulassung schlau machen, welche Papiere die brauchen, und ob ggf. Ænderungen am Fahrzeug vorgenommen werden muessen.

Gruss, muheijo


Da hast du wohl recht.
Ich habe die Sache jetzt einfach erst mal von der zolltechnischen Seite betrachtet.

hilsen
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Re: Auto ausführen

Beitragvon lajobay » Do, 31. Dez 2009, 13:01

also werte Gemeinde, ich war heute vormittag mal bei unserem Zollamt Neuötting, weil ich schräg gegenüber eh zu tun hatte.Hey,ich will doch schliesslich noch ruhig schlafen können 8)
@muheijo: die Leuchtmittelsteuer ist per 1993 abgeschafft worden (Verstoss gegen EU Binnenmarktsrecht).Der Hammer ist -aber ne andere Sache- dass ich noch 1996 für ne PKW-Einfuhr aus USA Leuchtmittelsteuer zahlen musste.Da hat auch der Zöllner heute dumm geschaut :-? Fest steht,die gibts nicht mehr.Und inzwischen wissen das auch alle Zollstellen.
@filzlaus: deine Aussagen sind (Asche auf mein Haupt!) weitestgehend richtig.Zumindest "zollrechtlich" ist Norwegen als EWR-Staat "Drittland".In allen anderen Bereichen sind die EWR-Staaten den EU-Mitgliedern weitgehend gleichgestellt,noch nicht aber im Zollrecht.Das ist aber -lt.dem Zöllner- in Arbeit.
Schwieriger wirds bei Festlegung des Warenwerts als Zoll-/Abgabenbemessungsgrundlage.Grundsätzlich zählt (allein schon im Rahmen der Ausfuhranmeldung per T1-Formular,die in N vorzunehmen ist) der Marktwert in Norwegen.Ob -bei Fehlen eines solchen Nachweises- dann ersatzweise der in D gültige (wie wir hier alle wissen,deutlich niedrigere)Marktwert bzw. ein ähnlich gelagerter Schätzwert angesetzt wird,liegt im Ermessen des dt.Zolls.
Grundsätzlich muss ich süffisant feststellen,dass unser oberbay. ländliches Zollamt Neuötting (Filiale des HZA Rosenheim) Norwegenmässig nicht gut aufgestellt ist.Heute war der Laden nur mit kleiner Crew besetzt, aber der Zöllner war sehr nett und hat sich etwas Zeit genommen.Das fing schon bei seinem Unwissen an,ob N nicht evtl. doch zur EU gehört :shock: Aber seine Taschenliste hat das ruck-zuck aufgeklärt :P .Er gab auch zu,dass "die Kollegen in Kiel oder Flensburg sich Norwegenspezifisch vermutlich besser auskennen".
Sollte ich es genauer (oder verbindlicher?) wissen wollen,riet er mir zu einer schriftl. Anfrage beim HZA Rosenheim :roll: Also, Tysker...Du weisst,was du in Sachsen zu klären hast. hilsen, Lars
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Re: Auto ausführen

Beitragvon norwegenbus » Do, 31. Dez 2009, 13:15

filzlaus hat geschrieben:So und jetzt dazu, warum nur EUSt. Das hängt mit den Präferenzen zusammen, guckst du ganz unten auf der obigen Seite. Und was Präferenz ist, liest du bitte hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html

Wobei hier der mittlere Absatz zu beachten ist, wo steht: im Reiseverkehr gibt es eine Erleichterung. Bei denen in der Tabelle aufgeführten Ländern genügt es, dass man angibt, dass die Waren aus dem Land stammen. Außerdem sollte man drauf achten, dass die Wertgrenze nicht überstiegen wird.
Paßt das alles zusammen, dann ist die Ware präferenzberechtigt und es wird nur EUSt und nicht die sonst üblichen 10% Zoll erhoben.



Genau , aber da steht halt auch , daß die Ware in dem Herkunftsland - hier : Norwegen - hergestellt worden sein muss . Und Saab wird wo gebaut ??
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Re: Auto ausführen

Beitragvon Harry132 » Do, 31. Dez 2009, 13:56

Ich sehe es ´mal so:

In Norwegen ist ein Auto mehr als in Deutschland wert. Wenn es nur um den maximal zu erzielenden Preis geht - verkauf es dort !!!

Gruß
Harry
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Re: Auto ausführen

Beitragvon filzlaus » Do, 31. Dez 2009, 14:15

norwegenbus hat geschrieben:
Genau , aber da steht halt auch , daß die Ware in dem Herkunftsland - hier : Norwegen - hergestellt worden sein muss . Und Saab wird wo gebaut ??



In Rumänien? :lol: Über was du jetzt mit mir debattieren möchtest, geht wahrscheinlich zu sehr ins Detail. (Präferenzrecht) Selbst, wenn das Auto in Schweden gebaut wurde, wurde es mal aus Schweden exportiert und hat durch die Verzollung in Norwegen den Status einer Drittlandsware angenommen.

@Harry
Es gibt nach wie vor Listenpreise für Pkw, an die man sich halten kann, falls der Wert für das Fahrzeug nicht nachgewiesen werden kann/will. Es geht um den Zollwert.
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Re: Auto ausführen

Beitragvon norwegenbus » Do, 31. Dez 2009, 17:30

filzlaus hat geschrieben:Über was du jetzt mit mir debattieren möchtest, geht wahrscheinlich zu sehr ins Detail. (Präferenzrecht)



Ich will da nicht drüber "debattieren" . Auf der Zollseite steht Herkunftsland muss gleich Herstellerland sein . Du behauptest etwas anderes . Einfache Angabe einer Quelle und ich schau es selber nach - keine Diskussion .
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Re: Auto ausführen

Beitragvon filzlaus » Do, 31. Dez 2009, 18:36

norwegenbus hat geschrieben:Ich will da nicht drüber "debattieren" . Auf der Zollseite steht Herkunftsland muss gleich Herstellerland sein . Du behauptest etwas anderes . Einfache Angabe einer Quelle und ich schau es selber nach - keine Diskussion .



