naträgliche Adressänderung im Reisepass

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon muheijo » Fr, 24. Jun 2011, 10:51

Schnettel hat geschrieben:So, und nachher werde ich mir einen staatlich autorisierten Uebersetzer suchen, der
- Surname
- First name
- Registered address
- National registration number
- Sex
- Place of Birth
- Citizenship
- Marital status
- Date of Issue
- Signature and stamp
ins Deutsche uebersetzt.
Ich muss sagen, ich komme mir echt reichlich verar.... vor.


Das Beste ist dann, wenn dir der Sachbearbeiter dann von sich aus sagen wird: "Ach, das hætten Sie aber nicht uebersetzen lassen brauchen, das versteht ja jeder!" Oder er legt die beglaubigte Uebersetzung ganz schnell mit hochrotem Kopf ungeprueft in die Akte, um ueber diese Peinlichkeit nicht sprechen zu muessen.

@ Schnettel: Schreib mal, welche Variante dann stattfand. :D

Bei allem Verstændnis fuer streng formale amtliche Vorgænge: Solchen Mist kønnte man schon længst per Erlass der Vergangenheit angehøren lassen.
Beim Fuehrerschein-Umschreiben eines norwegischen Fuehrerscheins in einen Deutschen (trotz gleicher Aufmachung und europaweit einheitlicher Klassen) war die gleiche Albernheit vor Jahren auch notwendig, mittlerweile haben sie's eingesehen, soweit ich weiss.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Rolando » Fr, 24. Jun 2011, 12:58

@ Schnettel

http://www.personalausweisportal.de/Sha ... cationFile

Die örtliche Zuständigkeit steht im Ausführungsgesetz zum Personalausweisgesetz und ist eigentlich jeder
Ausweisbehörde bekannt. Kann die aktuelle Version im Internet nicht finden und befinde mich selbst gerade im Urlaub, sonst könnt ich Dir die Fundstelle genau nennen.

Verweise einfach auf die Gebühr nach dem Personalausweisgesetz und die örtliche Zuständigkeit der Behörde in der der Auslandesdeutsche seinen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellt. Im AGPersG ist aufgeführt, dass diese Behörde dann örtlich zuständige Ausweisbehörde für diese Antragstellung ist.
Somit darf keine 13,-- Euro Zusatzgebühr erhoben werden! Ist dort sicherlich auch bekannt, da dies zum Grundwissen einer Ausweisbehörde gehört.

Vorausgesetzt natürlich - wie schon beschrieben - Du bist bei keiner deutschen Meldebehörde für eine Wohnung gemeldet, sonst wäre diese Behörde Deine zuständige Ausweisbehörde.
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Jun 2011, 16:20

Rolando hat geschrieben:Die örtliche Zuständigkeit steht im Ausführungsgesetz zum Personalausweisgesetz und ist eigentlich jeder
Ausweisbehörde bekannt. Kann die aktuelle Version im Internet nicht finden und befinde mich selbst gerade im Urlaub, sonst könnt ich Dir die Fundstelle genau nennen.
Habs gefunden. Das steht nicht im Ausfuehrungsgesetz, sondern ebenfalls im Personalausweisgesetz - § 35 - Uebergangsvorschrift.
§ 35 Übergangsvorschrift
Abweichend von § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2 sowie § 31 Abs. 2 ist bis zum 31. Dezember 2012 für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland die Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 zuständig, in deren Bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält.

Vielen Dank nochmal fuer den Tipp. Da wære ich im Leben nicht drauf gekommen - und wir hætten brav die 13 €uro gezahlt..

Rolando hat geschrieben:Ist dort sicherlich auch bekannt, da dies zum Grundwissen einer Ausweisbehörde gehört.
Nee, nicht wirklich. Denn die (Falsch-)Information von wegen "13 Euro Gebuehr wegen unzustændiger Behørde" bekam ich von der Gruppenleiterin des Ordnungsamtes, Abt. Kfz-Zulassungs-, Führerschein-, Melde- und Passbehörde. Also wenigstens sie sollte es eigentlich wissen. 8)
Damits dann mit meinem Sohnemann und dem auserwæhlten Buergeramt keine Diskussionen gibt næchste Woche, hab ich jene Gruppenleiterin gleich nochmal angeschrieben, dass die 13 Euro im Falle meines Sohnes ja nicht gerechtfertigt sind - gleich noch den Paragrafen zitiert und mich mit der Hoffnung verabschiedet, dass es vor Ort nicht zu Missverstændnissen kommt.

