karve hat geschrieben:Vielen Dank! Leider ist die Seite nicht mehr aktuell. Aber ich werde da mal durchgucken.
filzlaus hat geschrieben:karve hat geschrieben:Vielen Dank! Leider ist die Seite nicht mehr aktuell. Aber ich werde da mal durchgucken.
Welche Seite nicht? Die Behörden achten schon darauf, ihre Seiten relativ aktuell zu halten.
karve hat geschrieben:
Den ersten Link habe ich jetzt in den Browser kopiert und komme zu der Seite. bei der zweiten wird auf die Haupotseite verwiesen, weil die Seite überarbeitet worden ist.
7 JahreChristianAC hat geschrieben:Wie lange war das Auto denn in Norwegen registriert ??
filzlaus hat geschrieben:karve hat geschrieben:
Den ersten Link habe ich jetzt in den Browser kopiert und komme zu der Seite. bei der zweiten wird auf die Haupotseite verwiesen, weil die Seite überarbeitet worden ist.
Im ersten Link steht lediglich, was Übersiedlungsgut ist und im zweiten, welche Voraussetzungen es gibt, um es als solches abgabenfrei wieder nach D mitzunehmen. Wenn du auf der Seite http://www.zoll.de den Suchbegriff "Übersiedlungsgut" eingibst oder auch bei google, kommst zu zum gleichen Ergebnis. Ist ja nicht so schwer. Oder wolltest du gleich die komplette Lösung deines Sachverhaltes präsentiert bekommen?
Mit deinem Fahrzeug musst du in D sowieso zum Zoll, für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
karve hat geschrieben:7 JahreChristianAC hat geschrieben:Wie lange war das Auto denn in Norwegen registriert ??
I. Stichwort Rückware (trifft kaum für uns zu, aber der Vollständigkeit halber)
Wichtig ist ein Händlernachweis (einfach eine Bestätigung auf
der Rechnung), dass das Fahrzeug schwedischen Ursprungs ist.
Dadurch ist es keine Drittlandsware mehr, auf die Zoll erhoben
würde, sondern eine "Rückware" aus der EG, auf die nur
Einfuhrumsatzsteuer, sprich Umsatzsteuer erhoben wird.
Optimal ist, wenn bestätigt wird, dass das Fahrzeug erst 1 oder
2 Jahre aus Schweden raus ist, da die Rückwareneigenschaft nach
3 Jahren problematisch ist, sie könnte nicht anerkannt werden!
Das wird in den seltensten Fälle auf unsere Fahrzeuge zutreffen, es sei denn ein
norwegischer Händeler hat vor kurzem (3 jahre) das Fahrzeug aus Schweden gekauft.
Laut Zolltarif gibt es zwei Möglichkeiten der Einstufung:
Tarifstelle 8702 bezeichnet
"Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 16% Zoll belastet.
Tarifstelle 8703 bezeichnet
"Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit
nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 10% Zoll belastet.
Die Berechnung läuft wie folgt:
Warenwert(Rechnungswert) + Transportkosten bis erste EG-Zollstelle = Zollwert;
Zollwert + 16% oder 10% Zoll = EUStwert;
19% vom EUStwert = Einfuhrumsatzsteuer.
Zu zahlende Abgaben = 16% oder 10% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer.
Für den Fall dass Zoll gezahlt werden muss, sollten auf jeden Fall
eventuell vorhandene Sitzbänke (z.B. Ladefläche) ausgebaut werden, damit man nach
8703 und nicht nach 8702 eintarifiert wird und nur die 10% statt 16%
Zoll zu zahlen sind.
ChristianAC hat geschrieben:Mit den 7 Jahren bist du also aus den 3 Jahren "Rückware" raus. Du wirst also Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen.
Christian
Danke für den Tipp, aber den Wagen habe ich damals in Deutschland gekauft und direkt importiert.filzlaus hat geschrieben:@karve Wichtig ist hierbei auch, die Abmeldebescheinigung von damals, als ihr aus D weggegangen seid.
karve hat geschrieben:Danke für den Tipp, aber den Wagen habe ich damals in Deutschland gekauft und direkt importiert.filzlaus hat geschrieben:@karve Wichtig ist hierbei auch, die Abmeldebescheinigung von damals, als ihr aus D weggegangen seid.
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