Christoph hat geschrieben:Und sein Kastenwagen hatte ein norwegisches Kennzeichen?
Jepp Christoph, Firmabil.
Gruss Mark
Christoph hat geschrieben:Und sein Kastenwagen hatte ein norwegisches Kennzeichen?
der westfale hat geschrieben:Christoph hat geschrieben:Und sein Kastenwagen hatte ein norwegisches Kennzeichen?
Jepp Christoph, Firmabil.
Huhu Kathrin, guck mal da:kwierny hat geschrieben:Gilt denn mein D EU Führerschein nun auch nur 15 Jahre?
Oder hab ich jetzt wieder alles falsch verstanden ?
Hilfen Kathrin
Die 15 Jahre Befristung gilt fuer neu ausgestellte Fuehrerscheine - sowohl in D als auch in N hast du dann eine zeitliche Begrenzung drauf stehen. Danach werden die einfach in neue umgetauscht (so wie beim Pass oder PA).Schnettel hat geschrieben:Uebrigens, seit 19.1.2013 gilt in Norwegen auch eine 15-jæhrige Gueltigkeit der førerkort und muss dann rechtzeitig in eine neue umgetauscht werden. (also fuer neue, norwegische - die, die keine Begrenzung haben, eben auch die rosanen, laufen nicht ab.)
Du wuerdest den Verlust erstmal bei der Polizei melden muessen. Danach geht man damit zum Statens Vegvesen. Diese fordern ohnehin (bei einem Umtausch auch) von der deutschen Fuehrerscheinbehørde die entsprechenden Daten an, also welche Klassen man hat etc. und dann bekommt man hier einen neuen Fuehrerschein.kwierny hat geschrieben:Danke euch beiden, hab aber gleich noch ne Frage.
Letztens dachte mein Mann seine Brieftasche verloren zu haben, müssten wir dann nach D um einen neuen Führerschein zu bekommen oder würden uns die deutschen Behörden einen Nachweis schicken mit dem wir dann den norwegischen beantragen können?
Hilsen Kathrin
kwierny hat geschrieben:Ist ja leichter als ich dachte
Danke Schnettel!
Oh, da irrst du dich aber...Hubi59 hat geschrieben:einen Nachteil hat aber schon so ein Umtausch, die norwegische Polizei kann dich dann auch voll nach norwegischen Recht bestrafen, was mit nem deutschen Fuehrerschein nicht so einfach ist, ganz speziell wenn es um den Entzug des Scheines geht.
§ 11-3. Utenlandske førerkort
I saker om kjøreforbud (tap av førerett i Norge) for innehaver av utenlandsk førerkort gjelder samme regler som ved tap eller tilbakekall av førerett og beslag av norsk førerkort, så langt det passer og ikke annet er fastsatt.
For personer som ikke er fast bosatt i Norge gjelder følgende:
1. Førerkort utstedt i EØS: Når det foreligger endelig vedtak om kjøreforbud, oversendes førerkortet til utstederlandet med melding om årsaken. Det samme gjelder internasjonalt førerkort. For førerkort utstedt i Danmark, Finland eller Sverige skal underretning sendes utstederlandet også når det treffes avgjørelser før endelig vedtak.
2. Førerkort utstedt utenfor EØS: Førerkortet oppbevares hos politiet så lenge kjøreforbudet gjelder, eller inntil vedkommende forlater landet hvis dette skjer tidligere. Internasjonalt førerkort gis før tilbakelevering påtegning om den tid det gjelder kjøreforbud i Norge.
For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.
Schnettel hat geschrieben:Oh, da irrst du dich aber...
Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
Hubi, du irrst dich trotzdem!Hubi59 hat geschrieben:Schnettel hat geschrieben:Oh, da irrst du dich aber...
wo irre ich mich denn da?
In deinem Zitat steht doch der Unterschied.....
For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.
Aus welchem Grund sollte da ein Unterschied gemacht werden? Das hat doch nun ueberhaupt nichts mit "deutschem" Lappen zu tun. Fahren unter Alkohol (ueber der erlaubten Grenze) fællt unter das Straffeloven - und da wird nicht unterschieden, ob du Deutscher, Franzose oder Norweger bist. Warum auch?Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
Schnettel hat geschrieben:For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.
Schnettel hat geschrieben:Aus welchem Grund sollte da ein Unterschied gemacht werden? Das hat doch nun ueberhaupt nichts mit "deutschem" Lappen zu tun. Fahren unter Alkohol (ueber der erlaubten Grenze) fællt unter das Straffeloven - und da wird nicht unterschieden, ob du Deutscher, Franzose oder Norweger bist. Warum auch?Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
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