Ich glaube, die hassen mich schon jetzt..... :lol:

Rolando hat geschrieben:Vorausgesetzt natürlich - wie schon beschrieben - Du bist bei keiner deutschen Meldebehörde für eine Wohnung gemeldet, sonst wäre diese Behörde Deine zuständige Ausweisbehörde.
Ja, selbstverstændlich. Wir sind schon seit Jahren in Dtl. abgemeldet.
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon muheijo » Fr, 24. Jun 2011, 16:48

Schnettel hat geschrieben:Habs gefunden. Das steht nicht im Ausfuehrungsgesetz, sondern ebenfalls im Personalausweisgesetz - § 35 - Uebergangsvorschrift.


Ich find das immer schøn, wenn man den Buerokraten ihre eigenen Paragraphen um die Ohren hauen kann... Viel Erfolg! Und wenn nicht: Dienstaufsichtsbeschwerde, klagen, das volle Programm! :lol:

Gruss, muheijo
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Jun 2011, 17:01

muheijo hat geschrieben:Ich find das immer schøn, wenn man den Buerokraten ihre eigenen Paragraphen um die Ohren hauen kann... Viel Erfolg!

Hihiii, genau.... :super:

muheijo hat geschrieben:Und wenn nicht: Dienstaufsichtsbeschwerde, klagen, das volle Programm! :lol:
Oooooch, also ich glaub, dafuer leb ich schon zu lange in Norwegen.... :lol:
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Dixi » Fr, 24. Jun 2011, 17:56

muheijo hat geschrieben:
Schnettel hat geschrieben:So, und nachher werde ich mir einen staatlich autorisierten Uebersetzer suchen, der
- Surname
- First name
- Registered address
- National registration number
- Sex
- Place of Birth
- Citizenship
- Marital status
- Date of Issue
- Signature and stamp
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Das Beste ist dann, wenn dir der Sachbearbeiter dann von sich aus sagen wird: "Ach, das hætten Sie aber nicht uebersetzen lassen brauchen, das versteht ja jeder!" Oder er legt die beglaubigte Uebersetzung ganz schnell mit hochrotem Kopf ungeprueft in die Akte, um ueber diese Peinlichkeit nicht sprechen zu muessen.


Gruss, muheijo


HalloSchnettel,
also einen entsprechenden Sachbearbiter mit den Englischkenntnissen zu finden, dürfte einem 5er im Lotto gleichen :D :-? :-? :-?

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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Do, 30. Jun 2011, 18:43

Dixi hat geschrieben:also einen entsprechenden Sachbearbiter mit den Englischkenntnissen zu finden, dürfte einem 5er im Lotto gleichen :D :-? :-? :-?
Wohl war.
Meine Erwartunen (oder sollte ich besser sagen: Befuerchtungen?) wurden nicht enttæuscht....

Also - ein Update:
Wir hatten nun meine "Zustimmungserklærung zur Beantragung und Abholung eines Personalausweises" durch meinen Sohn fertig - sind damit nach Bodø gefahren zur Konsulin - haben vor ihren Augen unterschrieben, sie hat noch ein Passbikd meines Sohnes drauf geklebt, Stempel und Unterschrift. Fertig.
Hat 5 Minuten und 40 NOK gekostet (eigentlich wollte sie gar nichts haben, meinte aber, sie bekommt sonst Ærger ;-)).

Die Wohnsitzbescheinigung. Ja, das war ja der Brueller schlechthin...
Ich bekam ja diese vom Folkeregister auf Englisch zugesandt.
Und ich weiss von Italien (wo wir letztes Jahr geheiratet haben), dass dort eine Wohnsitzbescheinigung auf Englisch auch vøllig ausreichend war.
Deutsch ist Amtssprache in Dtl. ok - und umfangreichere Dokumente (also spezifische - oder solche mit ganzen Sætzen) uebersetzt zu verlangen, auch ok.
Aber wer im heutigen vereinten Europa noch verlangt, Begriffe wie First name, Surname, Citizenship uebersetzen zu muessen - von einem staatlich autorisierten Uebersetzer?!?! Hallo?
Nun ja - ich hatte das Formular "uebersetzt" - also alles fix und fertig vorbereitet, so dass nur noch Stempel und Unterschrift drunter musste.
Hatte mir 2 Uebersetzungsbueros rausgesucht und eine Anfrage per email mit dem entsprechend vorbereiteten Anhang hin geschickt. Nach 2 Tagen bekam ich von der ersten Antwort: "Da ich ja die ganze Arbeit schon gemacht hab, und sie ja nur noch unterschreiben bræuchte", wollte sie nur 15 Euro. Dachte mir so - 15 Euro fuer ne Unterschrift - so schnell møcht ich mein Geld auch mal verdienen.... Aber ok.
Den Vogel hat das zweite Buero abgeschossen - nach 3 Tagen kam ein Angebot: 83,50 Euro!!!
Ich hatte die Konsulin nochmal angeschrieben und gefragt - und dort konnten wir uns die unterschriebene Uebersetzung auf dem Weg zum Flughafen abholen. Gratis.

