Fotografierverbot beim Nordkap

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Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon bk1 » Sa, 23. Mär 2013, 10:57

Gibt es auf dem Nordkap-Plateau ein Fotografierverbot? Ich habe ein paar Bilder von dem Globus gemacht und in Wikipedia (Wikimedia-commons) hochgeladen:
* https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... -20-50.jpg
* https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... -23-45.jpg
Nun sind Löschanträge gestellt worden, weil das Copyright auf dem Objekt,diesem Globus, angeblich durch die Bilder verletzt werde, was ja einem gewissen Fotografierverbot gleichkommt und eigentlich recht absurd klingt. Was meint Ihr dazu?
* https://commons.wikimedia.org/wiki/Comm ... -23-45.jpg
* https://commons.wikimedia.org/wiki/Comm ... -20-50.jpg
* https://commons.wikimedia.org/wiki/Comm ... pe_Plateau
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon waldfee » Sa, 23. Mär 2013, 11:49

Hallo,

also ein Fotografierverbot kann nicht sein, dort fotografieren fast alle den Globus. Ich halte das für Quatsch, wer soll da ein copyright drauf haben?

Gruß, Andreas
Wenn ich nochmal auf die Welt komme, dann hoffentlich als Norweger.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon bk1 » Sa, 23. Mär 2013, 12:06

Ja, ich halte es auch für Quatsch. Natürlich hat dort *jeder* ein Foto gemacht und das Web ist voll von solchen Fotos.

Aber auf wikimedia commons (siehe meine drei unteren Links) sind wegen dieses Objekt-Copyrights alle Bilder des Globus bis auf zwei gelöscht worden. Die letzten zwei (zufällig meine) werden dann auch in den nächsten Tagen gelöscht.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Mainline » Sa, 23. Mär 2013, 12:17

Hallo,

ein Fotografierverbot wird es nicht geben. :-)
Es geht wahrscheinlich eher um die Verwendung des Fotos.
Wenn Du sicher bist, dass Du keine Markenrechte verletzt und nicht gegen US Gesetze oder die des Staates Florida verstößt, kannst Du vielleicht gegen den Löschantrag vorgehen.
Gruß,
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Pfalzcamper » Sa, 23. Mär 2013, 15:24

The problem is that you didn't make the globe yourself and that your photo is infringing the sculptor's copyright. Without permission from the sculptor, the image has to be deleted.




Ist nicht wahr, oder? :lol:
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon bk1 » Sa, 23. Mär 2013, 16:06

Ich habe mal ein "vote keep" reingestellt. Mal sehen, ob noch andere auf die Idee kommen, aber nun sind schon alle Bilder bis auf meine beiden aufgrund dieser Copyright-Bedingung gelöscht worden.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Pfalzcamper » Sa, 23. Mär 2013, 16:10

Wenn ich das richtig verstehe hat nur der Kuenstler ( des Globe ) das Recht auf Veroeffentlichung von Bildern.

Das wuerde ja bedeuten, dass man ueberhaupt keine Kunstwerke ohne Einwilligung des Kuenstlers knipsen und bereitstellen darf.

Die armen Hollywoodpaparazzi muessten dann ja bei jedem Bild erstmal den Kuenstler ( also den Schoenheitschirurgen ) um Erlaubnis bitten :lol:
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 25. Mär 2013, 9:12

Hallo,

ein Fotografierverbot gibt es nicht. Es ist in Norwegen aber sehr wohl verboten, selbst gemachte Fotos eines Kunstwerks zu kommerziellen Zwecken zu veröffentlichen. (Lov om opphavsrett til åndsverk, § 24). Ausgenommen sind ausschließlich Gebäude. Und auf Wikimedia Commons dürfen ausschließlich Fotos gestellt werden, bei denen auch die kommerzielle Verwertung freigestellt ist. Deshalb müssen Deine Fotos vom Nordkap-Globus wieder gelöscht werden.

In Deutschland sieht die Sache anders aus, hier gibt es die sog. Panoramafreiheit nach UrhG § 59:
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden."


