manelfo hat geschrieben:Was für eine Versicherung, Krankenversicherung?
Wird das in .NO nicht auch so sein, dass das zum Teil der Arbeitgeber trägt?
Nein. Hier ist das ganz anders geregelt.
Wer im Folkeregister registriert ist (Voraussetzung: lovlig opphold), der ist auch automatisch u.a. krankenversichert.
Das ist geregelt im
§ 2-1 Folketrygdloven:
...Personer som er bosatt i Norge, er pliktige medlemmer i folketrygden.
Som bosatt i Norge regnes den som oppholder seg i Norge, når oppholdet er ment å vare eller har vart minst 12 måneder. En person som flytter til Norge, regnes som bosatt fra innreisedatoen.
Det er et vilkår for medlemskap at vedkommende har lovlig opphold i Norge...
Da ich aus den anderen Threads heraus lese, dass ihr erstmal nach Norwegen kommen wollt, und euch hier Arbeit etc. suchen wollt, dann solltet ihr euch fuer den Uebergang eine private Auslands-Krankenversicherung besorgen.
Bis ihr einen (festen) Job habt, euch registrieren kønnt und dann auch den Umzug nach Norwegen im Folkeregister melden kønnt.