Als dann mein Sohn gestern nachmittag auf dem Buergeramt war, kam es, wie es kommen musste. Eine allein kam damit gar nicht zurecht. Dann kam noch eine zweite dazu und wusste alles besser.... Tolle Mischung....
Nachdem geklært war, dass die Zustimmungserklærung doch in Ordnung ist, kam das Antragsprozedere.
Die Gruppenleiterin des Ordnungsamtes meinte, er bræuchte ein biometrisches Passbild. Die Dame auf dem Buergeramt meinte, ein normales reicht. (Fuer uns egal - da er sowieso biometrische brauchte fuer die Passbeantragung war das buggy).
Er uebergab dann die (englische) Wohnsitzbescheinigung. Daraufhin guckte die Dame vom Buergeramt wie ein Auto "Damit kann ich nichts anfangen. Das kann ich nicht lesen. Das muss auf deutsch sein!" - mit einem Grinsen im Gesicht, weil sich wohl die Beantragung damit erledigt hætte.
Mein Sohn entschuldigte sich und reichte die Uebersetzung rueber.
"Darf eine Konsulin sowas unterschreiben?"
Ja, sie darf.

Na und was soll ich sagen - die 13 Euro wurden ihm doch abgeknøpft.
Ich hatte noch mit der guten Frau telefoniert und ihr gesagt, dass dies nicht rechtens ist. Mein Sohn hatte ihr auch den Gesetzestext (vom Bundesjustizministerium) vorgelegt. Darauf sagte sie zu ihm "Im Internet kann vieles stehen..."
Ich sagte ihr, sie brauche nur im Personalausweisgesetz § 35 nachschauen. Dort steht es drin.
Einen Gesetzestext hætten sie nicht da - und ueberhaupt interessierte sie das nicht.
"Das Programm rechnet das halt so und da kønne man gar nichts machen. Und wenn das Programm das so rechnet, dann wird das schon richtig sein."
:spinner: :kopfmauer:
Wenn er die 13 Euro nicht bezahlt hætte, hætte man die Beantragung verweigert.
Guuuuut. Also hat er sie erstmal bezahlt (bezahlen muessen).

Hab soeben die Gruppenleiterin des Ordnungsamtes angeschrieben, und sehr freundlich darum gebeten, das bitte aufzuklæren und meinem Sohn die unrechtmæssig abkassierten 13 Euro zurueck zu erstatten.
Habe aber dennoch darauf aufmerksam gemacht, dass solche Bemerkungen "Im Internet kann vieles stehen..." und es sei egal, was im Gesetz steht etc. von einer Behørde ein Unding sind.
Mal sehen, was kommt.

Muheijo, ich glaube, da bin ich jetzt doch nicht so norwegisch.... ;-) Mir geht's nicht um die 13 Euro. Die sind verhæltnismæssig Pillepalle.
Aber sooo geht's ja nun nicht.

(Bin sowieso grad megamæssig gefrustet ueber die deutsche Buerokratie - ich sage nur "internationaler Fuehrerschein" - aber das poste ich dann besser unter Mobilitæt...)
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon lajobay » Do, 30. Jun 2011, 18:55

Verheerend :shock: Aber nichts Anderes hatte man erwartet :!: Und 13 Euro hin oder her, auch ich würd mir die Knete zurückholen,allein aus Prinzip.
Thema Internationaler FS? Sicher auch wieder sehr deutsch :lol: Hast Du nämlich noch einen "alten", muss dieser erst mal in den aktuellen Karten-FS umgetauscht werden.Erst dann kann ein Int.FS augestellt werden.Und typisch deutsch: alles nur bei der Stelle,die auch den deutsche FS damals ausgestellt hat.Oder sonst mit (aufwendigem)"Karteikartenauszug" dieser Behörde. Ist es das,was Du meinst :lol: ?? hilsen, Lars
Mal zum Nachdenken: in NL kriegst Du deinen Internationaal Rijbewijs vom Automobilclub! Binnen 1 Woche,alles per Post.Und für Auslands-Niederländer bei jeder Niederl.Auslandsvertretung.
Zuletzt geändert von lajobay am Do, 30. Jun 2011, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Dixi » Do, 30. Jun 2011, 18:59