Demnach darfst Du in Deutschland Kunstwerke im öffentlichen Raum - aber nur vom öffentlichen Raum aus! - fotografieren und die Fotos auch veröffentlichen, ohne dass Du eine Genehmigung des Künstlers brauchst. Aber Du darfst es nicht nachbauen. :wink: Aber in Norwegen, oder auch z.B. in Frankreich, gibt es diese Panoramafreiheit nicht. Hier darfst Du zwar die Fotos machen, aber nur fürs private Album, eine Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig.

MfG
Gerhard
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Hubi59 » Mo, 25. Mär 2013, 9:17

EuraGerhard hat geschrieben: Aber in Norwegen, oder auch z.B. in Frankreich, gibt es diese Panoramafreiheit nicht. Hier darfst Du zwar die Fotos machen, aber nur fürs private Album, eine Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig.

MfG
Gerhard

O O O da sollten wir uns doch mal Gedanken ueber unser Bilderrætsel machen.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 25. Mär 2013, 10:04

Hubi59 hat geschrieben:O O O da sollten wir uns doch mal Gedanken ueber unser Bilderrætsel machen.

Ich hatte mich im Nachsatz etwas verhauen und den Verweis auf die kommerzielle Verwertung vergessen. Das Bilderrätsel hier ist vermutlich unproblematisch. (Bin aber kein Jurist!)

Bilder auf Wikimedia Commons sollen wirklich völlig frei von Restriktionen sein, also ausdrücklich auch für die kommerzielle Verwertung zur Verfügung stehen. Und genau diese kommerzielle Verwertung von Fotos von Kunstwerken lässt das norwegische Recht nicht zu. Hier im Forum wird diese Anforderung wohl eher nicht gestellt. Im Detail sollte sich hier vielleicht der Forumsbetreiber äußern.

MfG
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Harry132 » Mo, 25. Mär 2013, 14:21

Hallo zusammen,

ohne jetzt auf Einzelheiten einzugehen ein persönlicher Eindruck von mir was Fotografierverbote betrifft:

- für den Fotografen, besonders aber den beruflichen, werden die Einschränkungen was fotografiert werden darf immer größer. Und praktisch jedermann weiß dass er als Person nur in Ausnahmefällen ohne seine Genehmigung fotografiert werden darf.

- die "gleichen" Leute aber, die ihre eigenen Rechte so genau kennen kann man dann im Copyshop antreffen wo sie aus Kalendern und Büchern Fotos kopieren, obwohl dies ebenso nicht erlaubt ist. Auch die Copyshopbetreiber schauen gerne darüber hinweg.

- Ein Berufsfotograf erzählte mal die Story, eine Werbefirma habe gar mal ohne seine Genehmigung ein Bild von ihm auf einen Reisebus aufgemalt, über die ganze Seite des Busses. Nur zufällig entdeckte er dies. Die Werbefirma musste dann eine kleine Strafe zahlen.
Solche Sachen, also eine Nutzung von Fotos ohne Genehmigung des Fotografen, scheinen mir auch deshalb immer wieder zu passieren weil die Strafen, wird mal einer erwischt eben viel zu gering sind.
Aber auch deshalb, weil die Meinung vorherrscht, fotografieren kann ja jeder. Das macht ähnlich viel Sinn wie wenn man behauptet, jeder der eine Schreibmaschine oder PC besitzt sei auch ein guter Autor.........

Gruß
Harry
Meine Diaschau "Norwegen - mit dem Rad zum Nordkap": http://www.Heinz-Knapp.de
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon Pfalzcamper » Mo, 25. Mär 2013, 14:50

Harry132 hat geschrieben:- für den Fotografen, besonders aber den beruflichen, werden die Einschränkungen was fotografiert werden darf immer größer.


Fuer den Fotografen nicht. Nur fuer den, der seine Bilder ausstellen will ( elektronisch oder wie auch immer ).

Daher sollte auch der Thread umbenannt werden. Denn fotografieren darf man den Globus ja weiterhin :wink:
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon bk1 » Mo, 25. Mär 2013, 20:22

Ich empfinde es schon als Einschränkung der Fotografierbarkeit, wenn man die Bilder nicht mehr herumzeigen darf, was heute auch durch Hochladen im Internet, z.B. wikimedia-commons, erfolgt.

