Fuehrerschein?

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Re: Fuehrerschein?

Beitragvon der westfale » Mo, 28. Jan 2013, 20:35

Christoph hat geschrieben:Und sein Kastenwagen hatte ein norwegisches Kennzeichen?



Jepp Christoph, Firmabil.

Gruss Mark
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Christoph » Mo, 28. Jan 2013, 20:39

der westfale hat geschrieben:
Christoph hat geschrieben:Und sein Kastenwagen hatte ein norwegisches Kennzeichen?



Jepp Christoph, Firmabil.

Es ist aber sicher, daß der Kollege für irgendetwas Führerscheinmäßiges bezahlt hat? :D :D :D
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon kwierny » Do, 07. Feb 2013, 22:48

Gilt denn mein D EU Führerschein nun auch nur 15 Jahre?
Oder hab ich jetzt wieder alles falsch verstanden ?
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Dixi » Do, 07. Feb 2013, 23:08

Deutsche Führerscheine (ausgestellt vor Januar 2013) gelten bis 2033.
Alle Fürerscheine die nach dem 19.1. 2013 ausgestellt sind gelten nur noch 15 Jahre.

Schau mal bei http://www.adac.de nach da ist alles gut erklärt.
Viele Grüße
Dixi
Zuletzt geändert von Dixi am Do, 07. Feb 2013, 23:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Schnettel » Do, 07. Feb 2013, 23:09

kwierny hat geschrieben:Gilt denn mein D EU Führerschein nun auch nur 15 Jahre?
Oder hab ich jetzt wieder alles falsch verstanden ?
Hilfen Kathrin
Huhu Kathrin, guck mal da:
Schnettel hat geschrieben:Uebrigens, seit 19.1.2013 gilt in Norwegen auch eine 15-jæhrige Gueltigkeit der førerkort und muss dann rechtzeitig in eine neue umgetauscht werden. (also fuer neue, norwegische - die, die keine Begrenzung haben, eben auch die rosanen, laufen nicht ab.)
Die 15 Jahre Befristung gilt fuer neu ausgestellte Fuehrerscheine - sowohl in D als auch in N hast du dann eine zeitliche Begrenzung drauf stehen. Danach werden die einfach in neue umgetauscht (so wie beim Pass oder PA).

Was den Fuehrerschein betrifft, haben sich durch die einheitlichen EU-Regelungen, die ja auch Norwegen uebernommen hat, die Klassen und Fuehrerscheine angeglichen. Dennoch ist man (derzeit noch nicht) gezwungen, seinen rosa Lappen einzutauschen.
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon kwierny » Do, 07. Feb 2013, 23:27

Danke euch beiden, hab aber gleich noch ne Frage.
Letztens dachte mein Mann seine Brieftasche verloren zu haben, müssten wir dann nach D um einen neuen Führerschein zu bekommen oder würden uns die deutschen Behörden einen Nachweis schicken mit dem wir dann den norwegischen beantragen können?
Hilsen Kathrin
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Schnettel » Do, 07. Feb 2013, 23:40

kwierny hat geschrieben:Danke euch beiden, hab aber gleich noch ne Frage.
Letztens dachte mein Mann seine Brieftasche verloren zu haben, müssten wir dann nach D um einen neuen Führerschein zu bekommen oder würden uns die deutschen Behörden einen Nachweis schicken mit dem wir dann den norwegischen beantragen können?
Hilsen Kathrin
Du wuerdest den Verlust erstmal bei der Polizei melden muessen. Danach geht man damit zum Statens Vegvesen. Diese fordern ohnehin (bei einem Umtausch auch) von der deutschen Fuehrerscheinbehørde die entsprechenden Daten an, also welche Klassen man hat etc. und dann bekommt man hier einen neuen Fuehrerschein.
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon kwierny » Do, 07. Feb 2013, 23:47

Ist ja leichter als ich dachte :D
Danke Schnettel!
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Hubi59 » Fr, 08. Feb 2013, 10:16

kwierny hat geschrieben:Ist ja leichter als ich dachte :D
Danke Schnettel!

einen Nachteil hat aber schon so ein Umtausch, die norwegische Polizei kann dich dann auch voll nach norwegischen Recht bestrafen, was mit nem deutschen Fuehrerschein nicht so einfach ist, ganz speziell wenn es um den Entzug des Scheines geht.
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Schnettel » Fr, 08. Feb 2013, 11:04

Hubi59 hat geschrieben:einen Nachteil hat aber schon so ein Umtausch, die norwegische Polizei kann dich dann auch voll nach norwegischen Recht bestrafen, was mit nem deutschen Fuehrerschein nicht so einfach ist, ganz speziell wenn es um den Entzug des Scheines geht.
Oh, da irrst du dich aber...
§ 11 der Forskrift om førerkort regelt genau das:
§ 11-3. Utenlandske førerkort
I saker om kjøreforbud (tap av førerett i Norge) for innehaver av utenlandsk førerkort gjelder samme regler som ved tap eller tilbakekall av førerett og beslag av norsk førerkort, så langt det passer og ikke annet er fastsatt.
For personer som ikke er fast bosatt i Norge gjelder følgende:
1. Førerkort utstedt i EØS: Når det foreligger endelig vedtak om kjøreforbud, oversendes førerkortet til utstederlandet med melding om årsaken. Det samme gjelder internasjonalt førerkort. For førerkort utstedt i Danmark, Finland eller Sverige skal underretning sendes utstederlandet også når det treffes avgjørelser før endelig vedtak.
2. Førerkort utstedt utenfor EØS: Førerkortet oppbevares hos politiet så lenge kjøreforbudet gjelder, eller inntil vedkommende forlater landet hvis dette skjer tidligere. Internasjonalt førerkort gis før tilbakelevering påtegning om den tid det gjelder kjøreforbud i Norge.
For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.

