Christoph hat geschrieben:Die Polizei ist doch dafür eh der falsche Ansprechpartner.
Nicht unbedingt.
Wenn die Aufenthaltsgenehmigung immer nur fuer den Zeitraum gilt, wie ein Arbeitsvertrag vorliegt, und dies immer nur wenige Monate oder gar Wochen sind, dann hat man (noch) keine Grundlage, um eine længerfristige Oppholdstillatelse zu bekommen, bzw. heutzutage: sich registrieren zu lassen.
Das ging mir am Anfang ganz genau so. Ich hatte immer nur eine Vikariatsstelle ueber 2, 3 Monate. Und damit immer nur eine kurzfristige Oppholdstillatelse fuer genau diesen Zeitraum. Und - so irre das klingen mag, fuer meinen Sohn bekam ich damals gar keine!
Erst, als ich eine Festanstellung hatte, bekam ich eine Oppholdstillatelse fuer 5 Jahre und im Zuge der Familienzusammenfuehrung dann fuer meinen Sohn auch.
Heute sieht das ja ein bisschen anders aus mit der Registrierung bei der Polizei.
humle hat geschrieben:Wir sind nun schon seit April letzten Jahres hier. Ich habe meine nummer bereits, da ich eine Festanstellung habe. Aber mein Mann hat leider bisher immer nur Vikariatsstellen gehabt.
Wenn das Problem bzgl. der Personnummer bei euch auf eine mangelnde ausreichend datierte Oppholdstillatelse begruendet ist (wegen der zeitlich befristeten Vertræge) - warum habt ihr dann den Antrag nicht bezogen auf Familienzusammenfuehrugen gemacht? Wenn man verheiratet ist, muss man auch nicht gemeinsame Kinder haben oder soundsolange in einer Wohnung gelebt haben. Der Fakt des Verheiratetseins reicht da vøllig aus.
Um letztenendes dann die P-Nummer zu bekommen, ist es egal, ob man einen festen und/oder befristeten Arbeitsvertrag hat.
Wichtig ist, dass man sich erlaubt im Lande aufhælt (hier wieder die Sache mit der Oppholdstillatelse bzw. Registreringsbevis) und - wie lange man
vor hat, sich im Land aufzuhalten. Danach wird in dem Formular gefragt, welches Christoph verlinkt hat.
Also fuer euch (humle) ist jetzt wichtig, dass dein Mann sich bei der Polizei registriert, sofern noch nicht geschehen.
Und zwar auf Basis der Familienzusammenfuehrung, wie Claudi schon vorgeschlagen hat.
Mietvertrag und sowas brauchst du aber nicht. Nimm die Heiratsurkunde mit, die euer Familienverhæltnis belegt und gut ist.
Und danach zur Kommune.
Wenn der Aufenthalt zunæchst unbegrenzt sein soll, Abmeldebestætigung aus D mitnehmen.
Aber eine Festanstellung kann Skatteetaten nicht verlangen, da dies keine Voraussetzung ist, um eine P-Nummer zu bekommen.
Meine Tochter (erwachsen) ist auch (erst diesen Sommer) nach Norwegen gekommen und hat hier keine Festanstellung. Sie will auch gar keinen festen Job haben, sondern nur fuer ein paar Monate hier arbeiten und dann wieder nach D, um dort zu studieren.
Den Registreringsbevis bekam sie auf Familienzusammenfuehrung.
Und die Personnummer auf Grund des Registreringsbevis und der Tatsache, dass sie sich længer als ein halbes Jahr hier aufhalten will.
Man hat zwar nach einem Arbeitsvertrag gefragt (auch auf der Polizei), aber als ich erklært hatte, dass es um Familienzusammenfuehrung geht, war das ok.