von Rolando » Mi, 28. Dez 2011, 19:38
Stimmt nicht so ganz.
Habe schon mal im Forum etwas darüber geschrieben.
Hier ein Auszug davon:
"Grundsätzlich kann jede Passbehörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde) einen Reisepass mit Ermächtigung der zuständigen Behörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde in deren Zuständigkeitsbereich man wohnt) ausstellen.
Im Gegensatz zur zuständigen Behörde ist eine unzuständige Behörde hierzu nicht verpflichtet.
Es liegt also im Ermessen der unzuständigen Passbehörde, ob sie es macht oder nicht. Für unzuständige Behörden ist es immer ein Risiko, gerade bei Auslanddeutschen, einen Pass auszustellen, da eine 100 prozentige Überprüfung (z.b. besteht noch ein deutscher Wohnsitz, wurde zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit beantragt oder angenommen, liegen irgendwo in Deutschland Passversagungsgründe vor usw.) fast nicht möglich ist. Hier gibt es eine Grauzone, wo sich der Mitarbeiter, der die Voraussetzungen bestätigt, für den Antragsteller "aus dem Fenster hängt" und nicht mal verpflichtet dazu ist. Übrigens haben die zuständigen Botschaften das selbe Problem - aber bei denen ist das die Pflichtaufgabe!
Da ein über eine deutsche Paßbehörde (Stadt/Gemeinde) ausgestellter Reisepass billiger ist als ein bei einer Botschaft beantragter Reisepass, erleben die deutschen Passbehörden einen ziemlichen Ansturm zurzeit von Auslandsdeutschen. Der Arbeitsaufwand beträgt aber je nach Fall
die 5 bis 10 fache Bearbeitungszeit wie bei einem in der Passbehörde gemeldeten Antragsteller. Zwar kann die unzuständige Behörde eine doppelte Gebühr bei Unzuständigkeit erheben, aber jede Kommune (also der Steuerzahler in Deutschland) zahlt hierbei trotzdem deftig drauf, vom Personalaufwand gar nicht zu sprechen.
Somit sollte verständlich sein, warum unzuständige Passbehörden nur selten, meistens in nachgewiesen Eil- und Notfällen, nur Gebrauch von dieser "kann"-Regelung machen."
Dt. Botschaft in Kopenhagen wäre bei einer Durchreise eine Alternative. Dort ist man sehr entgegenkommend.