naträgliche Adressänderung im Reisepass

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon hobbitmädchen » Fr, 17. Jun 2011, 8:51

Komisch, bei mir haben die gar nix mit dem Personalausweis gemacht, als ich mich in D abgemeldet hab. Da steht immer noch die DD-Adresse drauf und keinerlei Vermerk, obwohl die ja diese schøne gruene Schreiben da bekommen haben. Naja, Tal der Ahnungslosen...

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 17. Jun 2011, 11:29

hobbitmädchen hat geschrieben:Komisch, bei mir haben die gar nix mit dem Personalausweis gemacht, als ich mich in D abgemeldet hab. Da steht immer noch die DD-Adresse drauf und keinerlei Vermerk, obwohl die ja diese schøne gruene Schreiben da bekommen haben. Naja, Tal der Ahnungslosen...
Na, das ist wohl nicht nur in Dresden so.... ;-) Bei mir stand auch noch die Anschrift drauf, bis der PA ablief.
Ich glaub, wenn man sich abmeldet, wird das das Einwohnermeldeamt wohl noch nicht ændern (zu der Zeit hat man ja theoretisch die Adresse im Ausland noch nicht...) - wobei: ab diesem Zeitpunkt hat man ja dann auch die deutsche nicht mehr.... Ich glaub, da ist wohl irgendwie ne Luecke.... ;-) Denn mit dem "Vorlegen bei der entsprechenden Behørde" wird es aus dem Ausland ja bissi schwierig.... ;-)

Jetzt ueber den Sommer wird Sohnemann dann in Deutschland, wenn er dort auf Ferien ist, auch den Personalausweis beantragen. Mal sehen, wie komisch die dort gucken, wenn er in Leipzig im Einwohnermeldamt aufschlægt, einen Personalausweis haben will, obwohl er dort gar nicht gemeldet ist.... ;-) Spannend.....
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon hobbitmädchen » Fr, 17. Jun 2011, 11:37

Schnettel hat geschrieben:Mal sehen, wie komisch die dort gucken, wenn er in Leipzig im Einwohnermeldamt aufschlægt, einen Personalausweis haben will, obwohl er dort gar nicht gemeldet ist.... ;-) Spannend.....

Oh, ich freu mich schon auf den Bericht :wink:
Ich hatte gestren Spass auf der Polizei und verstehe nur noch Bahnhof.
Beste Løsung wære wohl eine feste Stelle oder Heiraten... Da ist die feste Stelle wahrscheinlich einfacher :lol:

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 17. Jun 2011, 12:04

hobbitmädchen hat geschrieben:
Schnettel hat geschrieben:Mal sehen, wie komisch die dort gucken, wenn er in Leipzig im Einwohnermeldamt aufschlægt, einen Personalausweis haben will, obwohl er dort gar nicht gemeldet ist.... ;-) Spannend.....

Oh, ich freu mich schon auf den Bericht :wink:
Ich hatte gestren Spass auf der Polizei und verstehe nur noch Bahnhof.
Beste Løsung wære wohl eine feste Stelle oder Heiraten... Da ist die feste Stelle wahrscheinlich einfacher :lol:
Ja, und vielleicht auch buerokratieloser... :lol:
Guck doch mal, was die wissen wollen, wenn du ein Ehefæhigkeitszeugnis haben willst: http://www.signform.no/dss/kundeweb/Bla ... =343219538
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon hobbitmädchen » Fr, 17. Jun 2011, 13:32

Schnettel hat geschrieben:Guck doch mal, was die wissen wollen, wenn du ein Ehefæhigkeitszeugnis haben willst: http://www.signform.no/dss/kundeweb/Bla ... =343219538

Das ist ja noch harmlos im Gegensatz zu dem Dickkopf, den ich hier in der Kueche sitzen habe :lol:

Aber hey, dort darf man seine Adresse eintragen :lol:

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 17. Jun 2011, 13:56

Na suuuuper! Herrlich - ich lach mich grad kaputt.....
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon kwierny » Fr, 17. Jun 2011, 17:43

Wenn ich mich hier in Norwegen ausweisen muß, z.B. bei der Post, nehme ich immer nur meine Visa (Bankkarte) da steht alles drin, sollte doch also auch in D reichen. Oder etwa nicht?
Hilsen Kathrin
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon muheijo » Fr, 17. Jun 2011, 18:37

kwierny hat geschrieben:... nehme ich immer nur meine Visa (Bankkarte) da steht alles drin, sollte doch also auch in D reichen. Oder etwa nicht?


