Krankenversicherung ohne Job

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Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon NaneIV » Mi, 24. Nov 2010, 19:51

Ich werde zum 01.02.2011 nach Norwegen ziehen. Ich habe dort auch einen Job den ich zu diesem Zeitpunkt beginnenn werde.

Mein Lebensgefährte (wir wohnen seit über 7 Jahren zusammen) wird im April nachkommen. Er hat seinen Job hier in Deutschland zum 31.03.2011 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt endet auch seine Krankenversicherung. Sollte er bis zum 01.04.2011 keinen Job in Norwegen finden, was für Möglichkeiten gibt es dann, dass er krankenversichert ist? Kann er z. B. über mich mitversichert werden?

Bin für jede Antwort dankbar!
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon ThorstenF.H. » Mi, 24. Nov 2010, 20:36

wenn er eine aufenhaltserlaubnis bekommt ist er autommatisch im system und daher auch krankenversichert.

frag in das forum: darf man ohne aufenhaltserlaubnis nach norwegen (länger wie 3 monate)?
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon Schnettel » Do, 25. Nov 2010, 10:35

ThorstenF.H. hat geschrieben:wenn er eine aufenhaltserlaubnis bekommt ist er autommatisch im system und daher auch krankenversichert.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Aufenthaltserlaubnis (bzw. der Registreringsbevis) ist die Voraussetzung, ja. Aber damit ist man nicht automatisch versichert...
Nur, wenn man auch folkeregistriert ist, dann ist man Mitglied im "Folketrygd".
Siehe auch das Folketrygdloven:
§ 2-1. Personer som er bosatt i Norge
Personer som er bosatt i Norge, er pliktige medlemmer i folketrygden.
Som bosatt i Norge regnes den som oppholder seg i Norge, når oppholdet er ment å vare eller har vart minst 12 måneder. En person som flytter til Norge, regnes som bosatt fra innreisedatoen.
Det er et vilkår for medlemskap at vedkommende har lovlig opphold i Norge.


Sorry, wenn das vielleicht nach Korinthenkackerei klingt, aber andere, die das lesen, verlassen sich vielleicht drauf und glauben, wenn sie den Registreringsbevis oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, dass sie automatisch auch krankenversichert sind... Daher wollte ich das richtig stellen. ;-)
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon elch61 » Do, 25. Nov 2010, 12:21

Also wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt und zufällig auch beim ADAC seit, dann geht mal hin, da gibt es den Auslands- Krankenschutz Langzeit. Das haben wir auch gemacht wo wir hier auf Arbeitssuche sind. Ich finde das preislich recht günstig. Beispiel: unter 27 Jahre für 4 Monate = 91 € einmahlig nicht pro Monat als ADAC Mitglied und ohne ADAC Mitglied so ca 20 € mehr. Schau einfach mal auf die Internetseite.
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon harald0409 » Do, 25. Nov 2010, 12:43

auch die Kassen in D versichern ihn weiter müßt nur den Beitrag selber zahlen,liegt so bei 140 Euronen,je nach Kasse
Zuletzt geändert von harald0409 am Do, 25. Nov 2010, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon Schnettel » Do, 25. Nov 2010, 12:43

elch61 hat geschrieben:Also wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt...
Na, wenn die beiden seit 7 Jahren zusammen leben und dies auch belegen kønnen (gemeinsamer Mietvertrag oder den Nachweis der gleichen Anschrift, unter der sie seit 2 Jahren gemeinsam gemeldet sind), dann ist eine Registrierung des Freundes auf Familienzusammenfuehrung und dann auch die Folkeregistrierung møglich. Damit ist er krankenversichert auch ohne Arbeit,
@NaneIV: Dein Job sollte dann aber auch ein Job sein, von dem ihr beide leben kønnt.
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Re: Krankenversicherung ohne Job

Beitragvon ThorstenF.H. » Do, 25. Nov 2010, 23:14

Schnettel hat geschrieben:
elch61 hat geschrieben:Also wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt...
Na, wenn die beiden seit 7 Jahren zusammen leben und dies auch belegen kønnen (gemeinsamer Mietvertrag oder den Nachweis der gleichen Anschrift, unter der sie seit 2 Jahren gemeinsam gemeldet sind), dann ist eine Registrierung des Freundes auf Familienzusammenfuehrung und dann auch die Folkeregistrierung møglich. Damit ist er krankenversichert auch ohne Arbeit,
@NaneIV: Dein Job sollte dann aber auch ein Job sein, von dem ihr beide leben kønnt.


min. 230 000 kr. unter dem betrag gibt es keine familienzusammenführung. und das ganze als einkommen....
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