Wolfgang B. hat geschrieben:Ich wunder mich,das so viele Leute ihr Fahrzeug gleich ummelden.
Man weiss doch gar nicht ,ob es einem in Norge auf Dauer gefällt ?
Nein, das weiss man sicher nicht. Aber glaubst du, die machen das zum Spass - oder, weil sie zu doof sind, Schlupf-Løcher zu finden?
Du kannst dir durchaus vorstellen, dass keiner den Zoll freiwillig bezahlt, weil er zuviel Kohle hat.
Man kann es sich meist nicht aussuchen.
Einen befristeten Arbeitsvertrag, der zudem noch dem arbeidsmiljøloven gerecht wird, zu bekommen, ist næmlich gar nicht so einfach (geht høchstens fuer Saisonkræfte, Kuenstler, Sportler, fuer bestimmte Projekte Angestellte u.æ.).
Wolfgang B. hat geschrieben:Da man ein Jahr mit deutscher nummer rumfahren darf,und das noch einmal um 6 Monate verlängern kann,....
Ich frage mich die ganze Zeit, wie du auf die 6 Monate kommst...
Folgendes ist Vorschrift:
En person anses som hovedregel å ha midlertidig opphold i Norge når hans/hennes opphold ikke skal overstige 1 år fra innreisetidspunktet. .....
Det kan i henhold til forskriftens § 4 annet ledd unntaksvis søkes om kjøretillatelse dersom oppholdet forlenges med ytterligere 1 år og dersom oppholdet opprinnelig ved innreise var ment å bare vare i 1 år. Det vil si at en person faktisk kan benytte en utenlandsregistrert motorvogn i Norge totalt i 2 år.
Also: entweder ein Jahr und dann mit Genehmigung nochmal bis zu einem Jahr - oder man kann auch gleich eine Genehmigung bis zu 2 Jahre beantragen, wenn man weiss (und nachweisen kann), dass man nach 2 Jahren das Land wieder veræsst.
Wolfgang B. hat geschrieben:....hatte ich mir ueberlegt nach dieser Frist wieder zurueck nach Schweden zu gehen,wir haben da ja unser Haus dort,um dann nach einer Frist (wie lange die wohl ist) vielleicht wieder zukommen. Ist das möglich ?
Guckst du hier:
Det presiseres at en person ikke kan anses å ha midlertidig opphold i Norge dersom han/hun har oppholdt seg her eller har vært innmeldt i norsk folkeregister i mer enn 365 dager i løpet av de to siste årene før innreisetidspunktet.
Ob an anderer Stelle dazu noch was geregelt ist, konnte ich jetzt so nicht finden...
Aber mehr und ausfuellende Informationen kannst du
hier und
hier nachlesen.
So wie sich das Gesetz aber liest, kønntest du theoretisch mit einem auf 2 Jahre begrenzten Arbeitsvertrag das in D registrierte Fahrzeug hier in Norwegen (mit Genehmigung) fahren.
Dann musst du wieder komplett aus Norwegen weg, auch aus dem Folkeregister ausmelden etc.
Nach einer Zeit von 366 Tagen kønntest du dann wieder mit einem zeitbegrenzten Arbeitsvertrag das in D zugelassene Fahrzeug in Norwegen fahren (denn dann sind es ja wieder weniger als 365 Tage Aufenthalt in Norwegen innerhalb der letzten 2 Jahre - ab dem neuen Einreisezeitpunkt...).
Aber all das hin und her, weil man das Auto nich einfuehren will???
Und dann extra nach D fahren, weil z.B. der Tuev ablæuft etc....?
Wolfgang B. hat geschrieben:Kann man mit schwedischer Personennummer in Norge arbeiten ?
Kann man mit deutscher SV-Nummer in Norwegen arbeiten?
Sorry.....
Also, es gibt schon solche Møglichkeiten - næmlich, wenn du z.B. bei einem schwedischen Arbeitgeber angestellt bist und nach Norwegen entsendet wirst....
Aber als ganz "normaler" Angestellter/ Arbeiter in einem norwegischen Unternehmen brauchst du auch eine norwegische Personennummer. Wie soll denn sonst die Steuer abgefuehrt werden? Du wirst in der Regel auch ein Bankkonto brauchen (die wenigsten Arbeitgeber zahlen bar aus oder mit Scheck oder ueberweisen Lohn ins Ausland) - und fuer ein norwegisches Bankkonto brauchst du auch eine norwegische Personennummer.