Nø, das ist kein amtliches Dokument, und die Staatsangehørigkeit z.B. ist dort auch nicht angegeben. Zur Legitimation - also wenn Dich z.B. die dt. Polizei danach fragt, brauchst du deinen Pass. (oder meinetwegen auch Personalausweis, so vorhanden)

Das merkst Du z.B. auch bei Auslandsfluegen, du musst Deinen Pass vorzeigen.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon danielwinkler78 » Di, 21. Jun 2011, 18:55

dein problem kann die deutsche botschaft in Oslo løsen. Das dauert aber 6 Wochen mit passangelegenheiten.

Lass dir vom Folkeregister einen Bostedsatest zusenden. Damit hast du nachweis fuer Personnummer und Bosted. Problem geløst, zumindest fuer die Ferien. :D
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Dixi » Mi, 22. Jun 2011, 18:34

Schnettel hat geschrieben:
Jetzt ueber den Sommer wird Sohnemann dann in Deutschland, wenn er dort auf Ferien ist, auch den Personalausweis beantragen. Mal sehen, wie komisch die dort gucken, wenn er in Leipzig im Einwohnermeldamt aufschlægt, einen Personalausweis haben will, obwohl er dort gar nicht gemeldet ist.... ;-) Spannend.....

Hallo Schnettel,
ich glaube das wird echt spannend auf den Leipziger "Bürgerämtern". Einwohnermeldeamt gibt es so nicht mehr.
Ich denke er wird auf jeden Fall Unterstützung benötigen, das Personal auf den Bürgerämtern ist etwas :-?
Und Vorsicht auch noch: Leipzig erhebt unter gewissen (vielen Bedingungen)eine "Zweitwohnsitzsteuer"" !!
Also Achtung bei den Angaben :!:
Für mehr Infos besser eine PN, sonst gibt es Ärger weil es dann eine "Plauderei"unter uns wird :)
Viele Grüsse aus dem Leipziger Umland (15km von City entfernt)
Dixi
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Mi, 22. Jun 2011, 22:54

Dixi hat geschrieben:ich glaube das wird echt spannend auf den Leipziger "Bürgerämtern".
Ja, aus diesem Grund hab ich auch schon mal vorgetastet und das Ordnungsamt angeschrieben.
Und siehe da, es ist tatsæchlich møglich. Ich bekam im Handumdrehen eine Antwort mit allen Infos, was mitzubringen ist etc.
Ich hab dann gleich noch beim Skatteetaten angerufen, um die Folkeregisterutskrift zu bekommen. Dort wurde ich gefragt, ob ich diese in norwegisch oder englisch møchte. Dachte mir, super - dann nehm ich's gleich auf englisch. Das wird doch sicher reichen. Englisch kann schliesslich jeder... Pustekuchen. Die Meldescheinigung (also der Wisch, wo Name, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsbuergerschaft drauf stehen - also so wirklich sprachlich spezifische und komplizierte Dinge) - muss tatsæchlich von einem staatlich autorisierten Uebersetzer ins Deutsche uebersetzt werden.....
Als ich dann in weiser Voraussicht nochmal explizit nachfragte, ob denn bei Minderjæhrigen auch eine Einverstændniserklærung gebraucht wird, oder ob mein noch nicht ganz 16-jæhriger Sohn allein hin kommen kann - bekam ich als Antwort: Neeeeeein, das ginge natuerlich nicht. Wenn ich nicht dabei bin, dann muessten wir erst vorher in der Botschaft in Oslo die Zustimmung zur Beantragung des Personalausweises fuer Sohnemann abklæren. Diese Erklærung muss dann auch beinhalten, dass er den Ausweis auch alleine abholen darf. Und die Botschaft wuerde dann diese Einverstændniserklærung erstmal nach Leipzig uebermitteln etc pp.....
Nun wohnen wir 1.200 km von Oslo entfernt - und kønnen nicht mal eben wegen so einer Unterschrift nach Oslo fliegen. Sohnemann will auch næchste Woche schon nach Dtl. - und unser Termin fuer den Reisepass ist erst hinterher, also wenn er wieder zurueck kommt.....
Ich fragte dann aber in der Botschaft nach, ob man so eine Beglaubigung des eigenen Willis nicht auch bei einem Konsul machen kann. Ja, das ginge. Also fahren wir morgen nach Bodø wegen der Einverstændniserklærung. Und dann kann er mit all den anderen Unterlagen in Leipzig seinen Personalausweis beantragen.
Das scheint alles ziemlich viel Aufwand und Muehe - obwohl ein Reisepass ja theoretisch reichen wuerde.
Allerdings wird mein grosser Kleiner demnæchst auswærts auf die Videregående gehen - und øfter auch allein nach Dtl. reisen. Da ist es einfach praktischer mit dem Personalausweis, da dieser in die Brieftasche passt - als immer den Pass mit zu haben, der nirgendwo so richtig rein passt....
[Auch innerhalb von Norwegen wære ein Personalausweis zumindest praktischer als ein Pass, wenn man nicht gerade eine Bankkarte mit ID hat...]
Die Muehe haben wir ja jetzt auch nur einmal - und er kann's ja gut verbinden mit nem Besuch. Extra nach Dtl. reisen kæme zumindest nicht in Frage, dann hætt's reichen muessen mit Pass... ;-))

