Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon Schnettel » So, 15. Apr 2012, 0:05

Die 75 kg werden abgezogen.
Das in den Zulassungspapieren beinhaltete Leergewicht ist inkl. Fahrer. Das Gewicht, was zur Berechnung der engangsavgift verwendet wird, ist ohne Fahrer. Daher werden die 75 kg dafuer abgezogen.
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon lowi » So, 15. Apr 2012, 22:51

Hei
Der Zoll ist immer besetzt. Tag und Nacht.
Gruss lowi
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon Berny » So, 15. Apr 2012, 23:06

lowi hat geschrieben:Hei
Der Zoll ist immer besetzt. Tag und Nacht.
Gruss lowi

Wie ich bereits Verfasste: Fr, 13. Apr 2012, 21:23
Anschliessend rief ich dort an. Es meldete sich lediglich ein Tonband.
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon sunnebo » Mo, 16. Apr 2012, 11:00

Björn.K hat geschrieben:Bin als gebürtiger Badener ja fast schon ein Schwabe und möchte gerne auch die 4000nok sparen ;-) Ausserdem soll es auch kein ganz neues sondern ein gebrauchter vom Händler sein. Aber danke für den Tipp.



Mal eine bloede Frage - gibt es beim einem Gebrauchtwagen die MwSt. zurueck? Habe vor ein paar Jahren einen Jahreswagen in Schweden gekauft und nach Deutschland eingefuehrt (2008). Da galt die MwSt.-Erstattung nur fuer Neuwagen (per definitionem: maximal 6 Monate nach Erstzulassung).

Mag sein, dass sich das geandert hat?
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon Schnettel » Mo, 16. Apr 2012, 12:12

sunnebo hat geschrieben:Mal eine bloede Frage - gibt es beim einem Gebrauchtwagen die MwSt. zurueck?
Es gibt keine bløde Fragen. ;-)
Um die Frage knapp zu beantworten: Das kommt drauf an - næmlich ob beim Kauf ueberhaupt Mwst angefallen ist.
Das tut es næmlich nur, wenn man bei einem Hændler kauft (und nicht von privat) - und wenn der Hændler das Fahrzeug wiederum auch von einem Gewerbetreibenden uebernommen hat - sprich, wenn fuer ihn beim Erwerb bereits Vorsteuer angefallen ist. Ansonsten kommt fuer den Hændler lediglich Differenzbesteuerung in Betracht.
Ausserdem kommt es auf den Ort der Lieferung an - wird also innnerhalb Deutschland, innerhalb der EU oder ins Ausland geliefert.

sunnebo hat geschrieben:Habe vor ein paar Jahren einen Jahreswagen in Schweden gekauft und nach Deutschland eingefuehrt (2008). Da galt die MwSt.-Erstattung nur fuer Neuwagen (per definitionem: maximal 6 Monate nach Erstzulassung).
Mag sein, dass sich das geandert hat?
In deinem Fall kommt es ja darauf an, wie die Regelung in Schweden zu seiner Zeit war. Wobei ich mir nur sehr schwer vorstellen kann, warum das in Schweden so grossartig anders sein soll als in Deutschland... Ausserdem kommt hier noch hinzu, dass sowohl Schweden als auch Deutschland innerhalb der EU sind und es sich hierbei also auch nicht um eine Ausfuhr in ein Drittland handelt, sondern um einen innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
Dein Beispiel mit den 6 Monaten bezieht sich auf den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Neufahrzeugen - hat aber aber mit der Fragestellung hier nichts zu tun.

