Det22 hat geschrieben:Schnettel hat geschrieben:.... Aber wenn du keine Personennummer hast (also weder P- oder D-Nummer) - wohin will der Arbeitgeber irgendwelche Steuern abgefuehrt haben? Dafuer braucht er genau diese Nummer... ..
Nein, dafuer braucht er diese Nummer nicht. Die Abfuehrung der Steuern kann auch ohne D- oder P-nummer erfolgen, dass ist kein Problem, ...
Ok, dann korrigiere/konkretisiere ich...
Zum Ausfuellen der
Terminoppgave for arbeidsgiveravgift og forskuddstrekk braucht der AG das nicht - jedoch zum Erstellen der
Lønns- og trekkoppgave.
Und ohne die wird es nix mit irgendeiner Steuererklærung. Hier beisst sich also die Katze in den Schwanz...
Alyana hat geschrieben:hmm also ich kann jetzt toal falsch liegen aber ich glaube da war mal was davon gelesen zuhaben,das Skandinavische Bürger hier anders gehandhabt werden was Registrierung usw angeht. Und wenn du schon einige Jahre in Schweden gelebt hast solltest du ja ne Schwedische Registrierung und ID Nummer haben.
Das ist vielleicht so, dass er in Schweden registriert ist, aber das macht ihn ja nicht zum schwedischen Buerger.
Und eine schwedische Personnummer nuetzt ihm hier gar nix. Er muss sich in Norwegen im Folkeregister registrieren und eine P- oder D-Nummer beantragen (wenn er jetzt eh nicht længer als 6 Monate bleibt, reicht eine D-Nummer).
Was es fuer Staatsbuerger eines "nordischen" Landes einfacher macht:
sie brauchen z.B. keinen Pass vorweisen als Identitætsnachweis, da reicht auch ein Fuehrerschein.
Und:
Staatsbuerger eines "nordischen" Landes brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Aber wie gesagt: betrifft ihn ja nicht.
Noch mal zur Info ueber die Steuerpflicht auch zwischen den nordischen Lændern (da gibt es u.a. Vereinfachungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung) -
https://www.nordisketax.net/main.asp?ur ... s=1&w=3&m= Aber auch dort heisst es:
Bor du i et annet nordisk land og arbeider i Norge for en privat arbeidsgiver?
...Bor du i et annet nordisk land og arbeider i Norge, skal du betale skatt på inntekten i Norge når:
du er ansatt av en norsk arbeidsgiver, eller
du oppholder deg i Norge i mer enn 183 dager i løpet av en 12-måndersperiode, eller
du er ansatt av en utenlandsk arbeidsgiver som har fast driftssted i Norge, eller
det er utleie av arbeidskraft.
Du må ha et norsk skattekort og din arbeidsgiver er pliktig til å trekke forskudd på skatt og betale inn skatten til skattemyndighetene.
Du beskattes etter vanlige norske skatteregler. I Norge er det ingen særskilt skatt for personer med korte arbeidsopphold. ...
Valmet931 hat geschrieben:Also, ich habe ne ganznormale Lohnabrechnug bekommen, und mein Geld wurde aufs schwedische Konto überwiesen das ich noch habe.
Sieht für mich eig. sehr seriös aus die Abrechnug.
Ok, wenigstens das....
Was steht da eigentlich fuer eine Tabellnr. drauf?
Valmet931 hat geschrieben:Also macht es wohl am meisten Sinn die ganze Anmeldeprozedur im korrekten wege nachzuholen oder was würdet ihr vorschlagen?
Auf jeden Fall. Sonst kannst du zum einen irgendeine Steuererstattung in den Wind schreiben. Zum anderen frage ich mich, wie der AG je eine "lønns- og trekkoppgave" ausstellen will....
Was die Steuererklærung betrifft, so musst du nicht warten, bis der Zeitpunkt der Steuererklærung im næchsten Fruehjahr ran ist.
Du kannst (bei Aufenthalt bis zu 183 Tagen - also ca. 6 Monate) eine "Forhåndslikning" ausfuellen. Das soll dann wohl auch relativ schnell bearbeitet werden.
Weitere Informationen dazu findest du auch hier:
http://www.skatteetaten.no/upload/skjem ... 1039BP.pdfSchau mal, alle weiteren Infos zur Steuer fuer auslændische Arbeitnehmer findest du hier:
http://www.skatteetaten.no/no/Brosjyrer ... angivelse/Dort findest du auch Infos ueber Steuersætze und Freibetræge.