Ich habe nun auch noch sæmtliche Kommunikation mit dem Ordnungsamt und der Botschaft ausgedruckt und werde diese Sohnemann auch noch mitgeben - falls ihn auf dem Buergeramt trotz allem fragende Augen erwarten, kann er denen das unter die Nase halten. 8)


Dixi hat geschrieben:Und Vorsicht auch noch: Leipzig erhebt unter gewissen (vielen Bedingungen)eine "Zweitwohnsitzsteuer"" !!
Keine Gefahr. Es geht ja nicht um einen Wohnsitz - weder Haupt- noch Nebenwohnsitz, sondern einfach nur um einen Personalausweis. Man zahlt allerdings eine zusætzliche Gebuehr von 13 Euro wegen "nicht ørtlicher Zustændigkeit". Aber ok - die machen den Braten auch nicht mehr fett.

Ich werde in ein paar Wochen berichten, ob es geklappt hat...
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Rolando » Do, 23. Jun 2011, 10:14

Nun möchte ich das hier Vorgenannte klarstellen und etwas verständlicher machen:

Der Wohnort im Reisepass kann geändert werden. Ein kompletter Adresseneintrag ist nicht möglich, da vom Gesetz nicht vorgesehen bzw. aufgeführt. Eine Änderung ist nicht zwingend vom Passinhaber beim Wohnortwechsel durchzuführen. Sollte jedoch der neue Wohnort für längere Zeit (z.B. mehrere Jahre) bestehen, ist ein neuer Wohnorteintrag zu empfehlen.
Beantragt der Passanhaber den neuen Wohnort einzutragen, ist die zuständige deutsche Passbehörde (des neuen Wohnortes) verpflichtet diesen einzutragen. Bei den Botschaften handelt es sich um deutsche Passbehörden!
Seine Rechte jedoch im Ausland durchzusetzen ist natürlich nicht so einfach, wie in der BRD.
Ein neuer von der Botschaft ausgestellter Reisepass enthält dann den zum Zeitpunkt der Beantragung bestehenden Wohnort des Auslandes, sofern kein gemeldeter Wohnsitz in der BRD besteht!

Ab 01.01.2013 werden die Botschaften auch zu Ausweisbehörden. Ob dann ebenfalls der Anschriftenvermerk " keine Hauptwohnung in Deutschland" oder die Anschrift im Ausland im Personalausweis angegeben wird, wird bis dahin sicherlich geregelt sein. Nach momentaner Gesetzeslage eher nicht.

Da seit 01.11.2010 auch Auslandsdeutsche einen Personalausweis beantragen können und wie schon angeführt, die Botschaften erst ab 2013 zu Ausweisbehörden werden - die Botschaften können sich nicht so schnell umstellen ??? müssen die deutschen Inlandsausweisbehörden diese Aufgabe übernehmen. Diese sind scheinbar flexibler und mussten sich einfach darauf einstellen!!!

