von trolljenta » Do, 24. Jun 2004, 13:24
Für alle EU Bürger ist die Regelung so, das man seine erarbeiteten Rentenjahre jeweils von dem Land bekommt, in dem man sie erarbeitet hat. Wenn man zum Beispiel 10 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und dann nach Norwegen auswandert und dort bleibt, bekommt man seine Rente vom norwegischen Staat und die 10 in Deutschland erarbeiteten Jahre bekommt man vom Deutschen Staat gezahlt. Ist es so, das man in Deutschland einige Jahre gearbeitet hat und dann einen Zeitraum in Norwegen Rentenansprüche erarbeitet hat und irgendwann wieder nach Deutschland zurück geht, bekommt man auch wenn man wieder in Deutschland wohnt im Rentenalter die in Norwegen erarbeiteten Jahre vom norwegischem Staat ausgezahlt.
Diese Regelung gilt in dieser Form nur für EWR Länder. Wenn man aus einem anderen Land nach Norwegen einwandert, muss man mindestens drei Jahre in Norwegen arbeiten um einen Rentenanspruch zu haben.
Private Krankenversicherung für Rentner die ohne Norwegischen Rentenanspruch ist deswegen Pflicht weil diese ja nie in das norwegische Trygdesystem eingezahlt haben und deshalb da auch keine sozialleistungen bekommen. Die meisten Leistungen werden jedoch über dieses Staatliche System abgerechnet. Private Krankenkassen sind in Norwegen ein immer noch recht kleiner Markt und sind ehr Zusatzversicherungen, keine Erstattung für das staatliche System.
Trolljenta