Ablauf bis zu P-Nummer

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Re: Ablauf bis zu P-Nummer

Beitragvon der westfale » Do, 27. Jun 2013, 21:22

mcmods,

du machst eine fuer sich leichte Sache mit wenigen unrichtigen Aussagen mehr als komplisiert. Bitte bestehe nicht weiterhin auf deine D-Nummer Version. Die wird nur, wie du schon selber geschrieben hast, bei Pendler und Menschen die weniger als 6 Monate im Land bleiben, vergeben.

Wandert jemand ein mit dem Vorhaben laenger in Norwegen zu bleiben, hat eine Arbeit, eine Wohnadresse, so wird ihm die P-Nummer ausgestellt,
Beim Steueramt werden direkt die Formulare hierfuer ausgefuellt, oder man laed sie per Netz herunter und gibt sie bei der Steuekartenbeantrung mit ab.

So einfach ist das. Das ist in Oslo genauso wie in Stavanger. Ansonsten haette man sich den Schnikschnak mit dem UDI sparen koennen.

Gruss Mark
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Re: Ablauf bis zu P-Nummer

Beitragvon norgesonne » Di, 02. Jul 2013, 15:50

Hallo zusammen!

Also wie schon richtig bemerkt, werde ich auf unbegrenzte Zeit mit einem unbegrenzten Arbeitsvertrag in Oslo anfangen.

Somit gehe ich davon aus, dass die vorläufige D-Nummer Geschichte für mich erstmal irrelevant ist.

Werde also Mitte August meinen Termin beim UDI wahrnehmen und dort mit allen geforderten Dokumenten aufkreuzen. Wenn ihr den Link für die Steuerkarte hättet wäre das noch hilfreich- die Unterlagen kann ich ja auch direkt ausgefüllt schon mitbringen als dann da anzufangen.

Ich gehe jetzt davon aus, dass ich quasi alles an dem einen Termin abhandeln muss und auch nicht zum Folkeregister muss, richtig? Meldung der Wohnadresse(die wir mittlerweile haben) wird dann also übers Finanzamt, wo die Steuerkarte beantragt wird (einen Schalter weiter) gemeldet. So habe ich das jetzt verstanden - korrigiert mich wenn falsch :-)

Danke für eure Hilfe -und entschuldigt die aufgekommene Verwirrung :-)

Viele Grüße
Norgesonne
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Re: Ablauf bis zu P-Nummer

Beitragvon der westfale » Di, 02. Jul 2013, 15:59

norgesonne hat geschrieben:
Ich gehe jetzt davon aus, dass ich quasi alles an dem einen Termin abhandeln muss und auch nicht zum Folkeregister muss, richtig? Meldung der Wohnadresse(die wir mittlerweile haben) wird dann also übers Finanzamt, wo die Steuerkarte beantragt wird (einen Schalter weiter) gemeldet. So habe ich das jetzt verstanden - korrigiert mich wenn falsch :-)

Danke für eure Hilfe -und entschuldigt die aufgekommene Verwirrung :-)

Viele Grüße
Norgesonne


Hei

Zur Frage eins. Ja das ist richtig so. :D
Zur Frage zwei. Auch das siehst du richtig :D

Gruss Mark
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