Da bei diesen Behörden natürlich keine Daten von Auslandsdeutschen vorliegen und auch keine Personenstandsereignisse die im Ausland eventuell vollzogen wurden (z.b. Eheschließungen und Namensänderungen, Einbürgerungen usw. ) vorliegen, sind bei korrekter Bearbeitung eines Antrages von einem Auslandsdeutschen zahlreiche Nachweise zu verlangen. Leider gibt es für die Ausweisbehörden keine bundesweite Regelung, wie hier zu verfahren ist oder welche Unterlagen bundesweit einheitlich gefordert werden müssen. Daher können die Verfahren der Ausweisbehörden hier unterschiedliche Nachweise verlangen.
Am besten man beantragt den neuen Personalausweis bei seiner letzten Wohnortgemeinde in der BRD, da dort die alten Personendaten bereits vorliegen.

Die Erhebung einer Zusatzgebühr von 13,-- Euro für die Beantragung eines Personalausweises durch einen Auslandsdeutschen ist nicht korrekt!

Diese Gebühr ist zu erheben bei Ausweisausstellung an einer unzuständigen Ausweisbehörde oder außerhalb der regulären Dienstzeiten. Ist im Personalausweisgesetz so aufgeführt und da dies von einigen Behörden nicht richtig umgesetzt wurde ist vom Innenministerium nochmals darauf hingewiesen worden.
Jede deutsche Ausweisbehörde, in der ein Auslandsdeutscher einen Ausweis beantragt, ist bis 31.12.2012 zuständige Ausweisebehörde.

Die Zusatzgebühr betrifft also nur Personen die in Deutschland mit Wohnung gemeldet sind und die Daten- überprüfung relativ einfach ist. Die Rechtfertigung hierfür steht für mich in den Sternen.

Die Bearbeitungszeit für die Beantragung eines Auslandsdeutschen beträgt je nach Fall zwischen der 5 bis zur 10 fachen Arbeitszeit, wie bei einem dort gemeldeten Antragsteller. Da es hierfür keinen Kostenersatz des Bundes gibt, subventioniert also die Ausweisbehörde bzw. der heimische Steuerzahl jeden ausgestellten Ausweis eines Auslandsdeutschen. Daher ist die Begeisterung verständlicherweise nicht ganz so groß über diese Regelung - besonders in den grenznahen Gemeinden und Städten.

Wer einen Nachweis über seinen ausländischen Wohnort benötigt, könnte bei seiner letzten deutschen Wohnortgemeinde, vorausgesetzt er hat sich dort korrekt abgemeldet - was leider oft nicht vorliegt - eine Meldebestätigung mit den geführten Wohnanschriften anfordern, welche auch die Anschrift der Wegzugsadresse enthält. Diese ist jedoch ausschließlich in Deutsch.
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon lajobay » Do, 23. Jun 2011, 13:34

Ja,auch hier treibt der Föderalismus wieder kuriose Blüten.bzgl.der in den jeweiligen Bundesländern benötigten Unterlagen.Und wieder typisch deutsch: die notwendige Bescheinigung der norweg.Behörde muss in deutsche Sprache übersetzt werden;-)
Aus Österreich und NL weiss ich z.B. konkret,dass dort jede amtliche Bescheinigung aus EU/EFTA-Staaten uneingeschränkt gilt,wenn sie in ENGLISCH verfasst ist. Und stimmt,bei deutschen Behörden ist es im Zweifel immer besser ,mit deren Inkompetenz (besser:Unkenntnis der Verfahrensregelungen) zu rechnen und sich möglichst Vieles an übergeordneten Verwaltungsvorschriften Schwarz auf Weiss mitzunehmen.Nicht nur für Auslandsdeutsche ratsam :P
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Rolando » Do, 23. Jun 2011, 14:48

ja lajobay, ist leider so und typisch deutsch!

Aber da dürfen wir uns auch selber an die Nase fassen. Fast jeder zweite der auf die Bürokratie schimpft, fordert eine Ausnahmeregelung für sich - da man ja nicht mit den Allgemeinregeln behandelt werden kann, weil seine Angelegenheit ja doch etwas anderst geartet ist.
Mit der deutschen Standartfloskel "ja aber..." ist z.B. in Norwegen absolut nichts zu erreichen.