Und das wird auch so gehandhabt.

Selbst von auslændischen Touristen werden u.U. Fuehrerscheine beschlagnahmt.
http://www.an.no/bil/article6198170.ece


Das ist uebrigens umgekehrt auch in Deutschland so:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69b.html
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Hubi59 » Fr, 08. Feb 2013, 14:48

Schnettel hat geschrieben:Oh, da irrst du dich aber...

wo irre ich mich denn da?
In deinem Zitat steht doch der Unterschied.
Hast du nen norwegischen Lappen :
I saker om kjøreforbud (tap av førerett i Norge) for innehaver av utenlandsk førerkort gjelder samme regler som ved tap eller tilbakekall av førerett og beslag av norsk førerkort, så langt det passer og ikke annet er fastsatt.
Bestrafung nach norwegischem Recht
Hast du nen deutschen Lappen :
Førerkort utstedt i EØS: Når det foreligger endelig vedtak om kjøreforbud, oversendes førerkortet til utstederlandet med melding om årsaken.
Bestrafung anfangs mit norwegischem Recht (Geldstrafe) aber sie kønnen den Fuehrerschein nicht auf Dauer einbehalten, dies tun "eventuell" die Behørden des Ausstellerlandes z.B. Deutschland.
Der Unterschied besteht einfach darin, das die Norweger viel schneller den Fuehrerschein auf lange Zeit entziehen.
Gruss Hubi
Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon muheijo » Fr, 08. Feb 2013, 15:44

Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.


Ob Gefængnis oder nicht, ein paar Wochen "Urlaub" wæren wohl nicht so das Problem, aber allein die Kontanter die da vermutl. raus gehen, haben mich veranlasst, ueberhaupt nicht drueber nachzudenken, auch nur mit einem Bier im Kopf zu fahren.
Und die Erkenntnis, dass zwar wenig Verkehr herrscht, aber man fuer Elche und Glatteis immer eine einwandfreie Reaktionszeit braucht. Grad gestern stand schon wieder so ein Elch mitten auf'm Weg - der war weder durch hupen, rufen noch sonstwas von der Strasse wegzukriegen. Steht einfach da und glotzt. :roll:

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Schnettel » Fr, 08. Feb 2013, 18:22

Hubi59 hat geschrieben:
Schnettel hat geschrieben:Oh, da irrst du dich aber...

wo irre ich mich denn da?
In deinem Zitat steht doch der Unterschied.....
Hubi, du irrst dich trotzdem!
Denn du hast den feinen Unterschied nicht gelesen "ikke bosatt i Norge" und "bosatt i Norge".
Fuer diejenigen von uns, die hier in Norwegen ihren Wohnsitz haben, gilt der letzte Satz von dem, was ich zitiert hatte:
For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.


Das, was du aus dem Zitat heraus gegriffen hast, betrifft Personen, die in Norwegen keinen Wohnsitz haben, also die nicht bosatt i Norge sind!
Heisst: Bei Touristen, denen in Norwegen ein Fahrverbot ausgesprochen und denen der Fuehrerschein entzogen wird, sowie bei denen, die hier nur einen voruebergehenden Aufenthalt haben, wird ein im EWR-Ausland ausgestellter Fuehrerschein an die ausstellende Behørde uebersandt.

Fuer diejenigen, die hier ihren Wohnsitz haben, wird der Fuehrerschein bei der Polizei aufbewahrt, solange das Fahrverbot gilt.
Es spielt also ueberhaupt keine Rolle, ob dein Fuehrerschein von einer norwegischen oder deutschen Behørde ausgestellt ist - Fahrverbot ist Fahrverbot und weg ist weg (wenn man hier seinen Wohnsitz hat).
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Schnettel » Fr, 08. Feb 2013, 18:25

Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
Aus welchem Grund sollte da ein Unterschied gemacht werden? Das hat doch nun ueberhaupt nichts mit "deutschem" Lappen zu tun. Fahren unter Alkohol (ueber der erlaubten Grenze) fællt unter das Straffeloven - und da wird nicht unterschieden, ob du Deutscher, Franzose oder Norweger bist. Warum auch?
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Re: Fuehrerschein?

Beitragvon Hubi59 » Fr, 08. Feb 2013, 18:34

Schnettel hat geschrieben:For personer som er fast bosatt i Norge oppbevares førerkortet hos politiet så lenge kjøreforbudet varer.

ok ich bin ehrlich, den letzten Satz hab ich nicht mehr gelesen :oops:
Schnettel hat geschrieben:
Hubi59 hat geschrieben:Wæhre mal interresant zu wissen ob ein ausgewanderter Deutscher mit nem deutschen Lappen bei fahrens unter Alkohol auch ins Gefængnis muss.
Aus welchem Grund sollte da ein Unterschied gemacht werden? Das hat doch nun ueberhaupt nichts mit "deutschem" Lappen zu tun. Fahren unter Alkohol (ueber der erlaubten Grenze) fællt unter das Straffeloven - und da wird nicht unterschieden, ob du Deutscher, Franzose oder Norweger bist. Warum auch?

das heisst also, das auch jeder Tourist mit Alkohol nicht nur im Auto sondern im Blut 31 Tage in den Bau bzw. Gefangnis geht. Iss ja der Hammer
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