Hallo Sombrä,
Wenn man in Norwegen das Auto mit Kredit finanziert, dann wird dies mit einem Pfandbrief gemacht - und dies wird auch im Brønnøysundregister registriert.
Das ist damit gemeint.
Eine kurze Ergænzung:
In D ist es wohl oft so (oder war es zumindest), dass, wenn man ein Fahrzeug auf Kredit kauft, der Glæubiger den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) behalten hat.
Wer ein solches Fahrzeug (was in D noch nicht abbezahlt ist) nach Norwegen einfuehren will, der wird ein Problem bekommen - denn ohne den abbezahlten Kredit bekommt man die Zulassungsbescheinung II nicht zurueck - und ohne diese kann man das Fahrzeug in Norwegen nicht zulassen.
(Das wird in deinem Fall, sombrä, wahrscheinlich keine Rolle spielen - fiel mir nur in dem Zusammenhang ein, falls dies andere lesen, die das betreffen kønnte...)
Ach ja, noch eine Ergænzung: Wer sich mit dem Gedanken trægt, in Norwegen ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen, kann bei
http://w2.brreg.no/motorvogn/ prüfen, ob es irgendwelche "heftelser" auf dieses Fahrzeug gibt - damit man nicht unwissend zu dem Fahrzeug noch paar Restschulden dazu "kauft".