Hallo Schnettel,

so wie es befürchtet habe ist es wohl eingetroffen. :-? OK;wegen der 13€ könnte man schon mal kämpfen und sollte es auch.
Und nach wie vor, mit Englisch auf einem Leipziger Amt...... :cry:

Viele Grüsse aus dem Leipziger :cry: Umland
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Do, 30. Jun 2011, 19:01

lajobay hat geschrieben:Verheerend :shock: Aber nichts Anderes hatte man erwartet :!: Und 13 Euro hin oder her, auch ich würd mir die Knete zurückholen,allein aus Prinzip.
Thema Internationaler FS? Sicher auch wieder sehr deutsch :lol: Hast Du nämlich noch einen "alten", muss dieser erst mal in den aktuellen Karten-FS umgetauscht werden.Erst dann kann ein Int.FS augestellt werden.Und typisch deutsch: alles nur bei der Stelle,die auch den deutsche FS damals ausgestellt hat.Oder sonst mit (aufwendigem)"Karteikartenauszug" dieser Behörde. Ist es das,was Du meinst :lol: ?? hilsen, Lars
So ungefæhr, ja - ich bin schon verzweifelt und hab mich in Gedanken bei der Autovermietung in Chicago einem Mitarbeiter gegenueber gesehen, der nur ein "sorry" auf den Lippen hat. Aber zum Glueck ist's in Norge viiiiiiiel einfacher.... :-)
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Rolando » Fr, 01. Jul 2011, 7:21

@ Schnettel

Du berichtest wirklich vom Bürgeramt Leipzig - dann ist das Verhalten eine Schande für eine Stadtverwaltung.

Bei kleinen Gemeinden, in denen ein Sachbearbeiter mehrere Arbeitsgebiete abdecken muss, kann es schon vorkommen, das der Wissenstand für jedes Sachgebiet nicht ausreichend ist.

Aber so Fundamentales und dies bei einer Stadt, da kann man nur den Kopf schütteln.

Übrigens, die Ausrede, das die EDV dies so vorgibt ist sehr beliebt, zeigt aber, dass der Anwender meist kein Gesetzeswissen hat und auch nicht weiß, dass die Gebühren für den Regelfall vorgeschlagen werden und spezielle Einzelfälle überschrieben bzw. abgeändert werden müssen.

Außerdem werden leider in den Bürgerstellen nur noch "billige" Anlernkräfte eingesetzt und die machen eben nur das, was die EDV vorgibt oder man Ihnen gesagt hat.

Bei den heutigen Bürgeramtsaufgaben und der Vielseitigkeit eigentlich ein Wahnsinn, da diese Kräfte wirklich überfordert werden. Man muss sich vorstellen, dass diese Kräfte sich in 3 bis 4 (frühere) Sachgebieten auskennen sollten und die ausgebildeten und gut bezahlten Sachbearbeiter, welche nicht den Ansprechspartner für den Bürger darstellen, sind aber nur für ein Sachgebiet zuständig!!!

Leidtragend ist der Bürger der eine unsachgemäße oder sogar falsche Auskunft bekommt. Naja, heute ist halt hauptsächlich, man kann an Personalkosten sparen!

Also nehmt es mit Humor ;-)
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Schnettel » Sa, 02. Jul 2011, 2:49

So - und nun das Ende der Geschichte: auf mein Mail von gestern kam heute eine freundliche Mail zurueck - man entschuldigt sich, und selbstverstændlich bekommen wir die 13 Euro wieder zurueck. Wohin sie es denn ueberweisen sollen....
Æhm, daaamit hab ich nun nicht gerechnet - dass es sooo schnell geht. Aber gut, nun kann ich beruhigt in den Urlaub fahren - gute 6 Wochen.... :D
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Re: naträgliche Adressänderung im Reisepass

Beitragvon Alyana » Sa, 02. Jul 2011, 15:09

OMG das ist ja echt ne Nummer!!! Also ich bin ja mal Froh das mein Perso noch 5 Jahre gilt, und ich dann einfach zur Botschaft nach Oslo kann um nen Neuen zumachen :) Da bleibt mir der Zirkus erspart.!
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