Die 75 kg werden abgezogen.
Das in den Zulassungspapieren beinhaltete Leergewicht ist inkl. Fahrer. Das Gewicht, was zur Berechnung der engangsavgift verwendet wird, ist ohne Fahrer. Daher werden die 75 kg dafuer abgezogen.
lowi hat geschrieben:Hei
Der Zoll ist immer besetzt. Tag und Nacht.
Gruss lowi
Björn.K hat geschrieben:Bin als gebürtiger Badener ja fast schon ein Schwabe und möchte gerne auch die 4000nok sparen Ausserdem soll es auch kein ganz neues sondern ein gebrauchter vom Händler sein. Aber danke für den Tipp.
Es gibt keine bløde Fragen.sunnebo hat geschrieben:Mal eine bloede Frage - gibt es beim einem Gebrauchtwagen die MwSt. zurueck?
In deinem Fall kommt es ja darauf an, wie die Regelung in Schweden zu seiner Zeit war. Wobei ich mir nur sehr schwer vorstellen kann, warum das in Schweden so grossartig anders sein soll als in Deutschland... Ausserdem kommt hier noch hinzu, dass sowohl Schweden als auch Deutschland innerhalb der EU sind und es sich hierbei also auch nicht um eine Ausfuhr in ein Drittland handelt, sondern um einen innergemeinschaftlichen Warenverkehr.sunnebo hat geschrieben:Habe vor ein paar Jahren einen Jahreswagen in Schweden gekauft und nach Deutschland eingefuehrt (2008). Da galt die MwSt.-Erstattung nur fuer Neuwagen (per definitionem: maximal 6 Monate nach Erstzulassung).
Mag sein, dass sich das geandert hat?
Theoretisch kønnte er das. Das wird nur kaum einer machen. Denn er nimmt ja den Export nicht selbst direkt vor (und sorgt damit dafuer, dass das Fahrzeug auch tatsæchlich ausgefuehrt wird) und er bedient sich auch keines Unternehmens, welches ihm garantiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemæss ausgefuehrt wird. Das heisst, er muesste sich komplett darauf verlassen, dass der Kæufer das Fahrzeug ausser Landes (und auch ausserhalb der EU) verbringt, und alle Nachweise ordnungsgemæss fuehrt und ihm zuschickt. Und im Falle des Falles hat næmlich der verkaufende Hændler den schwarzen Peter und muss die Mærchensteuer selbst zahlen... Auf sowas wird sich kein Hændler einlassen (verstændlicherweise).sunnebo hat geschrieben:@Schnettel: Danke fuer die umfangreiche Antwort. Hoffe, dass die auch dem TE hilft. Mir kommt da noch in den Sinn, dass der deutsche Haendler den Wagen dann ja auch direkt zum Export-Preis (sprich Nettopreis) verkaufen koennte, da Ausfuhr in ein nicht-EU-Land (also gar nicht rueckwirkend, sondern: sofort).
Das ist ja dann wieder was anderes. Du warst ja dann keine Privatperson...sunnebo hat geschrieben:In meinem Schweden-Beispiel hat der Haendler mir den Wagen zum Nettopreis verkauft - gegen Vorlage meiner USt.-ID.
sunnebo hat geschrieben:In meinem Schweden-Beispiel hat der Haendler mir den Wagen zum Nettopreis verkauft - gegen Vorlage meiner USt.-ID.
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