Und ich finde diese Restriktionen reichlich absurd, auch wenn ich das Prinzip der Restriktionen verstanden habe. Ich denke, daß Panoramafreiheit als Grundrecht gelten sollte, ähnlich dem Recht auf Meinungsfreiheit, dem Demonstrationsrecht u.s.w. Urheberrechtlich geschützte Objekte sind ok, aber sie sollten innerhalb von Gebäuden aufbewahrt werden, wo man sie von außen nicht sieht. Das Urheberrecht ist ein wirtschaftlicher Rechtsmechanismus, der eine Einschränkung grundlegenderer Rechte, wie der Panoramafreiheit nicht rechtfertigen sollte. Dagegen habe ich für das Recht von Personen, die auf Fotos zu sehen und zu erkennen sind sind, einer Veröffentlichung zustimmen zu müssen, mehr Verständnis, weil hier Grundrechte der abgebildeten Personen betroffen sind, die man höher gewichten kann als das Recht des Fotografen, Fotos zu veröffentlichen.

Ehrlich gesagt kann ich mir auch kaum vorstellen, daß der sogenannte "Sculptor" (="Künstler") Einwände gegen die Verwendung in Wikimedia-Commons hätte oder auch daß dieser Globus überhaupt als urheberrechtlich schützbares Kunstwerk durchgehen könnte. Aber ich kann mich natürlich in beiden Punkten irren. Ich würde dazu tendieren, solche Bilder weiterhin zu veröffentlichen und zu verwenden und halte es für übertrieben, die Bilder zu löschen. Wenn der "Künstler" sich tatsächlich zu erkennen gibt und Einwände erhebt, kann man immer noch darauf reagieren.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon zhnujm » Mo, 25. Mär 2013, 22:41

bk1 hat geschrieben:Ich empfinde es schon als Einschränkung der Fotografierbarkeit, wenn man die Bilder nicht mehr herumzeigen darf, was heute auch durch Hochladen im Internet, z.B. wikimedia-commons, erfolgt.

Dafür ist wikimedia-commons aber auch nicht gedacht/geeignet.
Die kommerzielle Nutzbarkeit ist eindeutige Voraussetzung für das Einstellen der Bilder.

Und im Normalfall meldet sich bei einem zu unrecht benutzten Bild leider nicht der Künstler sonder eine Anwaltskanzlei mit einer kleinen Rechnung und Unterlassungserklärung.
Z.b in dem Falle das eins deiner Bilder auf einer norwegischen Website benutzt würde weil sich jemand auf die freie Verwendbarkeit verlassen hat.
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Re: Fotografierverbot beim Nordkap

Beitragvon bk1 » Mo, 25. Mär 2013, 22:50

bk1 hat geschrieben:Ich empfinde es schon als Einschränkung der Fotografierbarkeit, wenn man die Bilder nicht mehr herumzeigen darf, was heute auch durch Hochladen im Internet, z.B. wikimedia-commons, erfolgt.

zhnujm hat geschrieben:Dafür ist wikimedia-commons aber auch nicht gedacht/geeignet.
Die kommerzielle Nutzbarkeit ist eindeutige Voraussetzung für das Einstellen der Bilder.

Wikimedia-commons ist eine Art, das Bild zu teilen. Wie bei der eigenen Webseite, facebook, flickr, picasa, google+ u.s.w. letztlich mehr oder weniger öffentlich, zumindest faktisch. Wikimedia-commons ist vielleicht genauer und ehrlicher in der Hinsicht.
zhnujm hat geschrieben:Und im Normalfall meldet sich bei einem zu unrecht benutzten Bild leider nicht der Künstler sondern eine Anwaltskanzlei mit einer kleinen Rechnung und Unterlassungserklärung.
Z.b in dem Falle das eins deiner Bilder auf einer norwegischen Website benutzt würde weil sich jemand auf die freie Verwendbarkeit verlassen hat.

Genau diesen Parasiten aus dem Anwaltskanzlei-Sumpf sollte man austrocknen, indem man ihnen diese Möglichkeit einfach streicht.
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