Meistens werden englisch sprachige Bestätigungen vorort anerkannt auch wenn die Bestimmungen übersetzte Dokumente fordern. Aber wenn es um das Personenstandrecht (Standeamtliche Angelegeneiten wie z.B. Namensrecht und ihre Schreibweise) kann nur eine Übersetzung von einem für diese Sprache beeidigten Übersetzer anerkannt werden, da dieser auch die entsprechenden ausländischen Bestimmungen (z.B. Vatersname, Mittelname, Ehenamen usw.) berücksichtigen muss und hier kann man auch schon im Englischen stolpern.

Von einer Behörde erwarte ich, dass ich mich auf dort ausgestellte Dokumente zu hundertprozent verlassen kann und dafür muss man halt auch vielleicht selber mehr dazutun.

Ich durfte mal einer 32jährigen mit ihrem 10jährigen Sohn erklären, dass sie nicht deutsch sind. Botschaften hatten ihr bisher 32 Jahre Kinderausweise und Reisepässe ausgestellt, da bei der ersten Ausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes schlampig gearbeitet wurde. Die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater hatte sie nie erworben, da die Eheschließung der Eltern nach spanischem Recht nicht möglich war und damals das deutsche Recht sich nach dem spanischen richtet. Um dies zu Umgehen wurde in einem europäischen Land geheiratet, wo die Eheschließung möglich war. Damit hatte sie als nicht eheliches Kind nur die spanische Staatsbürgerschaft der Mutter erworben. Da sie aber schon als Kleinkind keinen Kontakt zur Mutter hatte, kein Spanisch sprach und dort hin auch keinen Bezug hatte, fiel sie aus allen Wolken, als sie erfuhr, dass sie und ihr Kind einen spanischen Reisepass beantragen müßte, was natürlich dort noch ein größeres Theater werden würde, da ja dort nie registriert.
So können allzu großzügige Vorgehensweisen, dann mal eventuell zur Last von Kindern oder Enkelkindern werden!
Da die Frau mit ihrem Sohn und erstmals in Deutschland lebend in ein bodenloses Loch gefallen wäre wurde mit unbürokratischer (!) Hilfe von übergeordneten Behörden eine Lösung gefunden.

Seit über einem Jahr gibt es jetzt eine gesetzlich Bestimmung, wonach Personen die seit mehr als 12 Jahren von deutschen Behörden als Deutsche behandelt/geführt werden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Somit wieder eine neue Bestimmung in unserer Bürokratie!

Wie immer, keine Vorteile ohne Nachteile.

Übrigens, als Deutschland im Aufschwung und Wirtschaftswunder war, wie wurde die Bürokratie damals gehandhabt!
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Jun 2011, 10:27

Rolando hat geschrieben:Die Erhebung einer Zusatzgebühr von 13,-- Euro für die Beantragung eines Personalausweises durch einen Auslandsdeutschen ist nicht korrekt!

Diese Gebühr ist zu erheben bei Ausweisausstellung an einer unzuständigen Ausweisbehörde oder außerhalb der regulären Dienstzeiten. Ist im Personalausweisgesetz so aufgeführt und da dies von einigen Behörden nicht richtig umgesetzt wurde ist vom Innenministerium nochmals darauf hingewiesen worden.
Jede deutsche Ausweisbehörde, in der ein Auslandsdeutscher einen Ausweis beantragt, ist bis 31.12.2012 zuständige Ausweisebehörde.

Danke fuer diesen Tipp. Aber hast du dafuer auch etwas "offizielles" - einen entsprechenden Link oder so, was wir dem Buergeramt in Leipzig unter die Nase halten kønnen?
Ich meine, die 13 Euro sind nun nicht der Riesenbrocken, die wir hier "einsparen" - aber man muss ja das Geld nicht zum Fenster raus werfen, wenn es nicht sein muss.... Ist alles schon aufwændig genug....


So, und nachher werde ich mir einen staatlich autorisierten Uebersetzer suchen, der
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- Date of Issue
- Signature and stamp
ins Deutsche uebersetzt.
Ich muss sagen, ich komme mir echt reichlich verar.... vor.
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