Hier im Thread kauft ja jemand ein Fahrzeug in Deutschland und fuehrt dies nach Norwegen aus. Da kommt es auf das deutsche MwSt-Recht an, ob und wie man die Mwst erstattet bekommt.
Zunæchst einmal handelt es sich hierbei um eine Ausfuhr in ein Drittland.
Ausschlaggebend ist dabei, ob man das Fahrzeug bei einem Hændler kauft, der die Mwst ausweisen kann. Dann kann der Hændler bei Nachweis der Ausfuhr die gezahlte Mwst beim Finanzamt rueckwirkend wieder geltend machen und dem Kæufer rueckerstatten. Das sollte man im Kaufvertrag mit dem Hændler auch møglichst schriftlich vereinbaren, wie Savannah77 bereits hingewiesen hatte.
Kauft man einen Gebrauchten von Privat, gibt es natuerlich auch keine Mwst zurueck. Logisch - man kann ja nichts zurueck bekommen, was nicht gezahlt wurde. Denn von privat kaufe ich netto = brutto. Dabei fællt gar keine Mwst. erst an.
Kauft man einen Gebrauchten von einem Hændler, der das Fahrzeug wiederum von Privat aufgekauft hat, dann kommt hier die Differenzbesteuerung zum Tragen (hierbei unterliegt fuer den Hændler nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer). Darauf næher einzugehen, wuerde hier zu weit fuehren.
Deshalb:
Kurz und knapp kann man sich merken: Wird im Kaufvertrag (bzw. auf der Rechnung) Mehrwertsteuer ausgewiesen, kann der Hændler bei Nachweis der Ausfuhr und allen ordnungsgemæssen Papieren die gezahlte Mwst beim Finanzamt wieder geltend machen und dem Kæufer zurueck erstatten.
Noch einmal: Da dies ein "kann" ist, sollte man dies schriftlich im Kaufvertrag mit festhalten.
Fuer einen seriøsen und erfahrenen Hændler sollte das alles jedoch kein Problem sein.
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon sunnebo » Mo, 16. Apr 2012, 15:31

@Schnettel: Danke fuer die umfangreiche Antwort. Hoffe, dass die auch dem TE hilft. Mir kommt da noch in den Sinn, dass der deutsche Haendler den Wagen dann ja auch direkt zum Export-Preis (sprich Nettopreis) verkaufen koennte, da Ausfuhr in ein nicht-EU-Land (also gar nicht rueckwirkend, sondern: sofort).

In meinem Schweden-Beispiel hat der Haendler mir den Wagen zum Nettopreis verkauft - gegen Vorlage meiner USt.-ID.
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon Schnettel » Mo, 16. Apr 2012, 15:41

sunnebo hat geschrieben:@Schnettel: Danke fuer die umfangreiche Antwort. Hoffe, dass die auch dem TE hilft. Mir kommt da noch in den Sinn, dass der deutsche Haendler den Wagen dann ja auch direkt zum Export-Preis (sprich Nettopreis) verkaufen koennte, da Ausfuhr in ein nicht-EU-Land (also gar nicht rueckwirkend, sondern: sofort).
Theoretisch kønnte er das. Das wird nur kaum einer machen. Denn er nimmt ja den Export nicht selbst direkt vor (und sorgt damit dafuer, dass das Fahrzeug auch tatsæchlich ausgefuehrt wird) und er bedient sich auch keines Unternehmens, welches ihm garantiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemæss ausgefuehrt wird. Das heisst, er muesste sich komplett darauf verlassen, dass der Kæufer das Fahrzeug ausser Landes (und auch ausserhalb der EU) verbringt, und alle Nachweise ordnungsgemæss fuehrt und ihm zuschickt. Und im Falle des Falles hat næmlich der verkaufende Hændler den schwarzen Peter und muss die Mærchensteuer selbst zahlen... Auf sowas wird sich kein Hændler einlassen (verstændlicherweise).

sunnebo hat geschrieben:In meinem Schweden-Beispiel hat der Haendler mir den Wagen zum Nettopreis verkauft - gegen Vorlage meiner USt.-ID.
Das ist ja dann wieder was anderes. Du warst ja dann keine Privatperson... ;-)
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Re: Wo zum Henker ist der Zoll in Hirtshals

Beitragvon trd » Mo, 16. Apr 2012, 16:56

sunnebo hat geschrieben:In meinem Schweden-Beispiel hat der Haendler mir den Wagen zum Nettopreis verkauft - gegen Vorlage meiner USt.-ID.


und auch das ist nicht ungefährlich für den Händler. Selbst bei Angabe einer USt.ID muss der Verkäufer noch prüfen, ob es die Fa. wirklich gibt, ob der/die GF von dem Geschäft wissen usw. Wenn dann trotzdem noch was schief geht, kann der Händler nicht nachweisen, dass das Fzg. außer Landes gegangen ist (ist ja EU) und muss die MwSt. selber zahlen.
Da ist der Export nach N schon besser, da dann wenigstens ein Exportnachweis geführt werden kann (wenn das Fzg. das Land verlassen hat).

So habe ich es von diversen Händlern empfohlen bekommen, als ich mein Auto aus D nach Ungarn an eine Firma verkaufen wollte. Ich habe dann Abstand davon genommen ...
trd
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