bk1 hat geschrieben:Ich empfinde es schon als Einschränkung der Fotografierbarkeit, wenn man die Bilder nicht mehr herumzeigen darf, was heute auch durch Hochladen im Internet, z.B. wikimedia-commons, erfolgt.
Hochladen auf öffentlich zugängliche Internetseiten wie Wikimedia Commons ist eben kein einfaches Herumzeigen mehr, sondern ein Veröffentlichen. Das Analogon zum "Herumzeigen" wäre es, wenn Du die Bilder auf eine private Webseite stellst und nur ausgewählten Personen per Passwort Zugriff gewährst.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Früher war das Veröffentlichen von Fotos viel, viel schwieriger. Man musste eine Druckerei finden, einen Verleger, Lithos machen lassen etc. Man hat also erst einmal einen ganzen Haufen Kosten gehabt, bevor das erste Foto veröffentlicht war. Heutzutage genügen fürs Veröffentlichen halt ein paar Mausklicks und es kostet gar nichts mehr.
bk1 hat geschrieben:Ehrlich gesagt kann ich mir auch kaum vorstellen, daß der sogenannte "Sculptor" (="Künstler") Einwände gegen die Verwendung in Wikimedia-Commons hätte oder auch daß dieser Globus überhaupt als urheberrechtlich schützbares Kunstwerk durchgehen könnte.
Als urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk geht der Globus auf jeden Fall durch. Aber es kann natürlich sein, dass der Künstler tatsächlich keine Einwände gegen die Veröffentlichung in Wikimedia Commons hätte. Nur: Fragen muss man ihn halt!
bk1 hat geschrieben:Ich würde dazu tendieren, solche Bilder weiterhin zu veröffentlichen und zu verwenden und halte es für übertrieben, die Bilder zu löschen.
Auf anderen Bilderseiten mag das anders sein, das weiß ich nicht. Aber auf Wikimedia Commons ist das ein eindeutiger Regelverstoß.
MfG
Gerhard