Dann schau dir die folgende Seite noch mal an. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Hier geht es um den Warenursprung und ja, da steht auch was von vollständiger Herstellung und Gewinnung bzw. ausreichende Be- oder Verarbeitung. Aber hier ist es wichtig, den Absatz bis ganz unten zu lesen, denn da steht:
" Die für den Erwerb der Ursprungseigenschaft geltenden Bedingungen müssen grundsätzlich ohne Unterbrechung im jeweiligen Land oder Gebiet erfolgen (Territorialitätsprinzip). Der Erwerb der Ursprungseigenschaft gilt als abgebrochen, wenn die betreffenden Erzeugnisse in ein Drittland ausgeführt worden sind. Werden die Erzeugnisse anschließend wieder eingeführt, gelten sie (soweit keine Ausnahmen greifen) als Waren ohne Ursprungseigenschaft. "
Somit hat die Ware, weil ins Drittland (Norwegen) ausgeführt, nicht mehr den Charakter einer Gemeinschaftsware und es kommt das Präferenzrecht zur Anwendung und mit einer förmlichen Präferenz ( im Reiseverkehr möglich) kann auf die Erhebung der Zollabgabe verzichtet werden.

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Re: Auto ausführen

Beitragvon norwegenbus » Do, 31. Dez 2009, 19:42

. . . da steht doch aber : und werden sie wieder eingeführt . . . .

Der Saab wird aber nicht wieder eingeführt .


Und kein Ursprung im Drittland heißt auch keine Präferenz . Und Präferenz heisst auch nicht , daß es zollfrei ist .
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Re: Auto ausführen

Beitragvon filzlaus » Do, 31. Dez 2009, 20:24

norwegenbus hat geschrieben:. . . da steht doch aber : und werden sie wieder eingeführt . . . .

Der Saab wird aber nicht wieder eingeführt .


Und kein Ursprung im Drittland heißt auch keine Präferenz . Und Präferenz heisst auch nicht , daß es zollfrei ist .


Mit deiner Frage;" Und wo wird Saab gebaut"? wolltest du worauf hinaus? Eventuell, dass es sich bei dem Pkw um ein Produkt der EU handelt?
Aus der EU wurde es ja mal ins Drittland, sprich Norwegen, exportiert. Somit war das Auto Drittlandsware. Nun soll es wieder in die EU eingeführt werden. Oder habe ich User Tysker falsch verstanden? Wenn der Pkw den "Umweg" über Norwegen nicht gemacht hätte, wäre es ein sogenannter Re-import und man brauchte sich über die Abgabe Zoll keine Gedanken machen, lediglich über die EUSt.

Stimmt, Präferenz heißt nicht, dass es zollfrei ist, sondern zollbegünstigt. Da wir hier über Norwegen schreiben, heißt es in diesem Fall zollfrei. Anders wäre es vielleicht, wenn es aus Russland oder China kommt.
Quelle: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/EztSuche.do#ziel
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Re: Auto ausführen

Beitragvon norwegenbus » Do, 31. Dez 2009, 20:47

Okay , überzeugt .
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Re: Auto ausführen

Beitragvon lajobay » Do, 31. Dez 2009, 22:57

@filzlaus: nur kurz zu deinem Posting an Harry,bzgl. Listenpreise. Es gibt (zumindest in D) keine Preislisten/Marktwertlisten für 14 Jahre alte Autos.Die üblichen Gebrauchtwagenpreislisten gehen bis 7 Jahre alte PKW.Spezielle Preislisten für ältere Fzg. reichen bis 11 Jahre alt.Anders siehts bei LKW aus,da gibts Listen bis 13 Jahre. Einen halbwegs realistischen Marktwert für ältere PKW kann man sich freilich über Autoverkaufsportale im Net verschaffen,das ist klar.Ach ja,und für Autos ab ca. 20 Jahren gibts aber dann auch wieder Marktwertlisten,die in der Oldtimer&Youngtimerszene (da bin ich sehr lange aktiv) geläufig sind.Fällt aber der 95er-Bj. Saab nicht drunter. hilsen, Lars
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Re: Auto ausführen

Beitragvon filzlaus » Fr, 01. Jan 2010, 11:31

@ lajobay

Auch noch mal kurz zu deinem Posting von gestern.
Du magst recht haben, wenn es um den Listenpreis für das Fahrzeug geht und wie man ihn feststellen kann bzw. nicht mehr.
Für den Zollwert ist es fast unerheblich. Hier hat der Anmelder, also der das Auto zur Ein- oder Ausfuhr anmelden möchte, den Wert des Fahrzeug realistisch anzumelden. Um den Wert zu prüfen bzw. einen Vergleichswert zu haben, bedienen sich Zöllner dann gern moderner Hilfsmittel... :wink:
Wird der Wert nicht ordnungsgemäß angemeldet, kann es passieren, dass es eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung gibt und das Fahrzeug beschlagnahmt wird.

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Re: Auto ausführen

Beitragvon Wick1e » Mi, 06. Jan 2010, 0:11

Tysker:

Hast du den Wagen noch? Willst du ihn verkaufen (in N)?
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