Hohenlohe hat geschrieben:wenn Du 50% krankgeschrieben bist, bekommst Du 50% Lohn von Deinem Arbeitgeber und die restlichen 50% von NAV.
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Ab dem 17. Tag trægt zwar NAV das Krankengeld, das ist schon richtig. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass man dies auch von NAV ausgezahlt bekommt.
Wie bereits oben geschrieben, gibt es 2 Varianten:
- entweder der Arbeitgeber zahlt (anteiligen) Lohn und (anteiliges) Krankengeld beides aus (und bekommt das Krankengeld dann von NAV erstattet)
oder
- man bekommt vom Arbeitgeber nur den (anteiligen) Lohn und das (anteilige) Krankengeld von NAV direkt (so wie bei euch).
Deswegen muss spirit-01 sich unbedingt beim Arbeitgeber erkundigen, wie das dort gehandhabt wird. Danach richtet sich auch, wer die Formulare bekommt.
Die einfachste Variante fuer den Arbeitnehmer ist natuerlich die, wenn der Arbeitgeber sowohl anteiligen Lohn (bei einer teilweisen Krankschreibung)
und das Krankengeld an den Arbeitnehmer auszahlt (und sich das Krankengeld dann von NAV wieder holt). Denn dann bekommt man die gesamte Summe - so wie immer - vom Arbeitgeber.
Hab mich heut mal erkundigt, wie das bei uns in der Firma geregelt ist - und da ist es næmlich genauso. Das steht auch in unserem Personalhandbuch drin:
Selskapet er forpliktet til å betale sykepenger de første 16 virkedagene. Denne periode kalles arbeidsgiverperiode.
Etter denne periode fortsetter selskapet å utbetale sykepenger, men får refusjon fra NAV på grunnlag av innlevert sykepengeattest. NAV refunderer maks. seks ganger grunnbeløpet (se
http://www.nav.no) .
In diesem Fall wird das sykepengeattest auch regelmæssig an den Arbeitgeber geschickt. Da braucht sich der Krankgeschriebene gar nicht an NAV wenden, da dies alles der Arbeitgeber regelt.
In dem Fall, wenn NAV das Krankengeld direkt auszahlt (so wie bei Hohenlohe), dann muss man das Sykepengeattest auch dort hin schicken.